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Lebendige Zentren

In dem neuen Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ werden die bisherigen Förderinhalte der Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, sowie teilweise des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün gebündelt und weiterentwickelt.

Das Städtebauförderprogramm " Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" richtet sich an Städte und Gemeinden, die Handlungsbedarf in der Innenstadt, in Stadtteilzentren oder im Ortskern haben.

Ziel des Programms ist es, Innenstädte und Stadtteilzentren sowie Ortszentren zu stärken und zu beleben. Zentrale Bereiche, die beispielsweise von gewerblichen Leerständen betroffen sind, sollen auf diesem Weg stabilisiert und nachhaltig zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur entwickelt werden.

Über das Programm werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung, sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, kommt dem Programm zur Abmilderung der dadurch entstehenden städtebaubaulichen Problemlagen eine besondere Bedeutung zu.

Die Fördermittel können eingesetzt werden für städtebauliche Maßnahmen, wie z. B.

  • die Anpassung der Gebiete an den innerstädtischen Strukturwandel, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind, sowie die Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
  • bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen,
  • Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung, Wiederherstellung und Erhalt des historischen Stadtbildes
  • die Erneuerung des baulichen Bestandes,
  • Erhalt und Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräume).
  • Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung.
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur
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