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Plenum 10. Juni 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 11


Wird eine Telematikanlage auf dem Autobahnabschnitt zwischen den Kreuzen Osnabrück-Süd und Lotte/Osnabrück installiert?

Abgeordneter Burkhard Jasper (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Auf der Autobahn 30 zwischen den Kreuzen Lotte/Osnabrück und Osnabrück-Süd wird der Verkehr wegen der Fertigstellung der Autobahn bei Bad Oeynhausen und des Lückenschlusses der A 33 in Nordrhein-Westfalen zunehmen. Zwar sind im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans die Verbindung zwischen A 1 und A 33 sowie die Erweiterung der A 30 von vier- auf sechsstreifig in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Aber diese Projekte werden nicht kurzfristig realisiert werden können. Ohne entsprechende Maßnahmen ist eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit zu befürchten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Planung, Bau und Betrieb verkehrstelematischer Anlagen erfolgen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes durch die zuständigen Verwaltungen der Bundesländer. Der bundesweite Bedarf verkehrstelematischer Infrastrukturen und die hierfür mittelfristig einzuplanenden Haushaltsmittel sind im sog. „Projektplan Straßenverkehrstelematik“ des Bundes dokumentiert. Der noch immer gültige Projektplan berücksichtigt einen Planungszeitraum bis 2015. Vor dem Hintergrund der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) avisierten Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2020 hatten die Bundesländer bereits im Jahr 2014 Maßnahmenvorschläge für verkehrstelematische Anlagen gemeldet. Ein Ergebnis der Fortschreibung seitens des BMVI steht noch immer aus. Bevor der Bund Maßnahmen in den Projektplan aufnimmt, werden diese nach bestimmten Kriterien, insbesondere bzgl. ihrer Wirtschaftlichkeit, bewertet und hiernach in eine Dringlichkeitsreihung eingestuft. Mit Aufnahme einer Maßnahme in den Projektplan ist jedoch nicht automatisch deren Genehmigung und Finanzierung verbunden. Diese behält sich der Bund im Rahmen der konkreten Entwurfsbearbeitung vor.

1. Ist beabsichtigt, die Einrichtung von Telematikanlagen auf dem Autobahnabschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Lotte/Osnabrück und Osnabrück-Süd beim Bund zu beantragen?

Im Vorfeld der o.a. Fortschreibung des Projektplans hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Jahr 2014 das Bundesautobahnnetz in Niedersachsen im Hinblick auf verkehrlich kritische Bereiche untersucht. Für den Streckenzug im Zuge der BAB A 30 zwischen dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd konnten keine auffälligen Stau- und Unfallhäufigkeiten identifiziert werden, die den wirtschaftlichen Einsatz einer verkehrstelematischen Maßnahme nach den Vorgaben des BMVI gerechtfertigt hätten. Damals war somit kein Ansatzpunkt für eine Landesmeldung an den Bund gegeben. Insofern ist nunmehr zu prüfen, ob veränderte Rahmenbedingen zu einer veränderten Bewertung führen. Auf die Antworten zu Fragen 2. und 3. sei in diesem Zusammenhang verwiesen.

2. Ist die dafür benötigte verkehrswirtschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben worden?

Die Beauftragung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr steht in Zusammenhang mit den Ergebnissen der amtlichen Verkehrszählung 2015. Diese werden im Frühherbst dieses Jahres erwartet. Die Beauftragung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung ist deshalb für die zweite Jahreshälfte 2016 vorgesehen.

3. Ist gewährleistet, dass sofort nach Erneuerung des offenporigen Belags in Fahrtrichtung Hannover die wegen dieser Bauarbeiten errichtete mobile Geschwindigkeitsregelanlage durch eine Telematikanlage ersetzt wird?

Zur Unterstützung der Verkehrsführung für die in 2017 geplante Deckenerneuerungsmaßnahme ist die temporäre Einrichtung einer mobilen Geschwindigkeitsregelungsanlage zwischen dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd auf der Richtungsfahrbahn Bad Oeynhausen vorgesehen. Diese soll voraussichtlich auch noch nach Beendigung der Deckenerneuerungsmaßnahme vorübergehend in Betrieb bleiben. Über diesen Zeitraum soll die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlage evaluiert werden. Ein positives Ergebnis wäre ein weiteres Argument, dem Bund einen entsprechenden Maßnahmenvorschlag für eine fest eingerichtete Telematikanlage vorzulegen.

Miniter Lies spricht im Landtag   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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