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Öffentliches Baurecht

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aktueller Hinweis:

Mit Wirkung vom 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025), sog. Bau-Turbo in Kraft getreten.

Die Erläuterungen und Handlungsempfehlungen zur Anwendung der Regelungen des Bau-Turbo in Niedersachsen finden Sie im nebenstehenden FAQ-Katalog Nds. Auf bereits bestehende Informationsangebote des Bundes wird hingewiesen, diese finden Sie unter

https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html

https://bauwende-allianz.org/bau-turbo-umsetzungslabor/



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Das öffentliche Baurecht gliedert sich in die zwei großen Bereiche des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts.

Das Bauplanungsrecht beinhaltet die Bauleitplanung, Regelungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, die Sicherung der Bauleitplanung sowie das Besondere Städtebaurecht. Die wichtigsten Rechtsquellen sind in diesem Zusammenhang das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen wirkt bei der Fortentwicklung dieser Rechtsvorschriften auf Bundesebene mit und ist darüber hinaus für Grundsatzfragen beim Vollzug dieser Regelungen zuständig.

Eine zunehmende Bedeutung für das Baurecht erfahren Vorgaben der Europäischen Union mit ihren Richtlinien und Verordnungen.

Zum Bauordnungsrecht gehören die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die dazu erlassenen Verordnungen. Das Bauordnungsrecht zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

In der NBauO sind die Aufgaben der am Bau Beteiligten und der Bauaufsichtsbehörden festgelegt; das Gesetz bestimmt die Regelungen für die Verfahren, die bei der Errichtung baulicher Anlagen gelten und legt fest, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Ferner wird geregelt, welche Anforderungen die Bauaufsichtsbehörde treffen darf, wenn sie auf baurechtswidrige Zustände aufmerksam wird (Beispiele: Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Rückbau, Abriss).

Die Mustervorschriften/Mustererlasse der Bauministerkonferenz sowie Planungshilfen und Vollzugshinweise finden Sie unter

https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=993&o=759O986O993


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