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„Startsignal“ für Helmstedt

„Runder Tisch“ tagt erstmals: Landkreis kann in den kommenden 16 Jahren bis zu 90 Millionen Euro Strukturhilfen erhalten


Im Landkreis Helmstedt können bis Ende 2038 Bundesmittel in Höhe von 90 Millionen Euro zur Ausgestaltung des Strukturwandels nach dem Kohleausstieg eingesetzt werden. Das Landeskabinett hatte sich im September dafür ausgesprochen, den Landkreis bei der Realisierung eines strategischen Gesamtrahmens und beim Einsatz der Finanzmittel zu unterstützen – unter anderem mit einem „Runden Tisch“ unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums, der beispielsweise bei den Antragsstellungen helfen soll. Dieses Gremium tagte am heutigen Dienstag erstmals – unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Berend Lindner. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ministerien, der NBank, des Landkreises Helmstedt sowie der Sozialpartner, der Kammern und der Wissenschaft. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig ist beauftragt worden, Erfahrungen aus vorangegangenen Strukturentwicklungsprozessen einzubringen und sich bei der Identifizierung von Projekten einzubringen.

Dr. Berend Lindner: „Die Sitzung war ein Startsignal für alle Beteiligten. Wir wollen Helmstedt gemeinsam voranbringen. Die Bundesmittel stehen zur Verfügung, das Land hat die Vorkehrungen getroffen. Jetzt liegt es an der Region, kreativ und nachhaltig wirkende Projekte zu entwickeln und zum Laufen zu bringen. Dabei unterstützen wir.“

Die Mittelbereitstellung erfolgt nicht en bloc, es werden vielmehr einzelne Vorhaben gefördert. Hierzu hat das Wirtschaftsministerium eine eigene Förderrichtlinie erlassen. Vor Antragstellung bei der NBank muss die „Strukturkommission Helmstedt“ über das jeweilige Projekt einvernehmlich entschieden haben. Bewilligungsfähig sind Vorhaben nur dann, wenn sie von Land und Bund angesichts ihrer Wirksamkeit bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung unterstützt werden. Thematisch stehen für die Vorhaben breite Einsatzfelder zur Verfügung. Investitionen können vor allem in den Bereichen

- der wirtschaftsnahen Infrastruktur,

- des Verkehrs,

- des Städtebaus,

- der Digitalisierung,

- der touristischen Infrastruktur,

- Forschung, Innovation und Technologietransfer,

- der Aus- und Weiterbildung,

- des Klima- und Umweltschutzes einschließlich der energetischen Sanierung

- sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege

vorgenommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2022

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