Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Bauordnungsrecht, Bautechnik und Gebäudeenergierecht

Das Bauordnungsrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht im Zuständigkeitsbereich der Länder. Darüber hinaus dient das Bauordnungsrecht der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards sowie der Gestaltungspflege.

Die Niedersächsiche Bauordnung (NBauO) enthält die wesentlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und regelt, wie gebaut werden darf und welche Anforderungen an bauliche Anlagen in baukonstruktiver und gestalterischer Hinsicht gestellt werden. Zusätzlich konkretisieren Verordnungen und technische Bauvorschriften diese Anforderungen.

Die NBauO gehört zum öffentlichen Baurecht. Weiter zählen dazu alle örtlichen Bauvorschriften und Verordnungen aufgrund der NBauO, das städtebauliche Planungsrecht und alle sonstigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, die Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte oder Baumaßnahmen stellen oder die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln