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Plenum 28. Oktober 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 11


11. Batteriefertigung in Niedersachsen

Abgeordnete Rainer Fredermann, Dr. Max Matthiesen und Axel Miesner (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Idee einer deutschen Batteriezellenfertigung wird hierzulande breit unterstützt. Viele Experten halten den Aufbau einer Batteriezellenfertigung in Deutschland für wichtig, um die Wertschöpfung bei der Zukunftstechnologie Elektromobilität nicht zu einem Großteil in Asien zu verorten. Nach intensiver interner Diskussion hat VW-Konzernvorstand Müller deutlich gemacht, dass die Kosten für VW alleine nicht zu stemmen seien. Dennoch ist nach Auffassung aller namhaften Experten eine eigene Batteriezellenfertigung in Deutschland ein wichtiger Baustein zur Sicherung zukünftiger Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und den angrenzenden Bereichen.

1. Welche Chancen gibt es nach Einschätzung der Landesregierung, eine Batteriezellenfertigung in Niedersachsen anzusiedeln, wenn dafür öffentliche Fördermittel bereitgestellt würden?

Die Fertigung von Batterien erfordert einen sehr kapitalintensiven Herstellungsprozess. Demzufolge ist davon auszugehen, dass eine derartige Betriebsstätte mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem KMU-Status der EU herausfallen würde. Unter dieser Annahme könnte eine Ansiedlung nur in den C-Gebieten der GRW-Gebietskulisse gefördert werden. Dies wären die Landkreise bzw. kreisfreien Städte: Cuxhaven, Friesland, Goslar, Göttingen (nur im Altkreis Osterode), Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Schaumburg, Uelzen, Wilhelmshaven und Wittmund. Die Förderung wäre in diesem Fall auf eine Fördersumme von max. 7,5 Mio. € bei einer Gesamtinvestition von 100 Mio. € begrenzt.

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, zum Aufbau bzw. zur Ansiedlung einer Batteriezellenfertigung in Niedersachsen Fördermittel von der EU einsetzen zu können?

Die Förderung von Nicht-KMU ist nach den gegenwärtigen Regelungen des niedersächsischen EFRE/ESF-Programms sowohl im Bereich der Investitionsförderung als auch im Bereich Innovation nicht zulässig.

3. Welche Standorte sind für den Aufbau bzw. die Ansiedlung einer Batteriezellenfertigung nach Auffassung der Landesregierung zu favorisieren, und ist insbesondere das Gelände des mittlerweile nur noch als sogenannte Stille Reserve dienenden und ab 2020 stillzulegenden Kraftwerks Buschhaus im Landkreis Helmstedt für eine derartige Nachnutzung geeignet?

Die Landesregierung sieht für Niedersachsen als Standort für eine Lithium-Ionen Batteriezellenproduktion spezifische Alleinstellungsmerkmale: Zum einen ist Niedersachsen Standort eines der weltweit größten Automobilkonzerne und zum anderen Vorreiter bei der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen und wird diese Position weiter ausbauen. Dies sollte für die Vermarktung der Batterien im Kontext einer klimafreundlichen Batteriezellenproduktion besonders relevant sein.

Für eine mögliche Ansiedlung einer Batterie(-zellen)fertigung werden zunächst drei Standorte in Niedersachsen geprüft. Aufgrund der Nähe zu den Produktionsstandorten von VW und der zukünftigen Standortauslastungen sind dies Braunschweig, Salzgitter und Emden. Für die Motoren- und Getriebestandorte könnte diese künftig eine Beschäftigungsalternative darstellen. Der VW-Produktionsstandort Emden verfügt zudem über besondere Kompetenz im Bereich der regenerativen Energieerzeugung.

Bei sich abzeichnender Nachfrage werden auch weitere Standorte in Betracht gezogen. So erfüllt auch das Gelände des Kraftwerks Buschhaus im Landkreis Helmstedt bestimmte Kriterien für eine Batteriezellenfertigung. Als GI-Gebiet ist es für industrielle Ansiedlungen grundsätzlich geeignet und auch die Nähe zur Autobahn ist durchaus ein Standortvorteil. Der erwartete zusammenhängende Flächenbedarf von 10 bis 20 ha – in Abhängigkeit der geplanten Kapazität einer Batteriezellenfertigung – wird aktuell nur bedingt erfüllt, da große Teile der Fläche von dem Kraftwerk belegt sind. Diese werden voraussichtlich auch nicht nach Ende der Betriebsbereitschaft 2020 sofort zur Verfügung stehen, da das Kraftwerk über einen mehrjährigen Zeitraum zurückgebaut werden muss.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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