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Lärmschutz auf der A 2

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.09.2010 - TOP 28. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Detlef Tanke (SPD)


Der Abgeordnete Detlef Tanke (SPD) hatte gefragt:

Auf der Autobahn 2 (A 2) westlich von Braunschweig wurden im Juni und Juli 2010 Arbeiten an der Fahrbahndecke u. a. auch in Höhe der Ortschaften Rothemühle und Walle (Gemeinde Schwülper, Landkreis Gifhorn) durchgeführt. Von den Sanierungsmaßnahmen ausgenommen wurde der Fahrbahnbelag auf den Okerbrücken (Höhe Rothemühle). Gerade hier ist die Lärmbelästigung aber besonders hoch und wird durch den zurzeit dort installierten Schallschutz kaum gemindert. Diese Problematik soll schon länger bekannt sein, und Abhilfe in diesem Bereich wurde in Aussicht gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Kosten der Sanierung der Fahrbahndecke auf der A 2 im Bereich Braunschweig, wie hoch wären die Kosten gewesen, wenn die Fahrbahndecke auf den Okerbrücken gleich mit saniert worden wäre, und wie hoch sind die Kosten für eine erneute Sanierung ausschließlich der Fahrbahndecke auf den Okerbrücken in wenigen Jahren?
  2. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass der Fahrbahnbelag der A 2 auf den Okerbrücken in einem bautechnisch schlechten Zustand ist, sodass eine Sanierung erforderlich und finanziell vertretbar ist, und wird dann der Einbau von lärmminderndem Asphalt in Erwägung gezogen?
  3. Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen plant die Landesregierung eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Bereich der A 2 in Höhe der Okerbrücken?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Im Juni/Juli 2010 wurde eine auf Grund des Schadenbildes notwendige Fahrbahninstandsetzung des Splitt-Mastix-Asphaltes ca. 1 km westlich der Okerbrücke zwischen den Anschlussstellen Braunschweig - Watenbüttel und Peine - Ost durchgeführt. In diesem Streckenabschnitt musste auch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, insbesondere aus Gründen der fehlenden Griffigkeit, eine Deckenerneuerung durchgeführt werden. Die erstmalige Herstellung dieses Streckenabschnittes im Zuge des 6-str. Ausbaus erfolgte in den Jahren 1997/98.

Auf den Okerbrücken ist bislang keine derartige Verschlechterung des Belages eingetreten, die eine Erneuerung gleichzeitig mit der Deckenmaßnahme gerechtfertigt hätte. Die Erhaltungsmaßnahme an der Fahrbahndecke steht nicht im Zusammenhang mit den Brückenbauwerken. Mögliche Einsparungen durch ein Zusammenlegen beider Baumaßnahmen werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) nicht gesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Kosten der diesjährigen ca. 8,3 km langen Straßenbaumaßnahme zwischen den Anschlussstellen Braunschweig-Watenbüttel und Peine-Ost in Fahrrichtung Dortmund betrugen ca. 3,2 Mio. Euro.

Im Falle einer gleichzeitigen Sanierung der Fahrbahndecke beider Fahrrichtungen (Länge je Richtungsfahrbahn 480m) mit einem z.B. offenporigen Asphalt inklusive Verkehrssicherung und Anpassung der Entwässerung auf den Okerbrücken hätten ca. 1,40 Mio. Euro zusätzliche Haushaltsmittel aufgewendet werden müssen. Bei vorausgesetztem gleichem Baupreisniveau muss diese Summe auch aufgewendet werden, wenn die Fahrbahn auf den Okerbrücken zu einem späteren Zeitpunkt separat erneuert wird.

Zu 2.:
Die bestehende Gussasphalt-Fahrbahndecke auf den Okerbrücken wurde im Jahr 2002 eingebaut. Nach den Erfahrungen der NLStBV hält ein Gussasphaltbelag auch unter extremen Bedingungen mindestens 10 Jahre. Dies wird aktuell auch durch die Zustandserfassung und –bewertung 2009 der Fahrbahn belegt. Da auch andere Teile der Brücke nicht reparaturbedürftig sind, kommt eine Sanierung erst mittelfristig in Betracht.

Im Falle einer zukünftigen Sanierung können verschiedene Arten von lärm mindernden Asphalten (z.B. offenporiger Asphalt oder lärmoptimierter Gussasphalt) in Abhängigkeit der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Randbedingungen und technischen Möglichkeiten zum Einsatz kommen.

Zu 3.:
Bezüglich des Zeitrahmes wird auf Punkt 2 verwiesen.

Neben der Fahrbahnerneuerung mit lärm minderndem Belag werden keine weiteren Maßnahmen bzgl. einer Lärmreduzierung geplant.


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erstellt am:
09.09.2010

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