Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Hafenbehörde

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist Hafenbehörde für insgesamt 24 Seehäfen und somit dort verantwortlich für die Gefahrenabwehr in Hafenangelegenheiten. Rechtliche Grundlage für die hier wahrzunehmenden Aufgaben ist die Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. 4/2007, S. 62), in der jeweils gültigen Fassung. Die NHafenO gibt dabei u. a. vor, dass die Bereiche der Häfen durch die Hafenbehörde per Allgemeinverfügung festzulegen sind.

In Niedersachsen gibt es darüber hinaus Hafenbehörden auch bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten. Soweit von dort Hafenbereiche per Allgemeinverfügung festgelegt wurden, können Einzelheiten direkt dort nachgefragt werden.

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört auch der Bereich Hafensicherheit/Port Security für alle betroffenen Hafenanlagen und Häfen in Niedersachsen. Rechtliche Grundlage für die wahrzunehmenden Aufgaben ist das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) vom 16. Februar 2009 (Nds. GVBl. 2009, S. 15), in der jeweils gültigen Fassung.

Hafenbehörde   Bildrechte: josfor - Fotolia.com

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