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Plenum 18. Mai 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 05


Abgeordnete Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Horst Kortlang, Susanne Victoria Schütz und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung




Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach Aussage des Wirtschaftsministers Dr. Althusmann ist Deutschland „zum Teil ein digitales Entwicklungsland“ (NDR, 5. April 2018). Deshalb seien ein nationaler Kraftakt, eine Strategie des Bundes und eine rasche Verfügbarkeit von neuen Fördermitteln erforderlich. Die Landesregierung arbeitet seit Beginn der Legislaturperiode an einem „Masterplan Digitalisierung“ und hat am 24. April 2018 ein Gesetz zur Bildung eines Sondervermögens zur Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen und zum Ausbau von Gigabitnetzen in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, in weniger als sieben Jahren im gesamten Landesgebiet Übertragungsgeschwindigkeiten von einem Gigabit pro Sekunde zu ermöglichen. Die ersten 500 Millionen Euro sollen dem Sondervermögen im Laufe des Jahres zugeführt werden, weitere 500 Millionen Euro sollen dem Sondervermögen bis zum Jahr 2022 zugeführt werden.


Vorbemerkung der Landesregierung

Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsens, die Entwicklung der Regionen und das Leben und Arbeiten der Menschen ist es erforderlich, dass die digitale Transformation gelingt. Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft sind dabei leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen flächendeckend zur Verfügung stehen müssen. Studien des Fraunhofer-Instituts gehen davon aus, dass der Pro-Kopf-Datenverkehr 2025 im Vergleich zu 2015 auf das 5-fache steigen wird, zu Stoßzeiten sogar auf das 18-fache. Für den mobilen Datenverkehr werden noch höhere Bedarfe prognostiziert. Die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist daher Grundvoraussetzung für die Nutzung der Chancen der Digitalisierung.

Die Digitalisierung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts des Landes in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der niedersächsischen Wirtschaft. Ihr Erfolg wird wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die Aktivitäten in den Ressorts und der weiteren Akteure zu vernetzen, zu koordinieren, weiterzuentwickeln und zu vermitteln. Dabei übernimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) die Koordinierung aller mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben auf Landesebene sowie die Vernetzung der Aktivitäten der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover.

Bis Sommer 2018 wird MW konkrete Maßnahmen und Zeitpläne für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie weitere Maßnahmen zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft in einem „Masterplan Digitalisierung“ vorstellen.


1. Wie viele der ersten 500 Millionen Euro, die durch den Gesetzentwurf zur Bildung eines Sondervermögens zur Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sind für den Zweck Ausbau der digitalen Infrastruktur (§ 4 Nr. 1) und wie viele für Investitionsmaßnahmen in die Landesverwaltung (§ 4 Nr. 2) vorgesehen?

Die Landesregierung beabsichtigt, bis zum Jahr 2022 im Rahmen des Sondervermögens insgesamt einen Betrag in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro für den Investitionsbedarf beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und bei Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. 500 Mio. Euro werden dem Sondervermögen bereits im Jahr 2018 zugeführt. Die konkrete betragsmäßige Aufteilung zwischen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 steht derzeit noch nicht fest.

Der Maßnahmenfinanzierungsplan wird von der Landesregierung beschlossen und anschließend dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Kenntnisnahme vorgelegt.


2. Wann beabsichtigt die Landesregierung die ersten Mittelvergaben zu bescheiden, und wann ist mit den ersten Auszahlungen zu rechnen?

Eine Bescheidung der ersten Mittelvergaben kann erst dann erfolgen, wenn die im Errichtungsgesetz über das „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ zu regelnden Voraussetzungen vorliegen. Der Gesetzentwurf über die Errichtung des Sondervermögens ist im Mai-Plenum des Niedersächsischen Landtages in Erster Lesung beraten worden. Insoweit bleibt das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.


3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen (Zeit- und Maßnahmenplanung), dass in den verbleibenden 1 750 bis 2 000 Arbeitstagen bis 2025 im gesamten Landesgebiet echte (messbare) Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde zur Verfügung stehen?

Ziel der niedersächsischen Landesregierung ist es, bis 2025 eine flächendeckende Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur bis in die Gebäude zu erreichen. Sämtliche politische Maßnahmen sind auf die Errichtung dieses Ziels ausgerichtet. Dazu gehört zum einen, mit den Telekommunikationsunternehmen eine Übereinkunft über den künftigen eigenwirtschaftlichen Ausbau zu erzielen. Zum anderen unterstützen wir die Landkreise nach Kräften bei Ihren aktuell laufenden Ausbauprojekten. Gleichzeitig werden die Eckpunkte für die nächste Phase des geförderten Giganetzausbaus entwickelt. Der Masterplan Digitalisierung wird hier konkret darlegen, was wann zu tun ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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