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Plenum 07. April 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 59


Abgeordnete Hillgriet Eilers, Gabriela König, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Landesregierung hatte in der Anfrage „Liegt die schnellste Lkw-Flussfähre der Welt demnächst in Cuxhaven?“ (Drucksache 17/1918) geäußert, dass der Steuerzahler im Falle einer Unwirtschaftlichkeit der Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel nicht haften müsse und eine Subventionierung des Projekts nicht geplant sei. Vielmehr liege das Risiko ausschließlich beim Betreiber. In der Folge ist das Vorhaben aufgrund einer unzureichenden Auslastung abermals gescheitert. Nun bemüht sich die Landesregierung um eine Rettung der Fährverbindung. Staatssekretärin Behrens bestätigte inzwischen, dass sie „Landesbürgschaften prinzipiell für denkbar hält“ (Nordsee-Zeitung, 2. März 2017). Ein Einstieg des Landes in eine Auffanggesellschaft wurde seitens Staatssekretärin Behrens bisher ausgeschlossen (Nordsee-Zeitung, 2. März 2017). Die Landesregierung in Schleswig-Holstein scheut das finanzielle Risiko und wird sich nach bisherigen Verlautbarungen nicht an der Finanzierung der Elbfähre beteiligen (Cuxhavener Nachrichten, 7. März 2017, Nordsee-Zeitung, 8. März 2017).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Verbindung Cuxhaven – Brunsbüttel hat für Niedersachsen und Norddeutschland eine hohe Bedeutung. Die Fährverbindung ist vor allem für Gütertransporte und für die touristische Entwicklung Niedersachsens und Schleswig-Holsteins wichtig. Darüber hinaus hat die Fährverbindung eine verkehrsentlastende Wirkung. Aus den vorgenannten Gründen hat Niedersachsen ein hohes Interesse an einer Wiederaufnahme des Betriebes und steht hierzu im engen Austausch mit den Beteiligten.

1. Welche Bedingungen stellt die Landesregierung an eine Landesbürgschaft für eine Elb-Fähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel?

Die Bedingungen, zu denen das Land Bürgschaften übernimmt, hängen von den Umständen eines jeden Einzelfalles ab. Generell gilt, dass das Finanzministerium ermächtigt ist, Bürgschaften nach Maßgabe der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen (Nds. MBl. 2016, S. 631) zu übernehmen, § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Haushaltsgesetz 2017/18. Sind die Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt, ist für die Übernahme einer Bürgschaft die Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages erforderlich, § 4 Abs. 2 S. 1 Haushaltsgesetz 2017/18. Im letztgenannten Falle gälten die Bedingungen, unter denen der Ausschuss seine Einwilligung erteilt.

2. Bleibt es entsprechend der Aussage von Staatssekretärin Behrens dabei, das sich das Land nicht an einer Auffanggesellschaft beteiligen wird?

Ja.

3. Für den Fall, dass die Landesregierung eine Bürgschaft bereitstellt oder sich sogar an einer Auffanggesellschaft beteiligen sollte: Wie groß wird die Belastung bzw. das Risiko für den Landeshaushalt respektive für den niedersächsischen Steuerzahler für die erneute Wiederbelebung der Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel?

Die Landesregierung wird den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in vertraulicher Sitzung unterrichten, sofern künftig beabsichtigt sein sollte, eine Landesbürgschaft für eine Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel zu übernehmen.

Zur Frage der Auffanggesellschaft siehe Antwort zu Frage 2.

Ergänzend sei grundsätzlich auf Folgendes hingewiesen: Das Land verbürgt Anteile an Unternehmenskrediten. Der Verbürgungsgrad ist variabel, allerdings aus EU-beihilferechtlichen Gründen auf max. 80% begrenzt. Anteilig mitverbürgt sind Zinsen und Kosten. Neben der Landesbürgschaft werden für die Kredite weitere Sicherheiten hereingenommen. Das Landesrisiko bemisst sich nach der Kreditvaluta und den aufgelaufenen Zinsen im Zeitpunkt der Kreditkündigung, dem Verbürgungsgrad und dem Wert der übrigen Kreditsicherheiten im Verwertungszeitpunkt abzüglich der Verwertungskosten. Das Risiko des Landes aus einer Bürgschaft lässt sich deshalb erst beziffern, wenn die o.g. Parameter bekannt bzw. im Wege einer Schätzung zu bewerten sind.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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