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Nachtflugbetrieb des Flughafens Hannover

Der Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Der Flughafen Hannover rühmt sich einer der liberalsten Nachtflugregelungen Deutschlands. Von den Verantwortlichen des Flughafens, vom Vertreter des Anteilseigners Niedersachsen aus dem für den Flughafen zuständigen Ministerium und von diversen politischen Fraktionen wird immer wieder betont, dass die Einnahmen aus dem Nachtflug unabdingbar und für die Wirtschaftlichkeit des hannoverschen Flughafens wichtig seien.

Sollte der Nachtflugbetrieb tatsächlich für die Wirtschaftlichkeit des Flughafens dringend erforderlich sein, müssten die Einnahmen, die durch den Nachtflugbetrieb erwirtschaftet werden, die Ausgaben in diesem Bereich deutlich übersteigen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Nachtflüge zwischen 22:00 und 6:00 Uhr im Vergleich zu denen am Tage entwickelt (aufgeschlüsselt nach Monaten in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010):a) im Personenverkehr,b) im zivilen Frachtverkehr,c) im militärischen Frachtverkehr?
  2. Welche Einnahmen hat die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 an Landegebühren inklusive Zuschlägen in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr jährlich erzielt?
  3. Welche weiteren Einnahmen hat die FHG aus anderen Einnahmequellen in den genannten Jahren erzielt, die direkt aus dem Betrieb in der Nachtzeit resultieren (diese Einnahmequellen sollten einzeln aufgeführt werden, und die Berechnung der auf die Nachtzeit entfallenden Beträge sollte erläutert werden)?
  4. Welche Gesamtkosten verursachte das Offenhalten des Flughafens in o. g. Nachtzeit jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010?a) Welche Kosten sind im Einzelnen beim Energieverbrauch, Personal und Material beim Flughafen in den o. g. Jahren angefallen?b) Welche Kosten muss das Land z. B. beim Polizeidienst jährlich tragen?
  5. Wie viele Mittel hat der Flughafen seit 2007 für Maßnahmen des passiven Schallschutzes aufgewendet:a) für die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen,b) für Gutachterkosten,c) für Bearbeitungskosten?
  6. Welche Kosten kommen in der o. g. Differenzierung auf den Flughafen durch die Umsetzung des bisher geplanten, noch nicht begonnenen Schallschutzprogramms zu?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 13.04.2011 wie folgt:

Der internationale Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen gewährleistet als Teil des dezentralen deutschen Flughafensystems die Einbindung der Bevölkerung und der Wirtschaft des gesamten Landes in das internationale Luftverkehrsnetz. Im Hinblick auf seine Verkehrs-, Standort- und Wirtschaftsfunktion ist der Flughafen Hannover-Langenhagen ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für das Land Niedersachsen. Das zentrale Ziel des Flughafens ist eine den Wirtschaftsstandort Niedersachsen sowie die regionale Entwicklung um die Landeshauptstadt Hannover begünstigende nachhaltige und stetige Zunahme des Verkehrsaufkommens. Diese Zielvorstellung steht in Übereinstimmung mit den Zielen der niedersächsischen Luftverkehrspolitik.

Die Entscheidung über die Betriebsgenehmigung des Flughafens Hannover-Langenhagen ist stets nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts getroffen worden. Der Flughafen verfügt über eine grundsätzlich unbeschränkte und unbefristete Genehmigung, d.h. über eine 24-Stunden Betriebszeit und -pflicht. Allein der Flugbetrieb in der Nacht, d.h. von 22.00 bis 5.59 Uhr, ist seit vielen Jahren jeweils befristet beschränkt. Die aktuelle sog. Nachtflugregelung gilt seit dem 01.10.2010 und ist befristet bis 31.12.2019. Erklärtes Ziel des Verkehrsministeriums als zuständige Behörde war im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Positionen eine ausgewogene und vor allem rechtssichere Entscheidung zu treffen. Die Rechte und Interessen der Anwohner sind dem Recht der Flughafenbetreibergesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie den öffentlichen Verkehrsinteressen gegenübergestellt und zum Ausgleich gebracht worden.

