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Plenum 10. März 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 3


VW: Wie teuer wird „Dieselgate“ für Niedersachsen?

Abgeordnete Jörg Bode, Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 24. Februar 2016 wird Ministerpräsident und VW-Aufsichtsratsmitglied Weil mit der Aussage „VW-Krise unter Kontrolle“ (NOZ) zitiert. Weiter heißt es, dass die Krise bei VW an Gefahr verliere und dass 25 % der gesamten Wertschöpfung des Landes vom Erfolg von VW abhingen.

Am 28. Februar 2016 titelte die Bild am Sonntag: „Dieses Dokument kann VW Milliarden kosten“. Gemeint sind interne Dokumente an den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Winterkorn. Das abgelichtete Schreiben datiert auf den 4. September 2015, bezieht sich auf Vorgänge vom 3. September 2015 und beschreibt u. a. „Kurznotizen zu folgenden Behördenthemen“. Die Überschrift und der stichwortartige Inhalt machen deutlich, dass es sich um einen regelmäßig wiederkehrenden Betreff mit mehreren Themenpunkten handelt. Außerdem beschreibt die Passage, dass bezüglich des Defeat Device intern über mehrere Generationen („Gen 1 und 2“) gesprochen wird. Mit diesem Schreiben wird auch klar, dass der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Winterkorn über das Eingeständnis seines VW-Konzerns am 3. September 2015 gegenüber US-Behörden über die Existenz mehrerer Generationen des Defeat Device informiert war.

Bereits im Mai 2014 wurde der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Winterkorn vom VW-Manager Gottweis über die Vorgänge bei US-Behörden informiert. Gottweis schrieb damals: „Eine fundierte Erklärung für die dramatisch erhöhten NOx-Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden. Es ist zu vermuten, dass die Behörden die VW-Systeme daraufhin untersuchen werden, ob Volkswagen eine Testerkennung in die Motorsteuergeräte-Software implementiert hat (sogenanntes Defeat Devise)“ (Süddeutsche Zeitung, 16. Februar 2016).

Am 18. September 2015 ging die zuständige US-Behörde letztlich an die Öffentlichkeit. Am 20. September 2015 erfolgte eine erste Erklärung des VW-Konzerns, und erst am 22. September 2015 gab es die gesetzlich erforderliche Ad-hoc-Mitteilung für die Öffentlichkeit und die Aktionäre. Am 23. September 2015 trat der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Winterkorn zurück und übernahm die politische Verantwortung mit der Aussage: „Ich tue dies im Interesse des Unternehmens, obwohl ich mir keines Fehlverhaltens bewusst bin“.

In einer Pressekonferenz des Präsidiums des VW-Aufsichtsrates am 23. September 2015 wurde „ausdrücklich“ festgehalten, dass Prof. Dr. Winterkorn keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten. Am 4. Oktober 2015 berichtete der Spiegel, dass die Manipulationssoftware bereits seit 2008 installiert wird. Im Rahmen der Befragung durch die interne VW-Konzernrevision „hätten mehrere VW-Ingenieure Vorwürfe gegen den damaligen Entwicklungschef Ulrich Hackenberg erhoben. Dieser habe von dem Betrug zumindest gewusst und ihn angeblich sogar in Auftrag gegeben“ (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vw-abgasaffaere-hackenberg-rueckt-in-den-mittelpunkt-a-1056077-druck.html).

Entwicklungschef Hackenberg galt als enger Vertrauter von Winterkorn. Winterkorn hatte Hackenberg gebeten, die Verantwortung in der Abgasaffäre zu übernehmen, woraufhin dieser in einem Brief darauf hinwies, dass die „Berichtswege“ in der Angelegenheit an ihm vorbeigelaufen seien (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/volkswagen-suspendierter-vorstand-bestrei
tet-verantwortung-fuer-abgasskandal-13850450.html). Die Mitwisser im VW-Konzern sprachen im Zusammenhang mit systematischen Manipulationen von „Zaubertrank“ (FAZ, 7. November 2015).

