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Siedlungsbeschränkungsbereich

Über die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm hinaus hat Niedersachsen im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) im Bereich des Flughafens Hannover-Langenhagen einen Siedlungsbeschränkungsbereich festgelegt.

Innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereichs dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden. Zweck dieser Regelung ist es, den Lärmkonflikt zwischen Flughafen und Wohnbebauung zu vermeiden.

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