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Das regionale Schüler- und Azubiticket

Das regionale Schüler- und Azubiticket ist ein attraktives Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Freiwilligendienstleistende für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte, die Region Hannover und der Regionalverband Großraum Braunschweig können als ÖPNV-Aufgabenträger ab sofort dieses Ticket anbieten. Das Ticket darf maximal 30 Euro pro Monat im Jahresabo kosten. Für die Einführung erhalten die ÖPNV-Aufgabenträger aus dem Landeshaushalt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25 Millionen Euro im Jahr 2022 und 30 Millionen Euro je Jahr ab 2023.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Ticket finden Sie hier:

Wann wird das Ticket in meiner Region eingeführt?

Das Land Niedersachsen hat zum 1. Januar 2022 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die ÖPNV-Aufgabenträger das Schüler- und Azubiticket einführen können und seinen Finanzierungsanteil bereitgestellt. Es ist jetzt Aufgabe der ÖPNV-Aufgabenträger, dies schnellstmöglich umzusetzen. Wann mit der Einführung des Tickets im für Sie relevanten Tarifgebiet zu rechnen ist, kann bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, der Region Hannover und dem Regionalverband Großraum Braunschweig erfragt werden.

Gültigkeit des Schüler- und Azubitickets

Ab wann kann ich das Ticket kaufen?

Das Ticket kann erworben werden, sobald es in Ihrer Region von dem zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger angeboten wird. Ein Großteil der Kommunen hat angekündigt, das Ticket zum Schuljahreswechsel einzuführen. Es gibt aber auch Vorreiter-Kommunen, die das Ticket früher anbieten wollen.

Wer kann das Ticket kaufen?

Alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein.

Wo kann ich es kaufen?

Die ÖPNV-Aufgabenträger können den Vertriebsweg selbst wählen. Denkbar sind u. a. der Verkauf per App, der Erwerb im Kundenzentrum oder an Fahrkartenautomaten.

Wann kann ich damit fahren?

An allen Tagen der Woche rund um die Uhr, auch in den Schulferien.

Was kostet das Ticket?

Maximal 30 Euro pro Monat im Jahresabonnement.

Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem Ticket nutzen?

Mindestens den Bus sowie die Stadt- und Straßenbahn. Gibt es in Ihrer Region einheitliche Tarife für den Bus und die Schiene, so muss das Ticket auch in den Nahverkehrszügen gelten.

Gilt das Ticket auch im Fernverkehr?

Nein.

Wo gilt das Ticket?

Das Ticket gilt mindestens innerhalb des jeweiligen niedersächsischen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Wurde die Aufgabe einem Zweckverband oder Verbund übertragen, dann gilt es im gesamten Verbundgebiet oder Gebiet des Zweckverbandes in Niedersachsen.Eine Ausweitung des Gültigkeitsbereiches ist möglich.

Warum gilt das Ticket nicht landesweit und worin bestehen die Vorteile des regionalen Tickets?

Hintergrund dieses regionalen Vorgehens ist, dass es in Niedersachsen eine regional sehr ausdifferenzierte Tariflandschaft im ÖPNV mit rund 50 einzelnen Tarifstrukturen gibt. Aus diesem Grund sind Konzepte anderer Bundesländer mit einer landesweit einheitlich vorgegebenen Tarifstruktur nicht 1:1 übertragbar auf eine niedersächsische Lösung. Die regionalen Tickets bieten insbesondere folgende Vorteile:

  • Das Ticket ermöglicht gerade denjenigen, die heute auf eine Beförderung im ÖPNV angewiesen sind, eine deutliche Vergünstigung. Zurzeit müssen vor allem im ländlichen Raum erhebliche Beträge für ein Monatsticket gezahlt werden (z. B. über 100 EUR pro Monat in Teilen des Harzes). Bei einem vorgesehenen Preis von maximal 30 EUR pro Monat im Jahresabo ergibt sich damit eine deutliche Vergünstigung und Entlastung.
  • Es entspricht auch den überwiegenden Beförderungsbedürfnissen und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Diese haben selten den Bedarf, regelmäßig zwischen Harz und Nordsee mobil zu sein, sondern wollen vorwiegend kostengünstig und unbeschränkt in ihrer Heimatregion unterwegs sein. Für gelegentliche überregionale Aktivitäten in der Freizeit bietet die „U21 Freizeitkarte Niedersachsen“ ein gutes und preisgünstiges ergänzendes Tarifangebot.
  • Das Vorgehen knüpft an die bestehenden Tarifstrukturen an und ist deshalb einfach und zügig umsetzbar.
  • Es bietet den Kommunen die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung auf regionale Besonderheiten einzugehen und eine passgenaue Ausgestaltung vor Ort zu wählen. Beispielsweise können besonders nachgefragte Strecken auch außerhalb des Tarifgebietes in den Geltungsbereich einbezogen werden.
  • Von der Finanzierung durch das Land profitieren auch die Kommunen, die als Vorreiter bereits in den letzten Jahren auf eigene Kosten entsprechende Tarifangebote für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende eingeführt haben.

Finanzierung

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die ÖPNV-Aufgabenträger die Finanzhilfe erhalten?

Die Finanzhilfe können nur die niedersächsischen ÖPNV-Aufgabenträger beantragen. Das regionale Schüler- und Azubiticket muss folgende Mindeststandards erfüllen, um die Finanzhilfe zu erhalten:

  • Das Ticket muss mindestens von allen Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden unabhängig von ihrem Alter erworben werden können
  • Der Einführungspreis darf nicht mehr als 30 Euro pro Monat im Jahresabo betragen
  • Es muss an allen Tagen der Woche rund um die Uhr gelten
  • Es muss mindestens zur Nutzung aller Verkehrsmittel im straßengebundenen ÖPNV (Busse, Stadtbahn, Straßenbahn) im gesamten Tarifraum des jeweiligen ÖPNV-Aufgabenträgers gelten, d. h. in der Regel mindestens im gesamten Kreisgebiet
  • Bei kreisübergreifenden Tarifen oder in Verbünden muss es im gesamten Tarifgebiet in Niedersachsen gelten
  • Dort, wo einheitliche Tarife für Bus und Schiene bestehen, muss es auch für die Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen berechtigen
  • Das Ticket muss den Trägern der Schülerbeförderung zur Ausgabe angeboten werden

Die genaue Formulierung kann der Anlage 3 zu § 7e Satz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) entnommen werden.

Kann der ÖPNV-Aufgabenträger das Ticket flexibel gestalten?

Ja, die konkrete Ausgestaltung des Ticketangebots obliegt den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern in eigener Zuständigkeit. Die Mindeststandards führen zu landesweit vergleichbaren Tarifangeboten, ohne dass es den Kommunen verwehrt ist, das Angebot auszuweiten oder auf eigene Kosten weitere Vergünstigen einzuräumen.

Wo kann die Finanzhilfe beantragt werden?

Die Anträge sind unter Nachweis der Mindeststandards bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zu stellen.

Woher kommen die Finanzmittel?

Landesseitig wird das Schüler- und Azubiticket aus originären Landesmitteln (ca. 20 Mio. EUR) und den beim Land Niedersachsen befindlichen Regionalisierungsmitteln (ca. 10 Mio. EUR) finanziert. Hinzu kommt ein Eigenanteil der kommunalen Seite.

Reichen die bereitgestellten Mittel für eine flächendeckende Einführung aus?

Ja, die Finanzhilfe von 25 Millionen Euro im ersten und 30 Millionen Euro ab dem zweiten Jahr deckt einen Großteil der Kosten für die Einführung des Tickets bei den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs. Es handelt sich dabei um einen signifikanten Finanzierungsbeitrag, den die Kommunen noch mit eigenen Mitteln ergänzen müssen. Die finanzielle Ausgestaltung und die Mindeststandards sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Verständigung im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände sowie diverser Fachleute aus der Praxis. Die Verständigung umfasst für die Finanzierung neben den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln auch eine Kostenbeteiligung der Kommunen als ÖPNV-Aufgabenträger. Viele Aufgabenträger haben ein solches Ticket bereits auf eigene Kosten eingeführt und profitieren deshalb unmittelbar.

Wo kann ich die genauen Regelungen nachlesen?

Im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz. Es ist hier abrufbar.

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