Celler ÖPNV
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.02.2012 - TOP 29. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Die Abgeordnete Ursula Weisser-Roelle (LINKE) hatte gefragt:
27 Beschäftigte des öffentlichen Personennahverkehrs Celle werden, Informationen des Betriebsrates des Unternehmens CeBus zufolge, seit Jahresbeginn 2012 mit den oben genannten Kürzungen ihrer Löhne konfrontiert. Es handelt sich um Busfahrer, die überwiegend Leistungen für den Schülerverkehr erbringen und damit eine besonders hohe Verantwortung tragen. Diesen 27 Beschäftigten im Unternehmensbereich CSC des Unternehmens CeBus wurden ab 1. Januar 2012 die Stundenlöhne von ursprünglich 13,40 Euro auf jetzt 8,39 Euro gekürzt. Zusätzlich wird von CeBus eine sogenannte freiwillige Zulage von 1 Euro je Stunde gezahlt.
Pro CSC-Beschäftigten ergibt sich eine Absenkung des Bruttolohnes von monatlich durchschnittlich 500 Euro bis 800 Euro. Die Arbeitgeber von CeBus drohten sogar mit einer Liquidation des Unternehmensbereichs CSC für den Fall, dass die um 30 Prozent gekürzten Löhne nicht dauerhaft durchgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Beschäftigten noch in einen tariflosen Zustand gedrängt, was nach Angaben des CeBus-Betriebsrates die betroffenen 27 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer völlig wehrlos macht.
Der Betriebsrat organisiert seit Monaten den Protest gegen diese Zustände. Zugleich gibt es Bemühungen von ihm für eine nachhaltige Sicherung der Finanzierung des ÖPNV vor dem Hintergrund der im Jahr 2015 auslaufenden Konzessionsverträge für den gesamten Celler ÖPNV. Der Stadtrat Celle wurde eingeschaltet, ebenso der Kreistag des Landkreises. All das blieb bisher ebenso folgenlos, wie es Bemühungen auf anderen Politikebenen waren. Ferner wurden ein Wirtschaftsprüfer und ein Arbeitsrechtler vom Betriebsrat zur Unterstützung eingeschaltet.
Unter CeBus firmieren seit dem Jahr 2002 im Stadtgebiet und Landkreis Celle die Busse aus drei eingesessenen Unternehmen - Kraftverkehr Celle Stadt und Land GmbH, Lembke & Koschick sowie die Celler Straßenbahn GmbH unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe Bachstein. Vor allem die Stadt Celle hatte sich mit der Gründung von CeBus verpflichtet, für zehn Jahre Finanzhilfen zur Aufrechterhaltung der Nominallöhne von 2002 für den Bereich CSC zu leisten. Diese Finanzhilfen sind zum 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Daraufhin haben die Arbeitgeber zum 1. Januar dieses Jahres in - wie die Betroffenen meinen - unverantwortlicher Weise die Stundenlöhne bei CSC von ursprünglich 13,40 Euro auf jetzt 8,39 Euro plus 1 Euro sogenannte freiwillige Zulage abgesenkt.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie beurteilt sie die 30-prozentigen Lohnkürzungen für CSC-Busfahrer innerhalb des Unternehmens CeBus in ihren Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten und ihre Familien?
- Welche konkreten, kontrollfähigen Vorschläge unterbreitet sie für die sofortige Wiedereinführung verantwortungs- und leistungsgerechter Tariflöhne für Busfahrer im Schülerverkehr im Unternehmensbereich CSC des Unternehmens CeBus?
- Wie will sie im Rahmen der Landesnahverkehrsgesellschaft die Finanzierung des Busverkehrs, darunter im Raum Celle, auf eine stabile, zuverlässige Grundlage stellen?
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Träger des straßengebundenen ÖPNV sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover und der Zweckverband „Großraum Braunschweig“ in ihrem jeweiligen Gebiet, die Aufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen.
In Celle ist Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV der Landkreis Celle. Dieser hat für die Durchführung des ÖPNV das private Unternehmen CeBus GmbH & Co. KG beauftragt.
Der CeBus GmbH & Co. KG wurden von der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als zuständiger Genehmigungsbehörde für Bus- und Stadtbahnverkehre 32 Liniengenehmigungen erteilt, die zwischen März 2015 und September 2018 auslaufen. Für die Linienverkehre sind regelmäßig ca. 100 Busse im Einsatz.
In ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde führt die LNVG Kontrollen im Inlands- wie Auslandsverkehr durch, prüft Änderungen bei Fahrpreisen und Haltestellen, in der Streckenführung und im Fahrplan. Des Weiteren ist sie zuständige Stelle für die Ausgleichszahlungen des Landes für die preisrabattierten Ausbildungsverkehre im ÖPNV nach §45a PBefG, die bei ihr beantragt, genehmigt und ausgezahlt werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Landesregierung nimmt die für die CSC-Busfahrer ohne Zweifel sehr bedrückende Lohnsenkung mit Bedauern zur Kenntnis.
Sie hat allerdings keine Möglichkeit, auf diese dem Privatrecht unterfallenden Arbeitsverhältnisse und die dort vereinbarten Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen.
Die Aushandlung der Arbeitsbedingungen ist nach der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie Sache der Tarifvertragsparteien bzw. bei nicht gegebener Tarifbindung Aufgabe der privatautonom verhandelnden Arbeitsvertragsparteien.
Über die Frage, ob die hier kritisierte Lohnsenkung vor diesem Hintergrund gerechtfertigt ist oder aber gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften verstößt, haben die dafür zuständigen Arbeitsgerichte zu entscheiden.
Der Anfrage ist nicht zu entnehmen, ob von der Kürzung betroffene Busfahrer den Klageweg beschritten haben.
Zu 2.:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 3.:
Die Aufgabenträgerschaft und damit auch die Verantwortung zur Organisation und zur Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV obliegen dem Landkreis Celle (s. oben; § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsische Nahverkehrsgesetz -NNVG-). Eine Einflussnahme des Landes auf das Angebot im straßengebundenen ÖPNV ist nach dem NNVG nicht beabsichtigt. Ebenso können die Zahlungen des Landes / der LNVG nach § 7 Abs. 5 NNVG an die Aufgabenträger sowie die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr an die Unternehmen nicht mit Bedingungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts verbunden werden.
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erstellt am:
24.02.2012