Situation der Brauereien in Niedersachsen
Die Abgeordneten Helge Limburg, Enno Hagenah und Christian Meyer (GRÜNE) hatten gefragt:
Zu den ältesten Kulturgetränken der Menschheit gehört das Bier. Die ältesten nachgewiesenen Überreste stammen aus der Zeit von 3500 bis 2900 v. Chr. aus dem heutigen Iran. Auch in Mitteleuropa sind bierähnliche Getränke bereits seit dem 3. Jahrtausend v. Chr. nachgewiesen. Bier blieb über Jahrhunderte das wichtigste Getränk der breiten Bevölkerung. Die im heutigen Sprachgebrauch oft als „deutsches Reinheitsgebot“ bezeichnete Bayerische Landesordnung von 1516 legte erstmals fest, dass zum Brauen von Bier nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfen. Später wurde dies im Deutschen Biersteuergesetz von 1871 gesetzlich festgeschrieben und um andere Malzsorten, Hefe und Zucker erweitert. Diese Bierdefinition galt weitestgehend, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil 1987 feststellte, dass das Verbot, in Deutschland ausländische Biere mit Zusatzstoffen unter der Bezeichnung „Bier“ zu verkaufen, gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit verstößt. Daraufhin wurde die deutsche Rechtslage angepasst. Die Definition dessen, was als „Bier“ verkauft werden darf, wird heute überwiegend in der Bierverordnung (BierV) geregelt. Nach Auffassung von Expertinnen und Experten stellt das deutsche Reinheitsgebot grundsätzlich weiterhin ein wichtiges Qualitätsmerkmal und ein Element des Verbraucherschutzes dar. Auch viele internationale Brauereien brauen nach dem deutschen Reinheitsgebot.
Neben dem traditionellen Bier sind heute auch viele Biermixgetränke und zahlreiche nach Auffassung von Konsumentinnen und Konsumenten wohlschmeckende alkoholfreie Biere erhältlich.
In den letzten Jahren ist der Bierpreis deutlich gestiegen. Verantwortlich dafür waren neben gestiegenen Energiekosten vor allem gestiegene Getreidepreise infolge von schlechten Ernten und Flächenverknappung.
Bier wurde jahrzehntelang neben dem Gaststättenverkauf in Glaspfandflaschen verkauft. Die meisten Brauereien haben sich darauf eingestellt. Daneben kamen später die nach Auffassung von Expertinnen und Experten umweltschädliche Dose und schließlich sogar die ebenfalls als umweltschädlich eingeschätzte Plastikeinwegflasche auf. Nach Auffassung von Konsumentinnen und Konsumenten sichert allein der Verkauf in Glasflaschen den einzigartigen Biergeschmack. Außerdem setzt das Aufkommen der Dose kleinere Brauereien, die über keine Dosen- oder Plastikflaschenabfüllanlage verfügen, unter nicht unerheblichen Druck.
In den letzten Jahren kam es zu massiven Konzentrationsprozessen bei den Brauereien. Mehrere kleinere oder mittlere Brauereien wurden von internationalen Brauereikonzernen übernommen. Auch niedersächsische Brauereien blieben von diesen Prozessen nicht verschont.
Auf den Absatz von Bier wird europaweit eine Biersteuer erhoben, deren Höhe sich nach dem Stammwürzegehalt bemisst. Für ein durchschnittlich starkes Bier wird in Deutschland eine Biersteuer in Höhe von 9,44 Cent pro Liter fällig. Die Biersteuer steht ausschließlich den Ländern zu und wird im Gegensatz zu anderen Verbrauchssteuern von einer Bundesbehörde, dem Zoll, erhoben. Fällig wird die Biersteuer, sobald das Bier aus einem registrierten Steuerlager entnommen wird, ohne es in ein anderes Steuerlager zu verbringen. Das Steuerlager kann einer Brauerei angeschlossen sein.
