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Niedersachsen und NRW passen Feiertagsfahrverbot für Lkw an

Althusmann: Stark befahrene Grenz-Autobahnen nicht noch zusätzlich strapazieren


Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben das Feiertagsverbot für Lkw an aufeinanderfolgenden Feiertagen in beiden Ländern angepasst. Diese Anpassung kommt in diesem Jahr zum ersten Mal zum Einsatz und basiert auf der zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im November 2019 geschlossenen „Osnabrücker Erklärung“.

In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Durch das Transitabkommen verhindern wir überfüllte Parkplätze an unseren Landesgrenzen und Lkw-Kolonnenfahrten nach den aufeinanderfolgenden Feiertagen. Die ohnehin sehr stark befahrenen Grenz-Autobahnen zwischen Niedersachsen und NRW werden nicht noch zusätzlich strapaziert – und auch die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht weiter belastet.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2020

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