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Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

In dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Soziale Stadt fortgeführt und weiterentwickelt.

Das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten " richtet sich an Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer sozialen Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation erheblich benachteiligt sind und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Durch das Programm soll eine auf das Quartier bezogene, integrative und soziale Stadtentwicklung angestoßen werden. Die Städte und Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, die Quartiere mit städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen, hoher Arbeitslosigkeit, unzureichenden Wohnverhältnissen und kulturellen Defiziten durch städtebauliche Maßnahmen zu stabilisieren und aufzuwerten. Dadurch sollen die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig verbessert werden.

Neben der Modernisierung der Wohnungsbestände, der Beseitigung städtebaulicher bzw. baulicher Mängel im Wohnumfeld, sowie bei öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern im Quartier genutzt werden können, stehen besonders die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Integration aller Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.

Eine wichtige Funktion hat in diesem Programm deshalb das Quartiersmanagement als Ansprechpartner für die Belange aller Beteiligten in den Quartieren, wie z.B. Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende, Schulen, Kindertagesstätten und Wohnungsbauunternehmen sowie Politik und Verwaltung. Es begleitet die städtebaulichen Maßnahmen vor Ort, koordiniert die Prozesse auf Quartiersebene, vernetzt und beteiligt die Bewohnerinnen und Bewohner mit- bzw. untereinander und aktiviert alle relevanten Akteure in den Stadtteilen.

Förderfähig sind vorrangig Gesamtmaßnahmen von Städten und Gemeinden, die im Fördergebiet für weitere ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren.

Die Fördermittel können u.a. eingesetzt werden für:

  • Maßnahmen zur Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • die Verbesserung der städtebaulichen sozialen Infrastruktur für Kinder, Familien und Senioren, durch Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport und die Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die Stärkung von Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • Quartiersmanagement, als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Akteuren im Quartier und zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur
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