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Land unterstützt ÖPNV mit vorgezogenen Finanzhilfen von 67,5 Millionen Euro

Althusmann: Wir helfen unseren Verkehrsunternehmen in der gegenwärtigen Krise


Um die Liquidität der niedersächsischen ÖPNV-Verkehrsunternehmen trotz der aktuellen Einnahmeverluste infolge der Corona-Krise zu sichern, wird das Land die monatlichen Finanzhilfen an die Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände als ÖPNV-Aufgabenträger für die Monate April bis Dezember 2020 vorziehen und in einem Betrag (landesweit insgesamt 67,5 Millionen Euro) auszahlen. Das hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann heute in Hannover mitgeteilt: „Mit der vorgezogenen Auszahlung wollen wir unsere Verkehrsunternehmen in der gegenwärtigen Krise helfen. Wir ermöglichen den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern damit, kurzfristig zugunsten der ÖPNV-Unternehmen zu handeln und können hoffentlich existenzbedrohende Liquiditätsengpässe oder gar Insolvenzen abwenden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den ÖPNV in Niedersachsen auch weiterhin sicherstellen.“

Hintergrund:

Seit 2017 haben die Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände die vollständige Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für Planung und Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV – einschließlich der Ausgleichszahlungen für die sogenannten Ausbildungsverkehre. Das Land stellt insbesondere für die Ermäßigung der Tarife im Ausbildungsverkehr jährlich rund 90 Millionen Euro als Finanzhilfe in monatlichen Zahlungen zur Verfügung, die von diesen an die Verkehrsunternehmen im Busbereich weitergeleitet werden. Durch die aufgrund der Corona-Krise sinkenden Fahrgastzahlen werden die Verkehrsunternehmen erhebliche Mindereinnahmen mit teilweise existenzbedrohenden Folgen verbuchen. Eine Reihe von Verkehrsunternehmen hatte sich diesbezüglich bereits an das Wirtschaftsministerium gewendet und um Unterstützung gebeten. Die nun veranlassten Zahlungen von rd. 67,5 Millionen Euro können im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittelzuweisungen bedient werden und führen zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf im Landeshaushalt. Die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger erhalten damit die Möglichkeit, zeitnah handeln zu können und die Liquidität der Verkehrsunternehmen durch entsprechende Abschläge und Vorauszahlungen sicherzustellen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Annette Schütz, Pressesprecherin Laura Gosciejewicz

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