Das Aufkommen aus der Biersteuer ist in Niedersachsen im Verhältnis zum Verbrauch sehr niedrig. Der Haushaltsplan 2012 weist für das Jahr 2010 ein Biersteuer-Ist-Aufkommen von 27,363 Mio. Euro aus. Laut einer auf der Homepage des Zolls veröffentlichten Statistik betrug das Biersteueraufkommen in den hier zusammengefassten Ländern Niedersachsen und Bremen ca. 47,53 Mio. Euro und damit lediglich 6,7 % des bundesweiten Steueraufkommens der Biersteuer. Der Bierabsatz in Niedersachsen und Bremen machte im Jahr 2010 jedoch knapp 10,5 % des bundesweiten Absatzes aus. Mit einer anderen, dem tatsächlichen Absatz entsprechenden Systematik der Verteilung des Steueraufkommens auf die Länder könnte Niedersachsen mindestens mit einer Verdoppelung seiner Steuereinnahmen aus der Biersteuer rechnen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung das in der Bierverordnung festgelegte deutsche Reinheitsgebot, und sind ihr Bestrebungen bekannt, diese Verordnung zu verändern?
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Anzahl niedersächsischer Brauereien? Wenn ja, wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2002 entwickelt? Wie viele dieser Brauereien produzieren zumindest auch Biere mit Ökosiegel?
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Bierproduktion in Niedersachsen, und, wenn ja, wie hat sich diese seit 2002 entwickelt?
- Wie beurteilt die Landesregierung die beschriebenen Konzentrationsprozesse im Brauereimarkt in Hinblick auf regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und regionale Traditionspflege?
- Sieht die Landesregierung durch die Konzentrationsprozesse den Wettbewerb im Biermarkt gefährdet, und, wenn ja, welche kartellrechtlichen Maßnahmen ergreift sie?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Bierpreise im Einzelhandel in den letzten Jahren, und welche Maßnahmen ergreift sie, um einen zu starken Preisanstieg zu verhindern?
- Welche Auswirkungen hat die Verbreitung der Aluminiumdose und der Plastikflasche als Bierbehälter auf kleinere und mittlere Brauereien ohne entsprechende Abfüllanlagen in Niedersachsen?
- Befürwortet die Landesregierung vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Probleme für viele niedersächsische Brauereien eine Anhebung des Einwegpfandes auf Dosen und Plastikflaschen?
- Aus welchen Gründen ist der niedersächsische Anteil des bundesweiten Bierabsatzes etwa doppelt so hoch wie der Anteil Niedersachsens am Aufkommen der Biersteuer?
- Hat die Landesregierung bereits Initiativen ergriffen, um den Anteil Niedersachsens am Biersteueraufkommen dem Anteil des Landes am Bierabsatz zumindest anzunähern? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, plant sie dieses? Sind der Landesregierung Initiativen anderer Bundesländer in dieser Hinsicht bekannt?
Der Bierverbrauch nimmt in Deutschland - und auch in Niedersachsen - in den letzten Jahren leicht aber kontinuierlich ab. 2007 wurden in Deutschland noch rund 107,9 l pro Einwohner getrunken, 2011 waren es noch 101,4 l. Auch ist ein leichter Konzentrationsprozess auf dem Biermarkt festzustellen, der sich jedoch in Niedersachsen kaum zeigt. Hier gab es in den letzten Jahren sogar eine Zunahme an Braustätten, insbesondere bei kleinen Haus- und Gasthausbrauereien. Diese bedienen mit Bierspezialitäten und Nischenprodukten den derzeit in der gesamten Ernährungswirtschaft zu beobachtenden Trend zur Regionalität.
Die in der Anfrage als kritisch dargestellten Entwicklungen der Bierpreise und der Getränkeverpackungen bei Bier lassen sich durch statistische Daten nicht bestätigen.
Daher sieht die Landesregierung keine Veranlassung in den Biermarkt einzugreifen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:Das deutsche Reinheitsgebot gilt nach § 1 der Bierverordnung für im Inland hergestellte Erzeugnisse, die hier gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Der Wert dieses Qualitätsmerkmals für die deutschen Brauereien, Verbraucherinnen und Verbraucher zeigt sich auch darin, dass ausländische Hersteller ihre Erzeugnisse freiwillig danach produzieren und entsprechend bewerben. Die Landesregierung befürwortet die Beibehaltung des deutschen Reinheitsgebots. Initiativen, die Bierverordnung zu ändern, sind nicht bekannt.
Zu 2.:
Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über die Brauwirtschaft (Fachserie 14 Reihe 9.2.2) fassen die Daten aus Niedersachsen und Bremen zusammen. Danach gab es im Jahr 2002 in beiden Ländern 48 Braustätten. Diese Zahl ist bis zum Jahr 2011 auf 61 angestiegen.
