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Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte

Gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (Marktüberwachungsverordnung) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Aufgaben im Rahmen einer Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (EU-BauPVO) zu erfüllen.

Ziel der Marktüberwachung ist die Gewährleistung des freien Warenverkehrs von harmonisierten Bauprodukten unter fairen Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft, der nicht über das notwendige Maß hinaus eingeschränkt werden soll.

Die Marktüberwachung stellt aber auch sicher, dass unter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Richtlinien, Verordnungen, europäische technische Spezifikationen) fallende Bauprodukte, die eine Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit darstellen oder die die geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft in anderer Hinsicht nicht erfüllen, vom Markt genommen werden oder ihr Inverkehrbringen beschränkt wird.

In Niedersachsen ist die oberste Bauaufsichtsbehörde die Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte.

Die Länderbehörden und das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde arbeiten eng zusammen, um einen einheitlichen Vollzug der Aufgaben entsprechend des Marktüberwachungsprogramms mit den jährlichen Durchführungsfestlegungen zu gewährleisten.

Die wichtigsten Informationen und weitere Ansprechpartner sind auf der Homepage des DIBt zu finden. Bei der Bearbeitung der Kontrollen und Verfahren und zum Informationsaustausch zwischen den Behörden werden bei der Anwendung einer bundesweiten Datenbank personenbezogene Daten erhoben.

Die Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 der europäischen Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier

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