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Integration von Langzeitarbeitslosen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 - TOP 35. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Patrick-Marc Humke und Ursula Weisser-Roelle (LINKE)


Die Abgeordneten Patrick-Marc Humke und Ursula Weisser-Roelle (LINKE) hatten gefragt:

Die Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurden auf Ebene des Bundes halbiert. Diese Kürzung betrifft im Wesentlichen die sogenannten Ein-Euro-Jobs nach § 16 d SGB II. Trotz der sehr geringen Entlohnung wurden diese sechs- bzw. neunmonatigen Maßnahmen von vielen Langzeitarbeitslosen sehr gerne angenommen. Hier zeigte sich deutlich, wie groß der Wunsch nach Arbeit und einem auf Arbeit ausgerichteten Tagesablauf ist.

Die Menschen erhalten trotz eines vollen Arbeitstages, der zusätzliche Kosten erzeugt, nur sehr geringfügig mehr Geld, und zudem verdrängen diese Jobs - wider die gesetzliche Vorgabe - reguläre Arbeit in der Praxis häufig. Insofern wird die Reduzierung dieser Jobs an sich von Fachleuten nicht als negativ bewertet. Ein Problem besteht vielmehr dann, wenn die Politik keine alternativen Integrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose anbietet.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche neuen Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren?
  2. Wie steht die Landesregierung zur Idee eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, und wie bewertet sie hierzu das Beispiel Berlin?
  3. Wie gewichtet die Landesregierung die passiven (Lebensunterhalt und Miete) und die aktiven (Qualifizierung u. a.) Leistungen des SGB II?
Arbeitsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Das Mittelvolumen für die Rechtskreise SGB III und SGB II fällt im Jahr 2011 zwar deutlich geringer aus als im Vorjahr, von einer Halbierung der Mittel zur Eingliederung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt kann jedoch lt. der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit nicht gesprochen werden. So sind die Eingliederungsmittel im SGB II im Jahr 2010 für die bisherigen ARGen und Agenturen in getrennter Trägerschaft aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung nicht voll ausgeschöpft worden. Im Vergleich zu den Ist-Ausgaben 2010 reduziert sich der Haushaltsansatz 2011 lediglich um rd. 15 %.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, nach dem bei den Integrationsleistungen eine 5%ige Wirkungssteigerung erwartet wird, wird der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt der Jobcenter im Jahr 2011 deshalb vorrangig bei den Maßnahmen mit unmittelbarer Integrationswirkung liegen. Eine Kürzung der Mittel für das Eingliederungsinstrument der Arbeitsgelegenheiten (AGH) ist deshalb wahrscheinlich.

Der Umfang einer AGH beträgt grundsätzlich 30 Stunden die Woche, um die Vermittlungsaktivitäten auch weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Ziel und Vorrang hat immer eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus müssen die Arbeitsgelegenheiten zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Ein „voller“ Arbeitstag sowie eine Verdrängung regulärer Beschäftigung ist deshalb nicht ersichtlich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung setzt ihre Fachkräfteoffensive intensiv fort und unterstützt Langzeitarbeitslose mit den bestehenden Förderprogramme wie z.B. „Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)“, „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)“ oder die „Pro-Aktiv-Centren (PACE)“.

Zu 2.:
Die Landesregierung hält die bestehenden Instrumente im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung für ausreichend. Der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt Vorrang. Berlin ist als Stadtstaat hinsichtlich der Arbeitsförderung mit einem Flächenland wie Niedersachsen weder von den Finanzierungsgrundlagen noch von der Umsetzung der Maßnahmen vergleichbar.

Zu 3.:
In dieser Frage hat die Landesregierung nichts zu gewichten. Die Mittel der aktiven und der passiven Leistungen im SGB II werden im Bundeshaushalt veranschlagt und den Jobcentern vom Bund zur Verfügung gestellt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2011

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