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Anerkennung als Sachverständige / Sachverständiger in Niedersachsen

Was für die Anerkennung als Sachverständige / Sachverständiger in Niedersachsen erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Informationen zur Anerkennung als Sachverständige nach Bauordnungsrecht (Stand “.

Die Anmeldung zur Einholung eines Fachgutachtens erfolgt durch die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen.

Richten Sie Ihren Anmeldewunsch, unter Nennung

· der gewünschten Kammer,

· des gewünschten Prüftermins

· dem Fachbereich(en), in denen ein Fachgutachten erstellt werden soll

sowie Ihren vollständigen Kontaktdaten und ggf. Aktenzeichen an das E-Mail-Postfach:

Sachverstaendige65@mw.niedersachsen.de

Die weiteren erforderlichen Unterlagen (s. Info-Blatt) richten Sie bitte ebenfalls, unter Angabe ihres vollständigen Namens, an das genannte Postfach oder senden Sie auf dem Postwege ein.

Alle weiteren Informationen sowie Ansprechpartner vor Ort erhalten Sie bei den jeweiligen Prüfinstitutionen.

Erfahrungsgemäß benötigt die Erstellung der Fachgutachten durch die Kammern mehrere Monate. Auch wenn Ihnen bereits mündlich durch die ausstellende Kammer eine positive Rückmeldung gegeben wurde, liegt das Gutachten i. d. R. noch nicht schriftlich bei uns vor.

Bitte sehen Sie von Nachfragen ab.

Wir bearbeiten die Vorgänge schnellstmöglich.


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