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Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere schaffen

In dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau sowie teilweise des bisherigen Programms Zukunft Stadtgrün gebündelt und weiterentwickelt.

Das Programm richtet sich an Städte und Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Städte und Gemeinden werden dabei unterstützt, den mit den städtebaulichen Funktionsverlusten verbundenen Auswirkungen entgegen zu wirken. Städtebauliche Funktionsverluste liegen immer dann vor, wenn ein Überangebot an Gebäuden oder Flächen für eine bestimmte Nutzung besteht oder zu erwarten ist, für die es aus unterschiedlichen Gründen aber keine Nachfrage gibt. Dazu können beispielsweise Wohnungen, Geschäfte oder Brachflächen zählen.

Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Das Programm hilft den Städten und Gemeinden deshalb dabei, die städtebaulichen Strukturen in diesen Gebieten durch verschiedene Maßnahmen nachhaltig anzupassen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

In Zeiten des Klimawandels wird zudem eine nachhaltige grüne Infrastruktur in den Städten und Quartieren immer wichtiger, mit der die Lebens- und Wohnqualität insgesamt gesteigert und das Klima verbessert werden soll. Wenig ansprechend gestaltete oder teilweise gar nicht vorhandene Freiräume gehören dabei zu den zentralen Herausforderungen. Neben der Anpassung an die demografische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel sind deshalb mehr Stadtgrün und Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes wichtige Bestandteile dieses Städtebauförderprogramms.

Die Fördermittel können u.a. eingesetzt werden für:

  • die Entwicklung von Brachflächen, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und privater Freiflächen,
  • die Anpassung und Entwicklung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
  • die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur,
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur
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