Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Mit welchen öffentlichen Mitteln wird Wiesenhof gefördert?

Der Abgeordnete Christian Meyer (GRÜNE) hatte gefragt:

Ende April dieses Jahres sind auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Oldenburg Büroräume und Betriebsstätten der Firma Wiesenhof im sachsen-anhaltinischen Möckern und in der Firmenzentrale der PHW Gruppe Lohmann & Co. AG, zu der die Firma Wiesenhof gehört, im niedersächsischen Visbek durchsucht worden. Grund der Razzien war der Verdacht auf Subventionsbetrug. Wiesenhof soll sich mit falschen Angaben jahrelang Exportsubventionen für den Export von Geflügelfleisch außerhalb der EU erschlichen haben, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 27. April 2012: „Aus dem Durchsuchungsbeschluss, der das Datum vom 19. März trägt, geht hervor, dass Wiesenhof verdächtigt wird, bei der Ausfuhr von Geflügelfleisch falsche Angaben gemacht zu haben. Offenbar mit dem Ziel, Subventionen in Millionenhöhe zu erzielen. Im Einzelnen geht es dabei um sogenannte Ausfuhrerstattungen, die Lebensmittelproduzenten für den Export ihrer Waren in bestimmte Regionen außerhalb der Europäischen Union beziehen können. Im Zeitraum von 2002 bis 2011 sollen so gut 5,5 Millionen Euro zusammengekommen sein.“

Derartige Zahlungen finden in der Antwort der Landesregierung vom 10. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abgeordneten Christian Meyer „Einseitige Unterstützung der Massentierhaltung durch die Landesregierung“ keine Erwähnung, obwohl dort reine EU-Mittel, die an andere Unternehmen der niedersächsischen Geflügelbranche geflossen sind, aufgeführt werden.

Derzeit plant die Firma Wiesenhof die Erweiterung ihrer Mastgeflügelschlachtkapazitäten in der Gemeinde Wietzen (Landkreis Nienburg). Die bestehende Schlachtstätte soll dort abgerissen werden. Auf einem benachbarten Grundstück soll ein Neubau entstehen, mit dem die Schlachtkapazität von derzeit 140 000 auf künftig 250 000 Masthühner pro Tag ausgeweitet werden soll. Die Errichtung einer vergleichbaren Mastgeflügelschlachtstätte in Wietze (Landkreis Celle) hat die Landesregierung mit insgesamt 6,5 Millionen Euro gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welches Ergebnis hat das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges gegen die Firma Wiesenhof erbracht, bzw. welchen Sachstand haben die Ermittlungen erreicht?
  2. Aus welchen Gründen blieben mindestens die Exportsubventionen zugunsten der Firma Wiesenhof, die seit April 2012 Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, in der Antwort der Landesregierung auf oben genannte Anfrage unerwähnt? Wie hoch war die Förderung, und worauf bezog sie sich?
  3. Sind Exportsubventionen in den öffentlich zugänglichen Datenbanken aufgeführt, und waren auch für den in der Süddeutschen Zeitung genannten Zeitraum Subventionen für die PHW Gruppe Lohmann & Co. AG inklusive ihrer Tochterunternehmen aufgeführt?
  4. Mit welchen öffentlichen Mitteln des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union wurde die PHW Gruppe Lohmann & Co. AG inklusive ihrer Tochterunternehmen in welcher Höhe und für welche Vorhaben oder Maßnahmen seit 2003 gefördert?
  5. Welche direkten und indirekten Subventionen (Zuwegung, Grundstücke etc.) durch die öffentliche Hand (EU, Bund, Land, Kreis, Gemeinde etc.) erfolgen für den Schlachthofneubau in Wietzen?
  6. Wie hoch sind die EU-Exporterstattungen für Geflügelfleisch zurzeit, und was ist die Bemessungsgrundlage?
  7. Wie werden die Zahlungen zum Export von Fleisch generell vergeben und kontrolliert?
  8. Liegen der Landesregierung Anträge oder Anfragen auf eine finanzielle Förderung der von der Firma Wiesenhof geplanten Erweiterung ihrer Schlachtkapazitäten in der Gemeinde Wietzen vor? Wenn ja, in welcher Höhe wurde eine Förderung beantragt oder angefragt?
  9. Welche Fördermaßnahmen aus Mitteln des Landes oder aus vom Land zu bewilligenden Fördertöpfen des Bundes oder der Europäischen Union wären zur Förderung der Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtstätte in Wietzen für das Unternehmen potenziell nutzbar?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 15.10.2012 wie folgt:

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche einer Gesellschaft der PHW-Unternehmensgruppe. Diesen wird vorgeworfen, in der Zeit von 2007 bis 2011 im Rahmen der Beantragung von Ausfuhrerstattungen bei Export von Geflügelfleisch in Drittländer falsche Angaben zur Zubereitung des Geflügelfleischs in einem zugelassenen Betrieb gemacht zu haben. Es besteht der Verdacht, dass für den Zulieferbetrieb in Möckern bereits seit 2001 keine EU-Zulassung mehr bestand.

