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Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die angebotenen Mietwohnungen keinen anderen Belegungsbindungen unterliegen. Sie müssen zur Vermietung frei sein, es sei denn, der Erwerb dient der Begründung neuer Bindungen im unmittelbaren Anschluss an auslaufende Belegungs- und Mietbindungen. Die Mietwohnungen müssen in sich abgeschlossen sowie zur dauerhaften Nutzung bestimmt, gut erhalten und geeignet sein und mindestens über eine Zentral-/Etagenheizung, Küche sowie ein Bad verfügen.

Die Wohnungen dürfen nur an Mieterinnen und Mieter vergeben werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die vom Land festgelegte anfängliche Miethöhe darf nicht überschritten werden.

Vermieterinnen und Vermieter können zwischen einer fünfjährigen und einer zehnjährigen Belegungs- und Mietbindung wählen und erhalten den entsprechenden Zuschuss nach bestimmungsgemäßer Erstbelegung in einer Summe ausgezahlt.

Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der NBank.

Fragen zu den Förderkonditionen im Rahmen des Mietwohnungsbaus beantworten Ihnen die örtlichen Wohnraumförderstellen bei den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie selbständigen Gemeinden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der NBank, Tel. 0511/30031-9333, Fax 0511/3003111333, E-Mail: info@nbank.de.
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