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B 75 - Ortsumgehung Dibbersen

Die Abgeordnete Silva Seeler (SPD) hatte gefragt:

Die wichtigste Anbindung der Stadt Buchholz in der Nordheide an das überörtliche Straßennetz erfolgt im Norden der Stadt über die Bundesstraße 75 (B 75) an die Bundesautobahn 1 (A 1) im Zuge der Anschlussstelle Dibbersen. Vor allem konzentriert sich hier der Straßenverkehr Richtung Hamburg. Kurz vor der Anschlussstelle durchquert die B 75 allerdings die Ortschaft Dibbersen. Einerseits wird dadurch der Verkehrsfluss erheblich behindert, andererseits wird die Ortschaft selbst extremen Belastungen ausgesetzt.

Mögliche Varianten, die diese stetig zunehmende Verkehrsbelastung entzerren, werden seit Jahrzehnten diskutiert. Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat sich am Ende für eine sowohl ökologisch als auch städtebaulich vertretbare Lösung entschieden und 2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 75 neu - Ortsumgehung Dibbersen“ beschlossen.

In verschiedenen aktuellen Presseberichten heißt es, dass das Bundesverkehrsministerium bei vielen Bauprojekten den Rotstift ansetzen will.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist es richtig, dass die „B 75 neu - Ortsumgehung Dibbersen“ im aktuellen Bundesverkehrwegeplan in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ rangiert?
  2. Können sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darauf verlassen, dass die „B 75 neu - Ortsumgehung Dibbersen“ realisiert wird und ihr keine Streichung aus dem Investitionsrahmenplan droht?
  3. Wann genau werden die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der „B 75 neu - Ortsumgehung Dibbersen“ durchgeführt?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.11.2011 wie folgt:

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund.

Die Bundesregierung ermittelt für die Verkehrswege des Bundes die längerfristig erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und stellt die vorgesehenen Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) dar. Der BVWP ist die Grundlage für die Entwürfe der Bedarfsplangesetze, mit denen der Gesetzgeber den Bedarf für neue oder auszubauende Verkehrswege festlegt.

Für den Neubau von Bundesfernstraßen bildet das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) vom Oktober 2004 die gesetzliche Grundlage. Die Straßenbauprojekte sind in der Anlage zum Gesetz („Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“) in einer Karte dargestellt und unterschiedlichen Dringlichkeiten zugeordnet.

Gemäß § 5 FStrAbG stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan Fünfjahrespläne auf. Der Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP bis 2010) wurde im Jahr 2007 vom BMVBS bekannt gegeben.

Die Ortsumgehung (OU) von Dibbersen im Zuge der Bundesstraße 75 ist im Bedarfsplan in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Das Projekt ist im IRP bis 2010 enthalten.

Der neue Investitionsrahmenplan für den Zeitraum bis 2015 wird zurzeit vom BMVBS aufgestellt. Nach Angaben des Bundes werden in den neuen Investitionsrahmenplan die Vorhaben aufgenommen, die bis 2015 Baurecht erlangt haben - mit deren Bau bis dahin also begonnen werden kann.

Die planungsrechtliche Absicherung der OU Dibbersen erfolgte in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung über einen Bebauungsplan durch die Stadt Buchholz in der Nordheide. Der Satzungsbeschluss erging am 18.07.2006. Nach Abschluss anschließender Rechtsverfahren (Normenkontrollverfahren) ist der Bebauungsplan am 22.01.2010 rechtsbeständig geworden.

Die Realisierung der OU kann beginnen, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Für die Finanzierung der Neubaumaßnahme ist der Bund als Straßenbaulastträger zuständig. Die Gelder sind aus dem Bundesfernstraßenbudget, das der Bund für Niedersachsen bereitstellt, aufzubringen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit durch im Bau befindliche Maßnahmen gebunden. Trotz eines hohen Landesbudgets konnten 2010 und 2011 aufgrund dieser finanziellen Randbedingungen keine neuen Bundesstraßenmaßnahmen in Niedersachsen begonnen werden.

Wann ein Finanzierungs- und damit Baubeginn der OU Dibbersen erfolgen wird, ist von der zukünftigen Finanzsituation des Bundes und der Dotierung der künftigen Straßenbauhaushalte abhängig. Der Bund hat die entsprechenden Finanzierungslinien für die kommenden Jahre noch nicht detailliert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Ja.

Zu 2.:
Der neue Investitionsrahmenplan des Bundes liegt dem Land noch nicht vor. Nach den bisher bekannten Grundsätzen der Aufstellung wird hier davon ausgegangen, dass das BMVBS die OU Dibbersen auch in den neuen IRP aufnimmt.

Zu 3.:
Konkrete Zeitangaben zur baulichen Durchführung der Maßnahme sind derzeit nicht möglich. Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2011

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