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Neue Chancen für innovative Geschäftsideen in Niedersachsen: Wirtschaftsministerium startet Förderprogramm „Gründungsstipendium“

Althusmann: Stärkung des Start-up-Standortes Niedersachsen


Ab sofort kann jeder mit einer innovativen, digitalen oder wissensorientierten Gründungsidee in Niedersachsen ein Stipendium beantragen. Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase“ des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums richtet sich sowohl an einzelne Gründende als auch an Gründungsteams bis zu drei Personen und verschafft ihnen für acht Monate einen finanziellen Freiraum, die Idee der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Die Höhe des monatlichen Stipendiums beträgt 2.000 Euro, für Studierende 1.000 Euro. An wen das Gründungsstipendium vergeben wird, erfolgt auf Grundlage eines Scoring-Verfahrens.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Ich bin überzeugt davon, dass dieses Stipendium dafür sorgen wird, dass es mehr innovative Gründungen in Niedersachsen geben wird und wir damit die Gründungsdynamik beschleunigen. Um den Innovationsstandort Niedersachsen zu stärken, brauchen wir mehr digitale und wissensorientierte Geschäftsideen in unserem Land. Die Gründerinnen und Gründer von heute sind der innovative Mittelstand von morgen.“

Eine Geschäftsidee im innovativen Bereich muss intensiv verfolgt werden. Daher können Gründer in der Regel keinem Vollzeitjob nachgehen und verfügen meist über kein geregeltes Einkommen. Durch das Stipendium können sie sich voll und ganz der Entwicklung und Verwirklichung ihrer Geschäftsidee widmen.

Damit die angestrebte Selbstständigkeit möglichst ein Erfolg wird, ist eine professionelle und individuelle Begleitung ein entscheidender Faktor. Die potenziellen Gründer werden so in die bestehenden Start-up Netzwerke eingeführt und individuell gecoacht. Deswegen wird das Gründungstipendium nur gewährt, wenn eine Einrichtung wie etwa ein Start-up-Zentrum, eine Hochschule oder ein anderer Accelerator das Gründungsvorhaben intensiv unterstützt.

„Besonders hervorzuheben sind technologieorientierte Gründungen und Start-up-Unternehmen, denn sie erfüllen eine wichtige Funktion zur Digitalisierung und Modernisierung der Wirtschaft. Mit dem Gründungsstipendium erweitern wir unsere Start-up-Initiative um einen weiteren wertvollen Baustein, der sich gut in unser Förderangebot einfügt“, sagt Althusmann.

Für das Gründungsstipendium stehen zunächst im Haushalt 2019 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für das Gründungsstipendium können ab sofort bei der NBank eingereicht werden.

Die Anträge und alle weiteren relevanten Informationen stehen auf der Internetseite der NBank zur Verfügung:

https://www.nbank.de/Privatpersonen/Existenzgründung/Gründungsstipendium/index.jsp

Interessierte können sich außerdem durch die NBank beraten lassen:

beratung@nbank.de,

Tel. 0511 30031-333


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2019

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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