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
48 |
49 |
49 |
52 |
52 |
55 |
59 |
62 |
62 |
61 |
Quelle: Statistisches Bundesamt; Braustätten sind Herstellungsbetriebe, d.h. jede Betriebsstätte, in der Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren (Brauerei) oder auf andere Weise hergestellt sowie gelagert werden darf.
In Niedersachsen sind 5 Brauereien nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zum ökologischen Landbau anerkannt.
Zu 3.:
Die Ergebnisse der Produktionsberichterstattung für Niedersachsen ergeben ab 2007 folgende Produktionsmengen für Bier aus Malz und alkoholfreies Bier in Hektolitern:
Jahr |
Produktionsmenge in Hektoliter |
2007*) |
5 714 742 |
2008 |
5 450 048 |
2009 |
4 684 920 |
2010 |
4 621 671 |
2011 |
4 914 526 |
*) 2007, 2008 nach Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP) 2002, ab 2009 nach GP 2009
Quelle: LSKN, Angaben von vor 2007 liegen wegen Umstellungen in der Statistik nicht vor. Datengrundlage: Produktionsberichterstattung des Verarbeitenden Gewerbes; Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
In Niedersachsen wurde damit entgegen des deutschlandweiten Trends die Biererzeugung 2011 leicht gesteigert.
Zu 4.:
Weder bei der Landes- noch bei der Bundeskartellbehörde steht der Biermarkt zurzeit im Fokus. Auf dem deutschen Biermarkt ist zwar ein leichter Konsolidierungsprozess festzustellen, der jedoch bisher keine wesentliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse zur Folge hatte. Sofern Zusammenschlüsse oder Übernahmen von Brauereien die Aufgreifschwellen des § 35 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen und somit grundsätzlich geeignet sein könnten, den Wettbewerb durch die Verstärkung oder Begründung einer marktbeherrschenden Stellung einzuschränken oder zu verhindern, unterliegen diese der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt (§§ 35 ff. GWB).
Die niedersächsische Brauwirtschaft ist nach wie vor stark mittelständisch geprägt und die Zahlen über die Braustätten für Niedersachsen und Bremen zeigen sogar eine Zunahme in den letzten Jahren (siehe Frage 2). Nach Aussage der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände e.V. liegt dies insbesondere an einem Zuwachs kleiner Hausbrauereien und Gasthausbrauereien mit geringem Ausstoß, die ihre Produkte überwiegend im eigenen gastronomischen Objekt oder sehr begrenzt regional vertreiben.
Konkrete Auswertungen zur regionalen Wertschöpfung und Traditionspflege im Brauwesen liegen der Landesregierung nicht vor.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Brauwesen ist zwar in den letzten Jahren leicht gesunken, folgt damit aber der allgemeinen Entwicklung des Bierverbrauchs.
Insgesamt sieht die Landesregierung in Niedersachsen keine kritischen Konzentrationsprozesse im Biermarkt und sieht entsprechend keinen Anlass, im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und regionale Traditionspflege im Brauereimarkt tätig zu werden.
Zu 5.:
Da, wie unter Antwort zu Frage 4 beschrieben, derzeit nur leichte Konzentrationsprozesse festzustellen sind, sieht die Landesregierung den Wettbewerb nicht gefährdet und keine Notwendigkeit kartellrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Zu 6.:
Das Statistische Bundesamt weist den Verbraucherpreisindex insgesamt und den Verbraucherpreisindex für Bier seit 2005 (Basisjahr = 100) wie folgt aus:
Verwendungszwecke des Individualkonsums |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
CC99 |
Verbraucherpreisindex insgesamt |
100,0 |
101,6 |
103,9 |
106,6 |
107,0 |
108,2 |
110,7 |
CC0213 |
Bier |
100,0 |
99,9 |
103,0 |
105,4 |
107,2 |
107,7 |
107,6 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012
Diese Daten zeigen, dass der Bierpreis in den letzten Jahren im Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex weniger stark gestiegen ist. Ein Marktversagen, welches ggf. Eingriffe in den Marktmechanismus rechtfertigen würde, wird hier von der Landesregierung nicht gesehen.
