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Wirtschaftsministerium setzt sofortige Schließung von Spielhallen bei echten Konkurrenzverhältnissen aus – Multikomplexe müssen zum 1.7.2017 schließen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Kommunen angewiesen, Spielhallen bei echten Konkurrenzverhältnissen vorerst nicht zu schließen. Diese liegen dann vor, wenn Spielhallen von unterschiedlichen Betreibern betrieben werden. Anders sieht es bei den sogenannten Multikomplexen mit bis zu 14 Spielhallen und einem Betreiber in einem Gebäude aus. Diese müssen wie geplant zum 1.7.2017 schließen bzw. die Anzahl der Spielhallen auf eine reduzieren, da diese in der Regel von ein und demselben Betreiber betrieben werden. Hier liegt keine echte Konkurrenzsituation vor. Davon sind 2/3 aller zu schließenden Spielhallen in Niedersachsen betroffen.

Anlass für die Weisung sind mehrere Gerichtsurteile, die das Losverfahren zur Reduzierung der Spielhallen betreffen. Sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg als auch das Verwaltungsgericht Osnabrück hatten sich mit diesem Thema befasst. Bei Multikomplexen sind beide Gerichte in der Beurteilung einig. Auseinander gehen die Meinungen beim Thema Losentscheid in dem Moment, wo echte Konkurrenzverhältnisse zwischen zwei oder mehr selbstständigen Betreibern vorliegen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hält auch in solchen Fällen eine Reduzierung der Spielhallen per Losentscheid für rechtlich möglich. Voraussetzung wäre das Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Osnabrück dagegen ist der Auffassung, der Losentscheid sei nur als „ultima ratio“ möglich. Ziel ist es jetzt, durch eine Entscheidung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten. Bis zu einem entsprechenden Urteil, werden die Kommunen angewiesen, im Fall von echten Konkurrenzverhältnissen von Schließungen abzusehen.

Hintergrund:

Anlass für die Reduzierung der Spielhallen ist der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012. Der Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet erstmalig Vorschriften zum Glücksspiel in Spielhallen. Um dem Entstehen von Spielsucht entgegen zu wirken, hatten die Länder damals vereinbart, dass die Spielhallen einen Mindestabstand zu benachbarten Spielhallen einhalten müssen. In Niedersachsen sind das 100 Meter. Damit hat Niedersachsen im Ländervergleich den geringsten Mindestabstand und damit die branchenfreundlichste Regelung. Darüber hinaus ist der Betrieb mehrerer Spielhallen in einem Gebäude (sog. Mehrfachkomplexe) verboten. Um eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Spielhallen geschlossen werden müssen, entscheidet in Niedersachsen am Ende das Los.

In Niedersachsen müssen voraussichtlich von den rund 1.900 Spielhallen etwa 50 Prozent schließen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressestelle
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