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Schadensersatzanspruch einer Gesellschaft gegen ihre Vorstandsmitglieder wegen Pflichtverletzungen ist in § 93 des Aktiengesetzes (AktG) geregelt. Die Frage, ob Vorstandsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben, ist Gegenstand der zurzeit noch nicht abgeschlossenen internen und externen Untersuchungen bei der Volkswagen AG. Die unabhängige Untersuchung zur vollständigen Aufklärung der Diesel-Thematik durch die Anwaltskanzlei Jones Day dauert an. VW hat angekündigt, die Öffentlichkeit Ende April 2016 über die vorliegenden Ergebnisse zu informieren.

Unabhängig davon hat VW am 02.03.2016 anlässlich einer Klageerwiderung beim Landgericht Braunschweig im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätsvorschriften eine Pressemitteilung veröffentlicht. Der Vorstand geht darin auf die zeitlichen Abläufe der Vorgänge in den USA und die Einbindung des Vorstands ein. Im Ergebnis vertritt und begründet der Vorstand seinen Standpunkt, wonach er seine Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt habe. Diese Prüfung ersetze jedoch nicht die andauernde unabhängige Untersuchung durch die Kanzlei Jones Day.

Im Übrigen dürfen Auskünfte über mögliche Pflichtverstöße und daraus resultierende Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und über das detaillierte Handeln von Aufsichtsratsmitgliedern in dem Organ Aufsichtsrat aufgrund der Verschwiegenheitsbestimmungen des Aktienrechts, die für die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der Volkswagen AG gelten, nicht erteilt werden. Vor dem Hintergrund der komplexen Rechtslage gilt dies in jedem Fall für solche Auskünfte, die im Rahmen einer öffentlichen Sitzung bzw. einer weltweit öffentlich zugänglichen Landtagsdrucksache gegeben werden.

1. Seit wann wussten die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat, insbesondere vor dem Hintergrund der am 23. September 2015 gegenüber der Öffentlichkeit und den Aktionären abgegebenen Erklärung über die Rolle und Kenntnis des damaligen Vorstandsvorsitzenden, über die regelmäßigen „Kurznotizen zu folgenden Behördenthemen“?

Mögliche interne Abläufe, wie die, auf die hier Bezug genommen werden, gehören zu den zu ermittelnden Hintergründen im Rahmen der Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Manipulation von Abgaswerten. Auskunft über in diesem Rahmen erlangte Erkenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder dürfen diese aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht geben.

2. Vor dem Hintergrund, dass die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat bisher erklärt haben, sie seien in den Jahren 2014 und 2015 über diese Sachverhalte nicht informiert worden: Bleibt die Landesregierung bei dieser Aussage, und, falls ja, ist dies aus ihrer Sicht ein Verstoß des Vorstandes gegen die Informationspflichten gegenüber den Aufsichtsräten nach dem deutschen Aktienrecht?

Ja, die Landesregierung hat erstmals am 18./19. September 2015 aus den Medien von dem Sachverhalt erfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Fragestellungen nicht im Aufsichtsrat thematisiert worden. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Aufsichtsrat regelmäßig über den Sachstand informiert. Die Frage, ob Pflichten nach dem deutschen Aktienrecht verletzt wurden, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen.

3. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen müsste die VW AG im schlimmsten Fall rechnen, wenn von der BaFin festgestellt würde, dass der Vorstand des VW-Konzerns deutlich früher als bisher angenommen vom Einsatz mehrere Generationen von Abgas-Schummel-Software und den Ermittlungen der amerikanischen Behörden wusste und damit bereits seit der Mail im Mai 2014 an den Vorstandsvorsitzenden gegen die Pflicht zur Ad-hoc Meldung verstoßen wurde (bitte eventuell bestehende Schadensersatzansprüche des Landes Niedersachsen separat darstellen)?

Diese Frage ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und Verfahren. Solange die Verfahren nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen sind, kann keine Aussage zu möglichen Konsequenzen getroffen werden. Mutmaßungen ohne belastbare Grundlage werden nicht angestellt.

Miniter Lies spricht im Landtag   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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