Zu 7.:
Nach einem aktuellen Bericht im Auftrag des Umweltbundesamtes für das Berichtsjahr 2009 über den Verbrauch von Getränken in Einweg- und Mehrweg-Verpackungen stieg der Anteil von Mehrwegverpackungen bei Bier inkl. Biermischgetränken in den letzten Jahren deutlich an.
Über alle Getränke hinweg hat sich der Anteil der sog. MövE-Verpackungen (Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen) am Getränkeverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert und liegt im Berichtsjahr 2009 bei 51,8 %. Für Bier inkl. Biermischgetränke liegt der Anteil dagegen mit 88,5 % sogar deutlich über dem in der Verpackungsverordnung geforderten Wert von 80 %. Entsprechend ist auch der Anteil sog. nicht ökologisch vorteilhafter Einweg-Verpackung bei Bier von 2008 auf 2009 noch einmal von 12,8 % auf 11,5 % gesunken.
Analysen zu konkreten Auswirkungen dieser Entwicklung auf den Biermarkt in Niedersachsen und insbesondere auf kleine und mittlere Brauereien ohne Abfüllanlagen für Aluminiumdosen und/oder Plastikflaschen liegen nicht vor.
Zu 8.:
Wie aus dem Bericht für das Umweltbundesamt hervorgeht (siehe Frage 7), spielen Einweg-Verpackungen im Biermarkt nur eine untergeordnete Rolle. Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass für eine Anhebung des Einwegpfandes.
Zu 9. und 10.:
Die Beantwortung der Fragen 9 und 10 erfolgt gemeinsam.
Grundsätzlich ist zwischen dem produzierten und abgesetzten Bier der Brauereien einerseits und dem tatsächlich versteuerten Bierabsatz andererseits zu unterscheiden.
Bier unterliegt im Steuergebiet der Biersteuer. Die Steuer entsteht dadurch, dass Bier aus einem Steuerlager entfernt wird, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt. Waren, die sich im Verfahren der Steueraussetzung befinden, sind unversteuert. Das Verfahren ermöglicht, verbrauchsteuerpflichtige Waren ohne Steuerbelastung herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern und zu transportieren. So kann beispielsweise Bier unter Steueraussetzung zwischen Steuerlagern in verschiedenen europäischen Staaten im Rahmen eines europaweiten „Steuerlagerverbundsystems“ unversteuert befördert werden.
Wenn das Verfahren der Steueraussetzung beendet wird, gelangt das Bier in den steuerrechtlich freien Verkehr und wird versteuert.
Hieraus erklärt sich die grundsätzliche Diskrepanz zwischen produziertem und abgesetztem Bier und dem tatsächlich versteuerten Bier.
Bei einer Ausfuhrlieferung findet die Versteuerung im Ausland statt. Die statistischen Daten des Deutschen Brauer-Bundes e.V. zeigen, dass die Bierausfuhrin den letzten Jahren zugenommen hat. Der Anteil am Bierausstoß lag im Jahr 2002 bei 10,3 % und ist im Jahr 2010 auf 15,8 % gestiegen. Die Brauereien mit Sitz in Niedersachsen und Bremen erzielten 2010 mit einem Anteil von 31,1 % den bundesweit höchsten Bierabsatz über die bundesdeutschen Grenzen hinweg. Daher ist das Aufkommen der Biersteuer in Niedersachsen auch vom Exportanteil abhängig.
Bei der Biereinfuhr fällt die Biersteuer an, wenn das Bier im Inland verkauft wird. Die Biereinfuhr hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen. So ist der Anteil am Inlandsverbrauch von 3,6 % im Jahr 2002 auf 7,9 % im Jahr 2010 gestiegen. Überwiegende Einfuhrländer sind Dänemark, Belgien/Luxemburg und Tschechien.
Die Grundlage der Besteuerung ist im Biersteuergesetz, einem Bundesgesetz, geregelt. D.h. die Länder könnten also nur über eine Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung entsprechend Einfluss auf die Besteuerungsgrundlage und damit auf die Höhe der ihnen zufließenden Steuereinnahmen nehmen. Dies ist derzeit nicht geplant. Angesichts des oben dargestellten europaweiten „Steuerlagerverbundsystems“, das zu einer Vereinfachung des europäischen Warenverkehrs geführt hat, erscheint eine derartige Initiative auch eher kontraproduktiv. Auch von anderen Ländern sind solche Initiativen nicht bekannt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2012