Der Flughafenbetreiber, die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, hat in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen die volkswirtschaftliche Bedeutung des Hannover-Airports untersuchen lassen (zuletzt mit dem Gutachten von Prof. Dr. Hübl im Dezember 2008), u.a. um mit den Ergebnissen seine im Verwaltungsverfahren zu berücksichtigenden unternehmerischen Interessen zu belegen. Eine besondere Betrachtung des Nachtflugbetriebs lag und liegt vor dem Hintergrund der politischen bundesweiten Diskussion, aber natürlich auch der genehmigungsrechtlichen Situation (Befristung der Flugbetriebsbeschränkungen) nahe. In der politischen Diskussion standen entsprechend auch nicht die unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Komponenten des Nachtflugbetriebs im Vordergrund, sondern die Auswirkungen eines etwaigen Nachtflugverbots in Form von Verkehrsrückgängen und Arbeitsplatzverlusten in der Region.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Zusammenfassung:











2007

2008

2009

2010



Absolut

Anteil an
Gesamt­

verkehr

Absolut

Anteil an
Gesamt­

verkehr

Absolut

Anteil an
Gesamt­

verkehr

Absolut

Anteil an
Gesamt­

verkehr

Tagflüge
06.00-21.59

Passagierverkehr

59.022

66,2%

58.969

67,6%

51.731

66,2%

48.912

64,2%

Frachtverkehr

303

0,3%

351

0,4%

142

0,2%

358

0,5%

Nachtpost

0

0,0%

0

0,0%

0

0,0%

0

0,0%

Militär

666

0,7%

430

0,5%

329

0,4%

380

0,5%

Nichtgewerblich
und Sonstiges

17.070

19,2%

15.875

18,2%

15.836

20,3%

16.269

21,4%

Summe

77.061

86,5%

75.625

86,6%

68.038

87,1%

65.919

86,6%

Nachtflüge
22.00-05.59

Passagierverkehr

8.776

9,8%

8.255

9,5%

7.535

9,6%

7.386

9,7%

Frachtverkehr

706

0,8%

837

1,0%

426

0,5%

300

0,4%

Nachtpost

968

1,1%

1.001

1,1%

650

0,8%

977

1,3%

Militär

84

0,1%

64

0,1%

34

0,0%

34

0,0%

Nichtgewerblich
und Sonstiges

1.508

1,7%

1.510

1,7%

1.415

1,8%

1.533

2,0%

Summe

12.042

13,5%

11.667

13,4%

10.060

12,9%

10.230

13,4%

Gesamt

Summe

89.103


87.292


78.098


76.149






2007

2008

2009

2010

Tagflüge

77.061

75.625

68.038

65.919

Nachtflüge

12.042

11.667

10.060

10.230

Anteil Tagflüge

86,5%

86,6%

87,1%

86,6%

Anteil Nachtflüge

13,5%

13,4%

12,9%

13,4%


Details 2007:











2007 / Tag

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

06:00 - 21:59






Januar

5.075

4.125

13

0

44

Februar

5.355

4.145

17

0

57

März

6.745

5.013

22

0

74

April

6.497

4.652

15

0

53

Mai

7.017

5.179

22

0

66

Juni

6.837

5.245

29

0

56

Juli

7.147

5.540

36

0

45

August

6.843

5.243

30

0

37

September

7.284

5.306

25

0

99

Oktober

7.070

5.458

24

0

82

November

5.941

4.826

41

0

27

Dezember

5.250

4.290

29

0

26

Jan.-Dez. 2007

77.061

59.022

303

0

666



















2007 / Nacht

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

22:00 - 05:59






Januar

645

427

52

78

6

Februar

643

418

44

80

13

März

838

566

54

92

5

April

903

646

50

68

0

Mai

1.140

862

54

72

5

Juni

1.249

931

65

84

10

Juli

1.342

1.031

54

84

3

August

1.308

1.018

62

90

6

September

1.261

987

54

84

9

Oktober

1.203

903

66

80

8

November

842

553

82

84

13

Dezember

668

434

69

72

6

Jan.-Dez. 2007

12.042

8.776

706

968

84













Details 2008:











2008 / Tag

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

06:00 - 21:59






Januar

5.416

4.414

35

0

33

Februar

5.852

4.521

38

0

41

März

5.879

4.811

40

0

49

April

6.842

5.091

32

0

30

Mai

7.172

5.265

34

0

32

Juni

6.913

5.359

33

0

22

Juli

6.955

5.445

45

0

36

August

6.445

5.090

35

0

20

September

7.151

5.348

33

0

36

Oktober

6.884

5.479

12

0

44

November

5.279

4.282

7

0

57

Dezember

4.837

3.864

7

0

30

Jan.-Dez. 2008

75.625

58.969

351

0

430



















2008 / Nacht

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

22:00 - 05:59






Januar

720

429

87

84

6

Februar

714

430

90

84

2

März

747

512

60

72

7

April

905

584

85

88

10

Mai

1.202

853

76

76

8

Juni

1.192

889

82

80

4

Juli

1.335

973

90

92

4

August

1.251

947

85

86

8

September

1.203

884

90

84

4

Oktober

1.140

913

35

84

6

November

685

476

27

81

3

Dezember

573

365

30

90

2

Jan.-Dez. 2008

11.667

8.255

837

1.001

64













Details 2009:











