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Statement Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zum Start der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen


„Die Überbrückungshilfe ist ein starkes Signal, dass der Staat den Unternehmen in existenzieller Not hilft. Das wird viele Arbeitsplätze und Unternehmen vor der Insolvenz retten. Es ist sehr zu begrüßen, dass nun auch mittlere Unternehmen Liquiditätshilfe vom Bund erhalten. Ebenso wichtig ist, dass die besonders in Mitleidenschaft gezogene Reisebürobranche gezielt von der Überbrückungshilfe profitiert, indem Provisionen, die Reisebüros den Reiseveranstaltern zurückgezahlt haben, wie Fixkosten behandelt werden. Trotzdem bleiben einige Probleme ungelöst: Viele Einzelhändler, die von massiven Umsatzeinbußen betroffen sind, erreichen trotz eines Rückgangs von z.B. 30 Prozent des Vorjahresumsatzes nicht die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe. Die sehr personalintensive Veranstaltungsbranche wird ebenso wie der Messebau über den August hinaus Unterstützung benötigen, weil Veranstaltungen und Messen zum großen Teil nicht stattfinden. Dadurch kommen Gastronomiebetriebe, die ihren Umsatz mit größeren Veranstaltungen erzielen, nicht aus dem tiefen Loch, in das sie coronabedingt geraten sind. Es ist daher jetzt schon absehbar, dass wir in Bund und Ländern in den nächsten Wochen und Monaten weiter im Krisenmodus arbeiten und unsere Programme ständig anpassen müssen, damit an sich gesunde Unternehmen nicht der Krise zum Opfer fallen. Wir arbeiten in Niedersachsen parallel mit Hochdruck daran, zeitnah attraktive, unbürokratische Investitionsprogramme bereitzustellen, um den konjunkturellen Neustart für die Wirtschaft in Niedersachsen zu unterstützen.“

Voraussetzung für eine Förderung durch die Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten. Erstattet werden dann je nach Höhe des Umsatzausfalles 40-80 Prozent der betrieblichen Fixkosten. Für Unternehmen bis fünf Beschäftigte können maximal 9.000 EUR, für Unternehmen bis 10 Beschäftigte maximal 15.000 EUR gewährt werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 150.000 Euro.

Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2020

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