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Bautechnik

Die Sicherheit von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen bzw. die Gefahrenabwehr ist maßgebendes Ziel des Bauordnungsrechts. Zur Gewährleistung der Bauwerkssicherheit werden die dafür erforderlichen Regelungen und Normen als Technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt. Zudem müssen die beim Bau verwendeten Bauprodukte und die angewendeten Bauarten geeignet sein, um den Anforderungen an

  • mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
  • Brandschutz,
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz,
  • Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung,
  • Schallschutz,
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz

im Sinne des Bauordnungsrechts bzw. der Grundanforderungen an Bauwerke gemäß EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) zu entsprechen.

Zur Konkretisierung der in der NBauO enthaltenen Grundsatzregelungen in bautechnischer Hinsicht mit Grundanforderungen an bauliche Anlagen sowie an Bauprodukte und Bauarten, wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (VV TB) im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

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