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A-20-Elbquerung: Schleswig-Holstein und Niedersachsen besiegeln im Beisein des Bundes Kooperation für Ausführungsplanung des Elbtunnels

Schulterschluss der beiden Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen für den Bau der A-20-Elbquerung: Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz und sein niedersächsischer Amtskollege Dr. Bernd Althusmann haben heute (30. März) in Stade eine Vereinbarung zur weiteren Bauvorbereitung des Elbtunnels zwischen Drochtersen und Glückstadt im Zuge der Autobahn A 20 unterzeichnet. Auch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, nahm an dem Treffen teil. Ferlemann hatte die Vereinbarung initiiert.

Die geschlossene Vereinbarung regelt neben der planerischen Arbeitsteilung für das Milliarden-Projekt auch die Kostenaufteilung. Schleswig-Holstein trägt 40 Prozent der Planungskosten für den knapp sechs Kilometer langen Elbtunnel, Niedersachsen 60 Prozent. Die drei Verkehrspolitiker machten bei der Unterzeichnung deutlich, dass die Vereinbarung ein wichtiger Schritt sei, um die Zeit bis zur Schaffung vollziehbaren Baurechts in beiden Ländern sinnvoll zu nutzen.

Enak Ferlemann: „Mit dem heutigen Tag kommen wir dem Ziel näher: Die Bauvorbereitungen für den Elbtunnel können beginnen. Das ist ein echter Meilenstein, denn die A 20 mit dem Elbtunnel ist das wichtigste Infrastrukturprojekt in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die A 20 stellt zukünftig die zentrale Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands dar. Der Neubau dient zur Verkehrsabwicklung der nord- und nordosteuropäischen Verkehrsströme in Richtung Ruhrgebiet und Niederlande. Insbesondere mit dem neuen Elbtunnel, der als maßgebendes Schlüsselprojekt erstmalig eine feste länderübergreifende Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Unterelberaum herstellt, verbessern wir den Verkehrsfluss, entlasten den Ballungsraum Hamburg und eröffnen dem Norden Deutschlands neue wirtschaftliche Chancen."

Dr. Bernd Buchholz: „Es geht vor allem darum, keine zeitliche Verzögerung zwischen Baurecht und Baubeginn zu riskieren, in dem wir bereits heute beginnen, weitere Planungen aufzustellen und die Bauausführungsunterlagen für die Realisierung des Elbtunnels vorzubereiten. Hierfür kalkulieren wir einen Zeitbedarf von etwa 2,5 Jahren ein." Zu den Planungen gehört unter anderem auch ein Bodenmanagement, da insgesamt 3,7 Millionen Kubikmeter Sand aus dem Elbtunnel zu verbringen sind.

Dr. Bernd Althusmann: „Unser Ziel ist es, dass die A 20 möglichst schnell gebaut wird. Die Kooperation zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein bei der Planung der Küstenautobahn ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Mit Unterstützung der DEGES setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass der Bau der A 20 und des Elbtunnels in greifbare Nähe rückt." Er erinnerte daran, dass die Ländervereinbarung nur bis Jahresende 2020 gültig ist, weil die Zuständigkeit für sämtliche deutschen Autobahnen dann auf die neue Autobahn GmbH des Bundes übergeht. „Wir haben die Erwartung an den Bund, dass Planung und Realisierung des Elbtunnels ab 2021 dann genauso konsequent vorangetrieben werden, wie wir Länder das derzeit tun."

Wie Buchholz und Althusmann weiter erläuterten, knüpft die aktuelle Kooperation an die Planungsvereinbarung beider Länder aus dem Jahr 2005 an. Bereits damals wurden für Planung, Entwurf und Planfeststellung des Elbquerungsabschnittes der A 20 die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit und die Kostenverteilung zwischen den Ländern geregelt. Die Federführung und Projektsteuerung für den Elbtunnel wird – bis zur Übergabe des Projekts an die vom Bund gegründete Autobahn GmbH Anfang 2021 – wieder bei Schleswig-Holstein liegen, das vor einem Jahr die DEGES mit dem Weiterbau der gesamten Autobahn auf schleswig-holsteinischem Gebiet beauftragt hatte.

Nach den Worten von DEGES-Bereichsleiter Bernd Rothe werde es in den nächsten Jahren insbesondere im Tunnelabschnitt darum gehen, die technische Planung zu aktualisieren und die Vergabeunterlagen zu erstellen. „Dazu gehört unter anderem auch ein Bodenmanagement, da insgesamt 3,7 Millionen Kubikmeter Sand für den Elbtunnel zu verbringen sind", so Rothe.

Knapp drei Jahre nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Elbquerungs-Abschnitt der A 20 wird in Schleswig-Holstein derzeit ein sogenanntes Fehlerheilungsverfahren zu Fragen des Wasserrechts betrieben. Mit einem Planergänzungsbeschluss rechnet die DEGES im zweiten Halbjahr 2020. Voraussetzung für den Baustart am Tunnelprojekt sind allerdings rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für die direkt angrenzenden Streckenabschnitte. In Schleswig-Holstein soll für diesen Bereich – von der Bundesstraße B 431 bis zur A 23 im Kreis Steinburg – das dritte Planänderungsverfahren gegen Jahresende eingeleitet werden.

In Niedersachsen soll der geplante A 20-Elbtunnel an das Autobahnkreuz Kehdingen anknüpfen. Dort erfolgt neben der Weiterführung der Küstenautobahn bis nach Westerstede auch die Anbindung an die A 26 in Richtung Hamburg bis zur A7. Das für die planungsrechtliche Absicherung notwendige Planfeststellungsverfahren für das Kreuz Kehdingen wurde am 24. August 2017 eingeleitet und soll aus heutiger Sicht Anfang 2020 zum Abschluss gebracht werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2019

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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