Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 23. August 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 09: Rot-grünes Modellprojekt Tempo 30: Zulassung der Kommunen zum weiteren Auswahlverfahren abgeschlossen?


Abgeordneter Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der 17. Wahlperiode hat die rot-grüne Koalition das „Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ initiiert. Mithilfe des Projektes soll das Land herausfinden und prüfen, inwieweit sich eine verminderte Geschwindigkeit auf Verkehrssicherheit, Lärm und Luftverschmutzung auswirkt. Das Modellprojekt wird drei Jahre dauern und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Kommunen konnten sich bewerben, die Abschnitte benennen konnten, die mindestens 500 m lang waren. Auf den Streckenabschnitten mussten die Grenzwerte für Lärm und Luftemissionen überschritten worden sein bzw. musste dort eine Unfallgefahr nachgewiesen werden. Mittlerweile ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen, und die Bewerbungsunterlagen sind ausgewertet worden. Kommunen, die die erforderlichen Mindestanforderungen gemäß Abschnitt B Nr. 1 der Leistungsbeschreibung erfüllt haben, sind zu weiteren Auswahlverfahren zugelassen worden. Der entsprechende Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr war den Kommunen am 26. September 2017 bekanntgegeben worden.

1. Welche Kommunen haben sich um die Teilnahme an dem Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ beworben?

Städte Bad Salzdetfurth, Garbsen, Georgsmarienhütte, Göttingen, Hannover, Laatzen, Leer, Lehrte, Oldenburg, Osnabrück, Ronnenberg, Seelze, Springe, Walsrode, Weener, Winsen (Luhe), Wolfenbüttel; Gemeinden Adendorf, Bispingen, Buchholz (Aller), Edewecht, Emmertal, Friedland, Gilten, Hatten, Hohenhameln, Ilsede, Isernhagen, Jesteburg, Lamspringe, Lenne, Neuenkirchen-Vörden, Osloß, Riede, Ritterhude, Schwarmstedt, Seevetal, Thedinghausen, Uetze, Wasbüttel, Wiefelstede, Worpswede; Flecken Barnstorf.

2. Welche dieser Kommunen sind zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen worden?

Städte Garbsen, Georgsmarienhütte, Göttingen, Hannover, Laatzen, Leer, Lehrte, Oldenburg, Osnabrück, Ronnenberg, Seelze, Springe, Weener, Winsen (Luhe); Gemeinden Edewecht, Friedland, Hohenhameln, Seevetal.

3. Nach welchen Kriterien mit welcher jeweiligen Gewichtung und zu wann wird entschieden, welche Strecken und Kommunen konkret in das Projekt einbezogen werden?

Die endgültige Entscheidung, welche Strecken in welchen der zum weiteren Auswahlverfahren zugelassenen 18 Kommunen konkret in das Projekt einbezogen werden, trifft ein noch durch europaweite Ausschreibung zu ermittelndes Gutachterkonsortium unter Beteiligung des „Runden Tisches“, dem Vertreter verschiedener Organisationen und Behörden aus Niedersachsen sowie der Landtagsfraktionen von SPD,CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angehören. Der „Runde Tisch“ soll das Modellprojekt dauerhaft begleiten und hat auch die Eckpunkte für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren festgelegt, die in der den Kommunen mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. September 2017 bekannt gegebenen Leistungsbeschreibung dargelegt sind. Je vorgegebener Größenkategorie – Großstädte, Mittel- und Kleinstädte, kleine Orte mit typischen Ortsdurchfahrten – sollen nach Möglichkeit jeweils mindestens zwei Streckenabschnitte untersucht werden. Nach gegenwärtigem Planungsstand ist mit einer Auswahlentscheidung über die teilnehmenden Kommunen und Strecken sowie dem Projektstart, bei dem zunächst der gegebene Ist-Zustand ermittelt wird, im 4. Quartal dieses Jahres zu rechnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln