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Förderung landesbedeutsamer Buslinien

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Regionen des Landes bedarfsgerecht in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzubeziehen und an die überregional bedeutsamen Bahnknoten anzubinden. Dazu wird in Räumen, in denen eine Ausweitung des schienengebundenen Nahverkehrs in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ergänzend die Einführung landesbedeutsamer Buslinien gefördert. Die Landesbuslinien sollen schnelle und komfortable ÖPNV-Verbindungen für die Mittelzentren im Land schaffen, überall dort, wo es an Schienenstrecken fehlt. Das Land stellt hierfür bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Das niedersächische Verkehrsministerium erklärt dazu :

„Wir machen auch für die Menschen im ländlichen Raum attraktive Angebote für Bus und Bahn. Mobilität ist ein Stück Lebensqualität und deshalb arbeiten wir daran, dass möglichst viele Regionen im Land gut in den ÖPNV einbezogen und an überregional bedeutsame Bahnknoten angebunden werden. Unser Förderprogramm für Landesbuslinien hilft, Mobilitätslücken in der Fläche zu schließen. Wir wollen unsere Mittelzentren in Niedersachsen mit schnellen und modernen Busverbindungen besser an unsere Großstädte anbinden und auch miteinander vernetzen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein unseres Gesamtkonzeptes für mehr Mobilität. Dazu gehören die Reaktivierung von Bahnstrecken und von Bahnhaltepunkten ebenso wie die Erhöhung der ÖPNV-Finanzhilfen an die Kommunen um 20 Millionen Euro jährlich, die vollständige Kommunalisierung des Schülerverkehrs und unsere umfangreichen Förderprogramme u.a. für Haltestellen und Bürgerbusse. Die Landesbuslinien sind ein weiterer wichtiger Beitrag für mehr Mobilität in Niedersachsen. Unser Gesamtkonzept zeigt: Wir machen Niedersachsen mobil!“

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat gemeinsam mit den ÖPNV-Aufgabenträgern und den kommunalen Spitzenverbänden, Verkehrsunternehmen und -verbänden sowie der Landesnahverkehrsgesellschaft beispielhaft 35 mögliche Strecken untersucht. Das entsprechende Gutachten bietet Aufgabenträgern eine Einschätzung des Potenzials für die einzelnen Strecken. Andere Verbindungen sind aber ebenfalls möglich. Landkreise, Kreisfreie Städte, der Zweckverband Region Braunschweig (ZGB) ,die Region Hannover, der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) und der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) können entsprechende Förderanträge beim Land stellen.

Förderfähig sind insbesondere Linien, die

  • Mittelzentren ohne Schienenanschluss an Oberzentren bzw. an Bahnhaltepunkte anbinden,
  • Lücken im Schienennetz schließen
  • Verknüpfungen von Fährverbindungen herstellen
  • Orte von regionaler oder touristischer Bedeutung anbinden.

Die neuen Linien dürfen keine Konkurrenz zu bereits bestehenden Nahverkehrsangeboten im SPNV/ÖPNV darstellen. Möglich ist eine Förderung allerdings auch bei einer deutlichen Aufwertung bestehender Schnellbusangebote (zum Beispiel dichtere Taktung, Einsatz von mehr oder moderneren Bussen).

  • Die Linien müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen:
  • Sie müssen mindestens im Stundentakt verkehren.
  • Die Busse müssen an allen Wochentagen von 6 bis 23 Uhr im Einsatz sein.
  • Es muss sich um schnelle Verbindungen handeln.
  • Es soll sich um direkte Linien mit gesicherten Anschlussmöglichkeiten an den übrigen Nahverkehr handeln.
  • Die Busse müssen über Klimaanlage, WLAN-Anschluss, komfortable und sichere Überlandbestuhlung sowie über einen barrierefreien Einstieg verfügen.

Das Gutachten sowie die Förderregularien finden Sie im Downloadbereich zu dieser Seite.

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