2009 / Tag

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

06:00 - 21:59






Januar

4.745

3.824

9

0

12

Februar

4.388

3.676

10

0

16

März

5.694

4.393

7

0

40

April

5.985

4.388

10

0

33

Mai

6.295

4.673

7

0

19

Juni

6.386

4.834

30

0

18

Juli

6.343

4.863

4

0

31

August

6.440

4.524

9

0

29

September

6.209

4.730

7

0

37

Oktober

6.097

4.774

22

0

45

November

5.075

3.798

17

0

34

Dezember

4.381

3.254

10

0

15

Jan.-Dez. 2009

68.038

51.731

142

0

329



















2009 / Nacht

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

22:00 - 05:59






Januar

553

351

25

82

2

Februar

557

376

25

80

4

März

686

473

33

84

6

April

822

587

31

76

2

Mai

1.037

775

31

72

2

Juni

1.082

804

42

76

0

Juli

1.127

857

39

92

2

August

1.021

830

35

4

5

September

947

783

40

0

5

Oktober

1.028

844

50

0

1

November

574

433

37

0

4

Dezember

626

422

38

84

1

Jan.-Dez. 2009

10.060

7.535

426

650

34













Details 2010:











2010 / Tag

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

06:00 - 21:59






Januar

3.850

3.089

25

0

16

Februar

4.133

3.185

19

0

26

März

5.541

3.970

23

0

58

April

4.742

3.068

19

0

12

Mai

6.117

4.609

21

0

24

Juni

6.489

4.764

35

0

22

Juli

6.842

4.912

45

0

49

August

6.489

4.734

21

0

36

September

6.385

4.711

28

0

30

Oktober

6.223

4.719

20

0

58

November

5.023

3.908

44

0

27

Dezember

4.085

3.243

58

0

22

Jan.-Dez. 2010

65.919

48.912

358

0

380



















2010 / Nacht

Gesamtverkehr (incl. Militär, Kurzbahn und Hubschrauber)

Passagierverkehr

Frachtverkehr

Nachtpost

Militär

22:00 - 05:59






Januar

607

444

15

78

4

Februar

594

396

20

80

0

März

731

501

28

88

4

April

676

441

18

60

2

Mai

996

761

20

68

4

Juni

1.037

744

29

82

6

Juli

1.145

823

30

92

1

August

1.020

800

23

84

2

September

939

715

22

88

4

Oktober

1.043

759

19

88

2

November

683

472

28

81

3

Dezember

759

530

48

88

2

Jan.-Dez. 2010

10.230

7.386

300

977

34


Zu 2. und 3.:
Da keine separate Kosten- und Umsatzerfassung für die Nacht vorliegt, lassen sich lediglich Näherungswerte der Aviation-Revenues (Erlöse) auf Basis einer Überschlagsrechnung und unter Zugrundelegung von Referenzflugzeugen ermitteln. Der Anteil der Non-Aviation-Revenues am Gesamtumsatz der Flughafenbetreibergesellschaft beträgt 35 Prozent, sodass folgende Umsätze dem Nachtflug zugeordnet werden können:

Jahr

2007

2008

2009

2010

Aviation-Revenues (in EUR)

21,26 Mio.

21,04 Mio.

18,51 Mio.

18,41 Mio.

Non-Aviation-Revenues (in EUR)

11,45 Mio.

11,33 Mio.

9,97 Mio.

9,92 Mio.

Erlöse Nachtflug (in EUR)

32,71 Mio.

32,37 Mio.

28,48 Mio.

28,33 Mio.

Das bedeutet, dass etwa ein Fünftel bis ein Viertel des Gesamtumsatzes der Flughafenbetreibergesellschaft auf die Nachtzeit entfällt.

