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Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

Die Abgeordnete Renate Geuter und Axel Brammer (SPD) hatten gefragt:

Ein Antrag auf Finanzhilfe für die Finanzierung einer konkreten Maßnahme zur Verbesserung der gemeindlichen Verkehrsverhältnisse nach dem Entflechtungsgesetz wurde einer Stadt im Landkreis Oldenburg mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 abgelehnt, obwohl die betroffene Stadt die Vorfinanzierung der Maßnahme angeboten hatte. Der ablehnende Bescheid enthielt den Hinweis, dass im Haushaltsjahr 2010 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschließlich für die Finanzierung der kommunalen Entlastungsstraßen bereitgestellt worden seien, da diese laut Landtagsbeschluss nur bis zum Ende dieses Jahres bezuschusst werden durften. Im Haushaltsjahr 2010 konnten keine Bewilligungen für die laufenden Fortsetzungsmaßnahmen erteilt werden mit der Folge, dass damit die Vorfinanzierung der Kommunen weiter angestiegen ist.

Das Schreiben enthält den Hinweis, dass sich die Summe der Vorfinanzierung, allein durch die Kommunen in der Zuständigkeit des zuständigen Geschäftsbereiches der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, bereits im oberen zweistelligen Millionenbereich bewegt und ein Mehrfaches der für ein Jahr verfügbaren Zuwendungsmittel beträgt. Mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestehe Einigkeit darüber, dass ein weiteres Anwachsen der kommunalen Vorfinanzierung nicht vertreten werden kann.

Vor diesem Hintergrund sei für das Haushaltsjahr 2011 lediglich ein kleines Jahresbauprogramm mit unaufschiebbaren Maßnahmen aufgestellt worden, und es sei angesichts der knappen Haushaltsmittel nicht ausgeschlossen, dass auch für das Haushaltsjahr 2012 kein neues Jahresbauprogramm aufgestellt werden könne. Der betroffenen Kommune bleibt daher lediglich die Möglichkeit, die geplante Verbesserung der problematischen verkehrlichen Situation ohne Finanzhilfe des Landes vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Summe der für 2011 verfügbaren Zuwendungsmittel in den einzelnen Geschäftsbereichen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, und in welcher Größenordnung stehen diesen Zuwendungsmitteln Vorfinanzierungen durch die Kommunen gegenüber?
  2. Nach welchen Kriterien werden für 2011 „unaufschiebbare“ Maßnahmen in das Jahresbauprogramm aufgenommen, und wie hoch ist die Summe der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel?
  3. Wann ist mit der Aufstellung eines Jahresbauprogrammes zu rechnen, das neben Fortsetzungsmaßnahmen auch neue Maßnahmen umfasst?
  4. Wie viele Antragsteller haben bisher ebenfalls den Bescheid bekommen, dass ihre Maßnahme wegen der zu hohen Vorfinanzierungen nicht in das Bauprogramm aufgenommen werden kann, und in welcher finanzieller Größenordnung wären dafür Landesmittel erforderlich gewesen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 14.04.2011 wie folgt:

Im Haushaltsjahr 2010 wurden die zur Verfügung stehenden Entflechtungsgesetz (EntflechtG) -Mittel im Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zu weit überwiegendem Teil für die Finanzierung der kommunalen Entlastungsstraßen (KES) bereitgestellt, da diese lt. Landtagsbeschluss nur bis zum Ende des Jahres bezuschusst werden durften.

Folglich konnte im Jahr 2010 nur eine sehr geringe Anzahl von Fortsetzungsmaßnahmen finanziert werden und die Vorfinanzierung durch die Kommunen stieg damit weiter an. Daher wurde entschieden, dass im Geschäftsbereich Oldenburg im Jahr 2011 von 35 angemeldeten baureifen Vorhaben lediglich 3 sogenannte "Zwangsmaßnahmen" in das Jahresbauprogramm aufgenommen werden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
In diesem Jahr stehen der NLStBV Mittel nach dem EntflechtG im Geschäftsbereich

  • Hannover i.H.v. rd. 22,9 Mio. Euro,
  • Lüneburg i.H.v. rd. 15,6 Mio. Euro,
  • Oldenburg i.H.v. rd. 20,8 Mio. Euro und
  • Wolfenbüttel i.H.v. rd. 14,8 Mio. Euro

zur Verfügung.

Diesen Fördermitteln stehen Vorfinanzierungen der Kommunen im Geschäftsbereich

  • Lüneburg i.H.v. rd. 2 Mio. Euro,
  • Oldenburg i.H.v. rd. 88 Mio. Euro und
  • Wolfenbüttel i.H.v. rd. 5 Mio. Euro

gegenüber.

Zu 2.:
Als „unaufschiebbare“ Maßnahme wird ein Vorhaben in ein Jahresbauprogramm aufgenommen, wenn bei diesem ein Dritter als Veranlasser mitfinanziert und die Kommunen den Vorhabenbeginn somit nicht unmittelbar beeinflussen kann sowie ein Vorhaben, bei dem eine Verschiebung in höchstem Maße unwirtschaftlich wäre bzw. unverhältnismäßige Mehrbelastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen würde.

Die Summe der in diesem Jahr dafür vorgesehenen Mittel beträgt rd. 2 Mio. Euro.

Zu 3.:
Ein Jahresbauprogramm in diesem Zusammenhang enthält keine Fortsetzungsmaßnahmen, sondern listet die Neubeginne auf. Mit der Aufstellung des Jahresbauprogramms für 2012 ist im Dezember dieses Jahres zu rechnen.

Zu 4.:
Insgesamt 32 Antragsteller erhielten einen Bescheid, dass ihr Vorhaben wegen der Vorfinanzierungen, nicht in das Jahresbauprogramm 2011 aufgenommen werden konnte.

Dafür wären zusätzliche EntflechtG-Mittel in einer Größenordnung von rd. 22 Mio. Euro erforderlich gewesen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2011

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