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Wie steht die Landesregierung zur Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.07.2011 - TOP 41. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU)


Der Abgeordnete Dirk Toepffer (CDU) hatte gefragt:

Die Verkehrsminister der deutschen Bundesländer haben auf ihrer Konferenz am 6. und 7. April 2011 auf Vorschlag Sachsens und Thüringens in Potsdam beschlossen, den Ländern die Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen.

Die Autofahrer sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie die vor oder nach der Kreisgebietsreform gültigen Kfz-Kennzeichen für ihre Fahrzeuge verwenden. Die Universität Heilbronn fand in einer Umfrage unter 17 000 Bundesbürgern in 81 Städten im März 2011 heraus, dass die alten Kennzeichen für viele Bürger lokale Identität stiften. 73 % der Befragten äußerten den Wunsch, die im Rahmen vergangener Gebietsreformen abgeschafften Kfz-Kennzeichen wieder einzuführen.

Bevor dies geschehen kann, muss noch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung durch die Bundesregierung verändert werden. Danach wird künftig auf Antrag der Bundesländer auch die Zuteilung mehrerer Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk möglich sein. Auch in Niedersachsen hat es in den vergangenen Monaten, wie z. B. in Hann. Münden, vermehrt Willensbekundungen aus der Bevölkerung gegeben, die sich für eine Wiedereinführung der alten Kfz-Kennzeichen ausgesprochen haben.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Potsdam zur Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen?
  2. Wie ist Niedersachsen von dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz betroffen?
  3. Liegen der Landesregierung bereits Anfragen einzelner Kommunen bzw. Bürger vor, die sich eine Wiedereinführung der früher gültigen Kfz-Kennzeichen wünschen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Kfz-Kennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk sowie einer individuellen Erkennungsnummer. Die zuteilungsfähigen Unterscheidungszeichen sind in der Anlage 1 Nr. 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) normiert. Nach Anlage 1 Nr. 2 FZV sind noch weitere Unterscheidungszeichen gültig, die aber – bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen – nicht mehr zugeteilt werden dürfen (auslaufende Unterscheidungszeichen).

Die Wiederzuteilung auslaufender Unterscheidungszeichen ist nur mit Zustimmung des Bundesrates durch Änderung der FZV möglich.

Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Wiedereinführung auslaufender Unterscheidungszeichen wurde diese Angelegenheit auf der Sitzung der Verkehrsministerkonferenz am 06./07.04.2011 erörtert. Die Verkehrsministerkonferenz hat mehrheitlich beschlossen,

„den Bund zu bitten, die Länder bei der Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen durch entsprechende Rechtsänderung der Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu unterstützen. Gleichzeitig soll auch der § 8 der FZV angepasst werden. Es soll rechtssicher ermöglicht werden, dass von einer Zulassungsstelle mehrere Unterscheidungszeichen zugeteilt werden können."

Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundes ist derzeit damit befasst, die notwendigen Rechtsänderungen vorzubereiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Wiedereinführung auslaufender und bereits ausgelaufener Unterscheidungszeichen wurde mit der Stimme Niedersachsens gefasst. Diese Beschlussfassung wurde mit folgenden Maßgaben verbunden:

  • Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Es darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen.
  • Stadt und Kreis müssen sich verständigen.
  • Der Bürger/die Bürgerin hat eine Wahlmöglichkeit zwischen aktuellem und „altem“
    Kennzeichen.

Die Landesregierung setzt hierbei auf eine einvernehmliche Meinung der drei kommunalen Spitzenverbände.

Zu 2. und 3.:
Der Landesregierung sind bislang einzelne Initiativen zur Wiedereinführung dieser Unterscheidungszeichen bekannt; dazu gehören die Städte Norden und Rinteln.

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erstellt am:
01.07.2011

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