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Vergabekammer Niedersachsen

Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen zuständig.


Es gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils ohne Umsatzsteuer):



Bauaufträge (VOB/A-EU, SektVO, VSVgV),

Bau- und Dienstleistungskonzessionen (KonzVgV)


ab 01.01.2022:

5.382.000 Euro


bis 31.12.2021:

5.350.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV)



ab 01.01.2022:

215.000 Euro


bis 31.12.2021:

214.000 Euro



Dienstleistungsaufträge betreffend soziale

u. andere Dienstleistungen (VgV)


750.000 Euro


Liefer- und Dienstleistungsaufträge für

Sektorenauftraggeber (SektVO) und im Bereich VSVgV



ab 01.01.2022:

431.000 Euro


bis 31.12.2021:

428.000 Euro



Dienstleistungsaufträge betreffend soziale

u. andere Dienstleistungen für

Sektorenauftraggeber (SektVO)



1.000.000 Euro




Vergabenachprüfungen erfolgen auf der Grundlage des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A) und Leistungen (VOL/A) sowie der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und der Sektorenverordnung (SektVO).


Wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen?

Die Antragsbefugnis ist in § 160 Absatz 2 GWB geregelt. Danach kann jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, einen Nachprüfungsantrag stellen.


Anforderung von Beschlüssen

Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen oder der ehemaligen Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg können über den untenstehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in schreiben" angefordert werden. Sie erhalten dann per E-Mail die gewünschte Entscheidung in anonymisierter Form.

Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle Tel. 04131/15-
Erreichbarkeit
Frau Susanne Biermann 3308 Montag, Mittwoch, Donnerstag
Frau Brigitte Claaßen 3307 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag (jeweils vormittags)
Frau Manuela Heise-Kardinahl 3306
Montag bis Freitag


Die Anschrift lautet:


Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Fax: 04131/15-2943

e-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Tel: siehe oben

Auch während der Corona-Krise können Sie die Vergabekammer weiterhin zu folgenden Zeiten erreichen:

montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14:30 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.

freitags und an Arbeitstagen vor arbeitsfreien Tagen von 08:00 - 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 12:00 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.


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