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Minister Althusmann zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Diesel-Fahrverboten sagt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann:

„Als niedersächsischer Wirtschaftsminister hätte ich mir natürlich ein anderes Urteil gewünscht. Flächendeckende Fahrverbote wären für Pendler, das mittelständische Handwerk und kommunale Dienste verheerend. Wir werden daher jetzt die Urteilsbegründung abwarten, um dann gemeinsam mit den betroffenen Kommunen geeignete Maßnahmen zur Unterschreitung der Grenzwerte auf den Weg zu bringen. Klar ist, dass die Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Maßnahme zur Luftreinhaltung gewahrt sein muss – bei nur geringer Überschreitung des Grenzwertes sind pauschale Fahrverbote nicht nötig. Ich gehe ohnehin davon aus, dass wir noch in diesem Jahr die Grenzwerte in den betroffenen Städten in Niedersachsen unterschreiten können. Das ist ambitioniert, aber es zeigt sich, dass unser bereits eingeschlagener Weg – wie die Stärkung des emissionsarmen öffentlichen Nahverkehrs, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und eine verbesserte Verkehrsführung – der richtige ist, um pauschale Fahrverbote zu vermeiden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
05.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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