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Verhindert die Landesregierung den Lückenschluss der A 33 Nord?

Der Abgeordnete Martin Bäumer (CDU) hatte gefragt:

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 18. Februar 2013 angekündigt, alle Straßenbaumaßnahmen erneut grundsätzlich hinterfragen zu wollen (Koalitionsvertrag, Seite 62).

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat darüber hinaus in einer Pressemitteilung vom 25. Februar 2013 angekündigt, sich allein auf die Bestandserhaltung zu beschränken und nicht in neue Straßenbauprojekte zu investieren. In den nächsten Jahren könne kein Spatenstich gesetzt werden, so die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen. Laut Pressemitteilung sollen „die 241 Aus- und Neubauten von Bundesstraßen und Autobahnen auf den Prüfstand, die Schwarz-Gelb Ende 2012 für den kommenden Bundesverkehrswegeplan“ angemeldet hatte. Die Landtagsabgeordnete Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigte diese Pläne in einem Interview in dem in Wallenhorst erscheinenden Anzeigenblatt BürgerEcho.

Die Pläne der Landesregierung würden ebenfalls den Lückenschluss der A 33 Nord zwischen Belm und Wallenhorst berühren. In einer aktuellen Umfrage hat die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim 280 Unternehmen aus Industrie, Großhandel und Logistig nach der Bedeutung des Lückenschlusses befragt. Die Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass die A 33 Nord einen hohen ökonomischen Nutzen in Form von Zeit- und Kostenersparnis hätte. Pro Jahr könnten volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 3,4 Millionen Euro eingespart werden. Die Autobahn würde als leistungsfähige Ortsumgehung die Innenstadt Osnabrücks und die östlichen Stadtteile „erheblich“ vom Durchgangsverkehr entlasten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wird sich die Landesregierung für den Lückenschluss der A 33 Nord einsetzen?
  2. Wenn nein, mit welchen weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung eine verkehrliche Entlastung von Stadt und Region Osnabrück sicherstellen?
  3. Wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung des unter Frage 1 genannten Verkehrsprojektes zu rechnen?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Eine bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume ist für ein Flächenland wie Niedersachsen von großer wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung. Die Landesregierung sieht es deshalb als ihre Aufgabe an, für eine entsprechende Infrastruktur zu sorgen. Diese wird benötigt, um den heutigen und zukünftig zu erwartenden Verkehr zu bewältigen.

Wo es möglich ist, soll das in erster Linie durch eine Förderung der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße erfolgen. Das ist wichtig und notwendig, um den Verkehr auf den Straßen dauerhaft zu entlasten.

Die Landesregierung hat festgestellt, dass Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans vielfach überzeichnet sind. Auch für den Unterhalt des vorhandenen Straßennetzes zeichnen sich Finanzierungslücken ab.

Der Bundesverkehrswegeplan sieht den Neubau der A 33 vor. Mit dem Neubau der A 33 will der Bund die Autobahnlücke nordöstlich von Osnabrück zwischen der vorhandenen A 33 und der A 1 schließen. Die Eckverbindung A 30 / A 1 und das untergeordnete Straßennetz in den Ortsdurchfahrten und in der Stadt würde verkehrlich entlastet. Für den Naturschutz wertvolle Bereiche, die als Natura 2000 Gebiete gemeldet sind, sind von diesem Lückenschluss betroffen. Das BMVBS hat die Linie des Neubaus der A 33 mit Schreiben vom 17.12.2012 förmlich bestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Ja.

Zu 2.:
Siehe Frage 1.

Zu 3.:
Die Fertigstellung eines Projektes ist in besonderem Maße vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den eingebrachten Einwendungen und sich anschließender Rechtsverfahren abhängig. Eine belastbare Prognose des Zeitaufwandes für dieses Verfahren ist derzeit noch nicht möglich.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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