In Anbetracht des hohen Fixkostenanteils beim Betrieb des Flughafens liefern die mit dem Nachtflug einhergehenden Umsätze folglich Deckungskostenbeiträge, die zu einem wirtschaftlicheren Betrieb des Flughafens Hannover-Langenhagen beitragen.

Vor diesem Hintergrund ist der Nachtflug für die Flughafenbetreibergesellschaft von erheblicher Bedeutung, um die anfallenden Fixkosten selbst tragen zu können. Bei einem reinen Tagesbetrieb könnten die nötigen Umsätze nicht mehr erreicht werden. Ohne Nachtflug käme es zu einem Verkehrsrückgang, der sich zudem auch auf das Tagflugangebot auswirken würde und mit insgesamt etwa einem Viertel der Fluggastzahlen zu veranschlagen wäre. Ein solcher Verlust an Fluggästen würde sich auf die gesamte Wertschöpfungskette des Flugbetriebs und damit weit über die Flughafenbetreibergesellschaft hinaus auswirken. Am Airport sichert der Nachtflug deutlich mehr als 1.000 Arbeitsplätze und in der Region zusätzlich weitere circa 1.000 Arbeitsplätze, insgesamt also weit über 2.000 Arbeitsplätze in Hannover und der Region.

Zu 4.a):
Wie schon zuvor angeführt, liegt keine separate Kostenerfassung für die Nachtzeit vor. Eine Aufteilung auf Grundlage der zuvor bereits nur näherungsweise zugeordneten Erlöse würde die Ungenauigkeiten noch weiter erhöhen. Eine geeignete Methode zur Ermittlung der gewünschten Angaben steht nicht zur Verfügung.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass insgesamt eine vollständige Kostendeckung auf Basis der jährlich zu beantragenden Flughafenentgelte gemäß § 43a LuftVZO nicht erreicht wird. Die entsprechend zu erstellenden Kostendeckungsrechnungen führen zu folgenden Ergebnissen:

Jahr

2007

2008

2009

2010

Erlöse (in EUR)

46,347 Mio.

49,465 Mio.

42,937 Mio.

*

Kosten (in EUR)

52,173 Mio.

54,834 Mio.

57,919 Mio.

*

Kostendeckungsgrad (in %)

88,8

91,0

74,1

*

* = Die Kostendeckungsrechnung für 2010 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, weil diese erst nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt wird.

Zu 4.b):
Der Landespolizei entstehen durch das Offenhalten des Flughafens Hannover keine zusätzlichen Kosten. Der Flughafen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.

Zu 5.:
a) für die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen, bis Ende Februar 2011: € 1.835.428,05
b) für Gutachterkosten, bis Ende Februar 2011: € 674.705,84
c) für Bearbeitungskosten, die internen Aufwendungen wurden bisher nicht ermittelt.

Die Angaben beziehen sich auf die insgesamt erstatteten Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des freiwilligen Schallschutzprogramms der Flughafengesellschaft, die zur Hälfte von den Luftverkehrsgesellschaften getragen werden.

Zu 6.:
Mit Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Hannover-Langenhagen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm durch Rechtsverordnung der Landesregierung im September 2010 sind die Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für passiven Schallschutz gesetzlich geregelt, ein weiteres freiwilliges Schallschutzprogramm der Flughafenbetreibergesellschaft ist demnach nicht geplant. Die Flughafengesellschaft hatte trotz der geänderten Rechtslage angeboten, noch nach Inkrafttreten der Verordnung über den Lärmschutzbereich Vereinbarungen abzuschließen und Maßnahmen im Rahmen des freiwilligen Schallschutzprogramms abzuwickeln und damit auf den Umstand Rücksicht genommen, dass das behördliche Verfahren noch nicht abschließend geregelt war. Der hierfür erforderliche Erlass des zuständigen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration liegt seit Dezember 2010 vor, die Flughafengesellschaft hat nunmehr ihr freiwilliges Schallschutzprogramm zum Abschluss gebracht, d.h. neue Anträge werden dort nicht mehr entgegengenommen. Zuständig für die Verfahren nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind in Niedersachsen die unteren Bauaufsichtsbehörden. Da bisher keine Maßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm abgerechnet sind und keine Kostenfestsetzung gegenüber der Flughafengesellschaft erfolgt ist, liegen Erkenntnisse, die eine Kostenkalkulation ermöglichen würden, nicht vor. Im Übrigen geht der Hannover Airport von einer 100 %-igen Finanzierung durch die Luftverkehrsgesellschaften aus, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2011

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