Verkehrssicherheit auf der A 2 in Schaumburg
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2011 - TOP 24. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Enno Hagenah und Ursula Helmhold (GRÜNE)
Die Abgeordneten Enno Hagenah und Ursula Helmhold (GRÜNE) hatten gefragt:
Seit Oktober 2010 dürfen niedersächsische Kommunen mit Erlaubnis des Landes eigene stationäre Radaranlagen an Autobahnen aufstellen und betreiben. Der Landkreis Schaumburg hatte daraufhin die Platzierung von insgesamt zwei stationären Radaranlagen in der Nähe der Anschlussstellen Bad Eilsen und Rehren beantragt.Wie die Schaumburger Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 18. November 2011 berichteten, seien bereits Detailgespräche terminiert gewesen. Darin sollte es um die genauen Standorte gehen sowie um die technische Koppelung mit der sogenannten „Verkehrsbeeinflussungsanlage“ (VBA), der elektronischen flexiblen Tempovorgabe. Diese Gespräche seien von der Landesbehörde für Straßen und Verkehr aber „plötzlich abgebrochen“ worden. Konkret wurde ein für Ende September anberaumter Ortstermin an zwei Unfallschwerpunkten an der A 2 kurzfristig von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgesagt.
Die Kreisverwaltung hörte danach nichts mehr und erfuhr Mitte November aus der Braunschweiger Zeitung, dass der niedersächsische Verkehrsminister keine weiteren Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wolle.
Die Kreise Peine, Gifhorn und Helmstedt wollen fünf Anlagen aufstellen. Dort waren offenbar Verträge mit den Landkreisen bereits abgeschlossen. Anschließend, so Christian Budde, Sprecher des Verkehrsministeriums (zitiert lt. Schaumburger Nachrichten vom 18. November 2011) habe Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) jedoch entschieden, dass es „keine weiteren Blitzer geben soll“.
Der Minister begründe das mit der Überzeugung, dass das Ziel angemessener Geschwindigkeiten „mit Fingerspitzengefühl“ erreicht werden müsse, weil die Akzeptanz der Autofahrer nötig sei, erläuterte Budde. Das VBA-System auf der A 2 sei das vorrangig geeignete Mittel, „optimal sicheren und effektiv fließenden Verkehr“ zu befördern. Blitzer könnten nur ein ergänzendes „letztes rigoroses Mittel sein“, erklärte Budde diese Position.
Auf den 34 Kilometern des Schaumburger Abschnitts der A 2 ereignen sich nach Angaben der Kreisverwaltung Schaumburg pro Jahr rund 1000 Unfälle. Dies belaste Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte erheblich. Mehr Verkehrssicherheit sei dort nur durch Radar-Blitzer zu erreichen, erklärte der Pressesprecher des Landkreises Schaumburg, Heimann.
Der Erlass vom Oktober 2010 war auf ausdrücklichen Wunsch der Polizei entstanden, die bereits vor Jahren den Wunsch geäußert hatte, dass die Kommunen Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung übernehmen sollten.
Wir fragen die Landesregierung:
- Mit welcher Begründung wurden die Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Schaumburg abgebrochen und der Ortstermin im September abgesagt?
- Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass der Verkehrsminister offensichtlich eine restriktive Politik im Hinblick auf Verkehrsüberwachung an Autobahnen betreibt und damit nach Auffassung des Landkreises Schaumburg eine erhöhte Unfallhäufigkeit in Kauf nimmt, während die Polizei eine erhöhte Beteiligung der Kommunen an der Überwachung des Verkehrs an Unfallschwerpunkten auf Autobahnen fordert und speziell zu diesem Zweck ein Erlass herausgegeben wurde?
- Wann wird der Verkehrsminister dem Landkreis Schaumburg die notwendigen Daten über das jeweils gültige Tempolimit übermitteln lassen und damit indirekt die Genehmigung zur Überwachung der Geschwindigkeit auf der A 2 erteilen und damit nach Auffassung des Landkreises Schaumburg zur Verkehrssicherheit beitragen?
Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Verkehrssicherheit auf niedersächsischen Straßen zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels sind differenzierte Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Durch die Verbesserung der Infrastruktur wird der Rahmen für eine sichere Verkehrsteilnahme geschaffen. In Niedersachsen werden für die Erhaltung und die Grunderneuerung von Bundesfernstraßen inkl. Ingenieurbauwerken jährlich Investitionen von ca. 250 Mio. € eingesetzt. Mit einem umfassenden Programm des Bundes werden die bestehenden Tunnel an Bundesfernstraßen an die aktuellsten technischen Regelungen und Sicherheitsstandards angepasst, um allen Verkehrsteilnehmern eine optimale Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fahrradfahrer, wird das Radwegenetz an Bundesstraßen ständig erweitert und erhalten. Jeder vierte Radwegkilometer an Bundesstraßen liegt in Niedersachsen.
Ein sicherer und die Kapazitäten ideal nutzender Verkehrsfluss wird zudem durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) erreicht. Diese Anlagen sind feste Bestandteile der niedersächsischen Bundesfernstraßeninfrastruktur, nachdem die Landesregierung gegenüber dem Bund sehr nachdrücklich auf deren Installation gedrungen hat. Die VBA dienen dazu, den Fahrzeugführer durch die dynamische Regulierung der zulässigen Geschwindigkeit frühzeitig auf Gefahren- und Störungsstellen hinzuweisen, die Verkehrsströme gleichmäßig zu halten und wegweisende oder verkehrslenkende Hinweise zu geben. Das Verkehrsministerium möchte durch eine bedarfs- und verkehrssicherheitsorientierte Schaltung für diese Verkehrslenkung eine hohe Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erreichen.
Ein weiteres mögliches Mittel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist die Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Deren Einsatz gilt es sorgfältig abzuwägen, denn durch das abrupte Abbremsen der Fahrzeuge bei Erkennen der Blitzlichtanlage kann es zu gefährlichen Situationen kommen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Auswirkungen von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf die Verkehrssicherheit sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren wissenschaftlich untersucht werden. Für eine solche Untersuchung reichen die geplanten fünf Überwachungsanlagen der Landkreise Peine, Helmstedt und Gifhorn aus.
Zu 2.:
Die Beachtung der Verkehrsregeln ist eine der Grundvoraussetzungen für die Verkehrssicherheit.
Die Änderung des Gem.RErl. d. MI u. d. MW v. 25.11.1994, zuletzt geändert d. Gem.RErl. v. 07.10.2010 ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden, von Stellen außerhalb des Verkehrsraums Geschwindigkeitsmessungen auch auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Aus der rechtlichen Möglichkeit ist kein Anspruch auf Aufstellung der Überwachungsanlage ableitbar.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.:
Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen. Das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleituntersuchung ist zunächst abzuwarten.
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erstellt am:
09.12.2011