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Förderung Pilot-Quartiersgemeinschaften/NQG

Das Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG)ist am 08. Mai 2021 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Regelungen zur Stärkung der Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren und anderer Quartiere durch private Initiativen und insbesondere für deren Finanzierung getroffen. Grundstückeigentümer, Einzelhandel, Angehörige freier Berufe und andere Geschäftsleute können sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um gemeinsam Aufwertungsmaßnahmen für das Quartier durchzuführen. Diese privaten Akteure bilden ein zusätzliches Potential für eine nachhaltige zukünftige Stadtentwicklung.

Um die Umsetzung des NQG zu unterstützen, gewährt das Land Niedersachsen eine Anschubfinanzierung. Die zur Förderung notwendigen Rahmenbedingungen werden durch die Richtlinie „Niedersächsische Quartiersinitiativen“ festgelegt.

Erstmals im Jahr 2021 hat dazu der Wettbewerb „Pilot-Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ stattgefunden, mit dem die Gründung erster Quartiersgemeinschaften gefördert und die Umsetzung des NQG damit in der Praxis unterstützt wird.

Das Land Niedersachsen arbeitet bei der Umsetzung der Förderung mit der Niedersächsischen Industrie und Handelskammer (IHKN) zusammen.

Die Niedersächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKN) haben einen Leitfaden zum Niedersächsischen Quartiersgesetz erarbeitet , welcher die wichtigsten Schritte in der Vorbereitung und Umsetzung einer Quartiersgemeinschaft aufzeigt und Fragen zum NQG beantwortet.

Alle Informationen zum Wettbewerb, zur Einrichtung von Quartiersgemeinschaften und deren Förderung, sowie den Leitfaden finden sie unter

www.ihkstade.de/bid

https://www.quartier-niedersachsen.de


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