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Genossenschaftswesen und Aufsicht über genossenschaftliche Prüfungsverbände
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen oder aber betriebliche Funktionen effizienter und qualitativ besser ausüben zu können.
Ideen und Konzepte
In Niedersachsen sind die genossenschaftlichen Unternehmen ein bedeutender Faktor. Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften. Eine immer größer werdende Bedeutung bekommen die dezentrale Verbreitung erneuerbarer Energien, Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit für Selbständige und Freiberufler, aber auch Aufgaben wie selbstbestimmtes Wohnen im Alter, energetische Sanierung von Wohnungsbeständen, kommunale Daseinsvorsorge oder ländliche Nahversorgung und Mobilität.
Tipps für die GründungDie Genossenschaft ist eine moderne Form der Existenzgründung und der Firmenkooperation. Eingetragene Genossenschaften sind verhältnismäßig unbürokratisch zu gründen, sie sind stark mitgliederorientiert und demokratisch organisiert. Zudem sind sie recht selten von Insolvenzen betroffen.
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft.
http://www.genossenschaften.de/niedersachsen
http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Existenzgruendung/Gruendungscoaching_Nds.php
Genossenschaftsverbände
- Die regionalen Genossenschaftsverbände und bundesweit aufgestellten Fachprüfungsverbände haben u. a. folgende Aufgaben:
- Prüfung ihrer Mitglieder im Sinne des Genossenschaftsgesetzes,
- Beratung in juristischen und betriebswirtschaftlichen Themen,
- Weiterbildung
https://www.genossenschaftsverband.de
Aufsicht über genossenschaftliche Prüfungsverbände:
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung übt die Rechtsaufsicht über die in Niedersachsen ansässigen genossenschaftlichen Prüfungsverbände aus.
http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Existenzgruendung/Gruendungscoaching_Nds.php http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Existenzgruendung/Gruendungscoaching_Nds.phphttp://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Existenzgruendung/Gruendungscoaching_Nds.phphttps://www.gvweser-ems.de https://www.gvweser-ems.de