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Plenum 15. April 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 52


Einstufung der B 212 neu von der Gemeindegrenze Berne bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen

Abgeordneter Björn Thümler (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Nach der Vorlage des Entwurfes des Bundesverkehrswegeplanes 2015 bis 2030 ist die Neubaumaßnahme B 212 neu von der Gemeindegrenze Berne bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen nicht mehr im „Vordringlichen Bedarf“, sondern im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Bundesregierung entwickelt derzeit eine neue Bundesverkehrswegeplanung (BVWP), die bis zum Jahr 2030 gelten soll. Zur Vorbereitung des BVWP hat Niedersachsen auch die B 212n in die im Jahr 2013 erfolgte Anmeldung der Projekte aufgenommen. Die Anmeldung aller niedersächsischen Projekte für den BVWP 2030 erfolgte dabei mit dem Ziel, beim Bund eine möglichst hohe Priorität für die jeweilige Maßnahme zu erreichen.

Gleichwohl war absehbar, dass bei einem Anmeldevolumen von 12,2 Mrd. € nicht alle angemeldeten Projekte vom Bund in den Vordringlichen Bedarf eingestuft würden.

Die von den Ländern gemeldeten Projekte wurden vom Bund in den letzten Monaten bewertet und den Dring-lichkeitsstufen

  • Weiterer Bedarf (WB), Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*),

  • Vordringlicher Bedarf (VB),

  • Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E) und

  • Laufende und fest disponierte Projekte (FD)

    zugeordnet.


Die B 212 neu ist im Entwurf des BVWP 2030 als Gesamtprojekt von Rodenkirchen (im Bereich der zukünftigen A 20) bis zur A 281 in Bremen mit einem vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 4,5 als wirtschaftlich bewertet und dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen worden.

Bei der Vorstellung des Entwurfes zum BVWP 2030 am 16.03.2016 in Berlin empfahl Verkehrsminister Dobrindt, begonnene Planungen im Bereich WB* fertig zu stellen, um ein Nachrücken in den VB abzusichern, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß würde bundesweit nicht jedes in den VB eingestufte Projekt in der Laufzeit des neuen Bedarfsplanes auch umgesetzt werden können.

Am 21.03.2016 startete der Bund ein 6-wöchiges Konsultationsverfahren, in dem die Öffentlichkeit und die Länder bis zum 02.05.2016 zum Entwurf des BVWP 2030 und dem dazugehörigen Umweltbericht Stellung nehmen können.

Das Land Niedersachsen wird bis Ende April 2016 den Entwurf des Bundes auf Plausibilität und mögliche Fehler bei den vom Bund verwendeten Daten prüfen. Nach Abschluss der Prüfung wird das Land eine fachliche Stellungnahme an den Bund übersenden. Der Bund wird diese prüfen und die jeweiligen Projekte ggf. mit einer höheren Priorität in den BVWP 2030 einstufen bzw. bei der Aufstellung der Unterlagen für das Gesetzgebungsverfahren zum Fernstraßenausbaugesetz (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) berücksichtigen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Verabschiedung des BVWP durch das Kabinett für Mitte 2016 vorgesehen.

1. Beabsichtigt die Landesregierung, etwas zu unternehmen, damit die Maßnahme wieder in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wird?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund führt das Land Niedersachsen die Planung für das Projekt nach der entsprechend des geltenden Bedarfsplans erfolgten Einstufung in den Vordringlichen Bedarf weiter. Danach wird diese Planung in gleicher Form weitergeführt.

2. Die Herabstufung beruht auf der Tatsache, dass die Niedersächsische Landesregierung die Maßnahmen wieder in das Stadium der Raumordnung zurückgeführt hat. Warum hat die Landesregierung die Maßnahme wieder in das Stadium der Raumordnung zurückgeführt, obwohl damit bereits damals die Gefahr verbunden war, dass das für die Region so wichtige Vorhaben nicht mehr automatisch in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes 2015 bis 2030 aufgenommen werden kann?

Als Begründung für die Dringlichkeitseinstufung gibt der Bund Folgendes an:

„Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.“

Im Verlauf der bisherigen Planung zur B 212 neu wurden das Raumordnungsverfahren auf niedersächsischer Seite und das Flächennutzungsplanverfahren auf Bremer Seite durchlaufen. Eine Beanstandung des Raumordnungsverfahrens ist nicht gegeben und die Trassenführung südlich von Deichhausen wurde 2012 durch den Bund förmlich linienbestimmt.

Der aktuelle Planungsschritt auf dem Weg zum Planfeststellungsverfahren ist ein ergebnisoffener Variantenvergleich zur Führung der Trasse südlich von Bardewisch/Altenesch. In diesem Bereich sollen alle im Raum stehenden Varianten der Streckenführung geprüft werden, um bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen und spätere Klagen zu vermeiden. Das im Zusammenhang mit der weiteren Planung gestartete Dialogverfahren wird fortgesetzt.

Die Maßnahme ist somit nicht in das Stadium der Raumordnung zurückgeführt worden.

3. Die Herabstufung beruht auf der Tatsache, dass die Niedersächsische Landesregierung die Maßnahme wieder in das Stadium der Raumordnung zurückgeführt hat. Wie schnell kann die Landesregierung die Planungen vorantreiben, um so eine Höherstufung der Maßnahmen in den „Vordringlichen Bedarf“ zu rechtfertigen?

Auf die Vorbemerkungen sowie die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Miniter Lies spricht im Landtag   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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