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Fluglärmschutzkommissionen

Für die Flughäfen Hannover-Langenhagen und Braunschweig-Wolfsburg wurden gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz ehrenamtliche Kommissionen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge gebildet.

Aufgaben und Kompetenzen der Fluglärmschutzkommissionen:

  • Beratung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisationen über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm,
  • Durchführung regelmäßiger Sitzungen, in denen örtliche Fluglärmprobleme erörtert und einer Lösung zugeführt werden sollen,
  • Recht auf Unterrichtung durch die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisationen über die aus Lärmschutzgründen beabsichtigten Maßnahmen,
  • Vorschlagsrecht gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sowie dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und den Flugsicherungsorganisationen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.


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