Vergabekammer Niedersachsen
Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen zuständig.
Es gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils ohne Umsatzsteuer):
Bauaufträge (VOB/A-EU, SektVO, VSVgV), Bau- und Dienstleistungskonzessionen (KonzVgV) |
ab 01.01.2022: 5.382.000 Euro bis 31.12.2021: 5.350.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV) |
ab 01.01.2022: 215.000 Euro bis 31.12.2021: 214.000 Euro |
Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen (VgV) |
750.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge für Sektorenauftraggeber (SektVO) und im Bereich VSVgV |
ab 01.01.2022: 431.000 Euro bis 31.12.2021: 428.000 Euro |
Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber (SektVO) |
1.000.000 Euro |
Wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen?
Die Antragsbefugnis ist in § 160 Absatz 2 GWB geregelt. Danach kann jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, einen Nachprüfungsantrag stellen.
Anforderung von Beschlüssen
Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen oder der ehemaligen Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg können über den untenstehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in schreiben" angefordert werden. Sie erhalten dann per E-Mail die gewünschte Entscheidung in anonymisierter Form.
Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle | Tel. 04131/15- |
Erreichbarkeit |
Frau Susanne Biermann | 3308 | Montag, Mittwoch, Donnerstag |
Frau Brigitte Claaßen | 3307 | Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag (jeweils vormittags) |
Frau Manuela Heise-Kardinahl | 3306 |
Montag bis Freitag
|
Die Anschrift lautet:
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
e-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Tel: siehe oben
Auch während der Corona-Krise können Sie die Vergabekammer weiterhin zu folgenden Zeiten erreichen:
montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14:30 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können. |
freitags und an Arbeitstagen vor arbeitsfreien Tagen von 08:00 - 14:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 12:00 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können. |
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