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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Niedersachsen ist ein Mobilitätsland. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bildet mit seinen modernen und flexiblen Elementen das Rückgrat der Mobilität.

Zum ÖPNV gehören die öffentlichen Verkehrsmittel auf der Straße, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung zur Verfügung stehen und in denen Reiseweiten üblicherweise 50 km oder die Reisedauer eine Stunde nicht überschreiten (§ 8 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz). Es geht also um den inner- und zwischenörtlichen Nahverkehr mit Linienbussen, Straßenbahnen und Taxen.

Das Land hat vor allem für die Umsetzung des geltenden (Bundes-) Rechts zu sorgen. Für den Taxiverkehr sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte damit betraut, für den Bus- und Straßenbahnlinienverkehr ist das die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Die wichtigste Aufgabe für die Behörden ist die Genehmigung von Verkehren unter Beachtung der Fachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber sowie der öffentlichen Verkehrsinteressen.

Um sicherzustellen, dass eine Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsleistungen erfolgt, sind im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) die Landkreise und kreisfreien Städte zu Aufgabenträgern im ÖPNV bestimmt worden. Sie sind für eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen verantwortlich.

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