Angesichts dieser Verdachtslage sind am 19.03.2012 gegen mehrere Firmen der PHW-Unternehmensgruppe Durchsuchungsbeschlüsse ergangen. Im Rahmen der Durchsuchungen am 24.04.2012 sind in den jeweiligen Objekten umfangreiche Geschäftsunterlagen und EDV-Daten sichergestellt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Auswertung der Beweismittel durch das Zollfahndungsamt Hannover dauert an.
Darüber hinaus können Erkenntnisse zum Inhalt und zum aktuellen Verfahrensstand des Ermittlungsverfahrens im Einzelnen nicht dargelegt werden, weil die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch Veröffentlichungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch ist stets die verfassungsrechtlich garantierte uneingeschränkte Geltung der Unschuldsvermutung zu beachten. Dies gilt für das konkret benannte Verfahren ebenso wie für jedes andere Ermittlungsverfahren auch.
Auskünfte aus Ermittlungsverfahren dürfen durch die Staatsanwaltschaften nach den §§ 475, 478 StPO nur beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen erteilt werden. Nach § 475 StPO dürfen einer Privatperson und sonstigen Stellen über einen Rechtsanwalt Auskünfte aus solchen Akten erteilt werden, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
Abgeordnete sind als Privatpersonen im Sinne der Strafprozessordnung zu qualifizieren. Ein bloßes „großes öffentliches Interesse“ oder auch ein politisches Interesse lässt die Gewährung von Auskünften an Private und mithin auch ein Öffentlichmachen von Akteninhalten und damit Firmennamen nicht zu.

Zu 2.:
In die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Einseitige Unterstützung der Massentierhaltung durch die Landesregierung“ im Juni 2010 wurde das Hauptzollamt Jonas in Hamburg nicht einbezogen. Daher wurden nicht alle Zahlungen erfasst. Die Höhe der Zahlungen wird in der Antwort zu Frage 3 dargestellt.

Zu 3.:
Die Firma Wiesenhof International GmbH & Co.KG, 49429 Visbek, hat nach Auskunft des Hauptzollamtes Jonas in Hamburg folgende Beträge an Ausfuhrerstattung erhalten:

2002

2003

2004

2005

2006 2006

69.415,09 €

0,00 €

301.678,50 €

424.376.89 €

1.106.671,51 €

2007

2008

2009

2010

2011

1.066.858,30 €

437.909,52 €

308.240,55 €

36.245,55 €

22.561,47 €

Nach den beim Hauptzollamt Jonas in Hamburg vorliegenden Erkenntnissen sind für die PHW Gruppe Lohmann & Co. AG und deren Tochterunternehmen –mit Ausnahme der Firma Wiesenhof- keine Subventionen im Rahmen der Ausfuhrerstattung gezahlt worden.
Die Empfänger von Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei können ab dem EU-Haushaltsjahr 2008 (vom 16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) öffentlich im Internet auf der Seite http://www.agrarfischerei-zahlungen.de abgefragt werden, sofern es sich um juristische Personen handelt. Auf dieser Seite werden die Zahlungen der zurückliegenden zwei Jahre vorgehalten (aktuell die Jahre 2010 und 2011). Die dort aktuell für Wiesenhof ausgewiesenen Beträge in Höhe von rd. 63.000 Euro in 2010 und ca. 21.900 Euro in 2011 stimmen nicht mit den o. g. Angaben vom Hauptzollamt Jonas überein, da diese sich auf das Kalenderjahr und die öffentlich zugänglichen Angaben sich auf das EU-Haushaltsjahr beziehen.

Zu 4.:
Aus dem Geschäftsbereich des ML hat die PHW-Gruppe seit 2003 keine Fördermittel erhalten.
Die folgenden Angaben zu den aus dem Geschäftsbereich des MW bewilligten Förderungen erfolgen unter Berücksichtigung der Transparenzrichtlinie der EU und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Soweit eine Darstellung möglich ist, erfolgt im Weiteren die Beantwortung.
Von 2003 – 2006 wurde bei zwei Tochterunternehmen der PHW Gruppe Lohmann & Co. AG jeweils eine Maßnahme gefördert.
Ab 2007 wurden folgende Maßnahmen gefördert:

Programm

Jahr

Unternehmen

Maßnahme

Förder-summe in €

Innovationsförderpr. FuE

2007

Lohmann Animal Health GmbH

Neue Ansätze in der Tiergesundheit - Funktionelle Futtermittel

665.417,69

Innovationsförderpr. FuE

2007

Lohmann Animal Health GmbH

Komplementärer Einsatz der Phagen- und Impfstofftechnologie zur Reduzierung von Campylobacter und Salmonellen im Geflügel

410.700,00

Einzelbetr. Förderung (GRW)

2008

Nutrilo GmbH

Modernisierung einer Betriebsstätte

202.386,66

Einzelbetr. Förderung (GRW)

2009

Allfein Feinkost GmbH & Co. KG

Umrüstung von Fisch auf Geflügelverarbeitung durch Erweiterung der Produktionsräume

2.000.000,00

Einzelbetr. Förderung (GRW)

2010

Allfein Feinkost GmbH & Co. KG

Neubau Produktions- und Verpackungslinie, Errichtung neuer Sozialtrakt und Bürogebäude

935.000,00

Inwieweit unmittelbare Bundesmittel in das Unternehmen geflossen sind, kann von hier nicht beantwortet werden.

Zu 5.:
Nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung gibt es keine direkten oder indirekten Subventionen für den Schlachthofneubau der Firma Wiesenhof Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG. Ob unmittelbare Bundesmittel für das Vorhaben eingesetzt werden, kann von hier nicht beantwortet werden.

Zu 6.:
Exporterstattungen für Geflügelfleisch werden nach der Durchführungsverordnung (EU)Nr. 663/2012 vom 19. Juli 2012 gewährt. Die Ausfuhrerstattung in Höhe von 32,50 €/100 kg ist auf unzerteilte, gefrorene Hühnerschlachtkörper begrenzt und wird nur für folgende Bestimmungsländer gewährt: Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain, Katar, Oman, Vereinige Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Libanon, Irak, Iran.

Zu7.:
Das Hauptzollamt Hamburg-Jonas ist als Zahlstelle für Mittel des EGFL (Europäischer Garantiefond für die Landwirtschaft) zugelassen und in der Bundesrepublik Deutschland zentral für die Zahlung der Ausfuhrerstattung zuständig.
Das Verfahren zur Erlangung von Ausfuhrerstattung ist ein Antragsverfahren. Der Ausführer gibt bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle eine elektronische Ausfuhranmeldung ab und gestellt die Ausfuhrsendung zur Ausfuhrabfertigung. Die Ausfuhrware verlässt über eine Ausgangszollstelle (in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat) das Zollgebiet der Gemeinschaft.
Die Zahlung der Ausfuhrerstattung ist nur dann möglich, wenn die Ausfuhranmeldung mit der Bescheinigung, dass die Ausfuhrware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hat, innerhalb der vorgesehenen Fristen beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas eingeht. Zusätzlich zur Ausfuhranmeldung hat der Ausführer ggf. weitere Unterlagen vorzulegen (z.B. Ausfuhrlizenz, Transportnachweis, Ankunftsnachweis im Bestimmungsland). Liegen sämtliche Erstattungsvoraussetzungen (u.a. gesunde und handelsübliche Qualität) vor, so setzt das Hauptzollamt Hamburg-Jonas die beantragte Ausfuhrerstattung mit rechtsbehelfsfähigem Bescheid fest, andernfalls lehnt es den Antrag ab oder fordert bereits gezahlte Beträge ggf. mit besonderen Zuschlägen und Sanktionen zurück.
Die Kontrolle der Zahlungen von Exporterstattungen erfolgt insbesondere durch die Zahlstelle (Antragskontrolle), die Prüfungsdienste der Zollverwaltung, die Europäische Kommission (EGFL-Prüfungen) und den Europäischen Rechnungshof.

Zu 8.:
In den Geschäftsbereichen des ML und des MW liegen keine Anträge vor.

Zu 9.:
Der Standort Wietzen liegt im nationalen D- Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Landkreises Nienburg. Dort sind beihilferelevante Zuschüsse aus der GRW für große, sonstige Unternehmen EU- rechtlich nicht zulässig.
Für den Fall, dass für den Schlachthofneubau die Entwicklung eines innovativen Produktes oder einer innovativen Dienstleistung notwendig wäre, die dann anschließend vermarktet werden soll, könnte diese ggf. aus dem nds. Innovationsförderprogramm unterstützt werden. Da es sich um ein großes Unternehmen handelt, müsste insbesondere der Anreizeffekt einer Förderung nachgewiesen werden.
Weitere Förderungen aus dem Geschäftsbereich des MW kommen nicht in Frage.
Aus den Fördermaßnahmen des Geschäftsbereiches ML könnte die PHW-Gruppe keine finanzielle Förderung erhalten.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2012

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln