Wie viel verdienen die Arbeitenden im Schlachthof Wietze?
Die Abgeordneten Christian Meyer und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Im November-Plenum hat die Fraktion der Grünen die Landesregierung gefragt (Drs. 16/4135), wie viele Menschen unter welchen Bedingungen und mit welcher Bezahlung im geförderten Schlachthof Wietze arbeiten. Insgesamt wurde die Ansiedlung des Schlachthofs von der Landesregierung mit 6,5 Mio. Euro subventioniert. Die direkte Zuwendung an das Unternehmen in Höhe von 5 Mio. Euro ist an Bedingungen geknüpft, die der Betrieb bis Ende 2012 zu erfüllen hat.
In der Antwort der Landesregierung wurden genaue Angaben zu den Löhnen für regulär Beschäftigte und Leiharbeiter nicht gemacht (Protokoll vom 11.11.2011). Noch im Plenum am 13.10.2011 hatte Minister Bode erklärt, dass mindestens 30 Mitarbeiter bei der Firma Rothkötter im Zeitarbeitsverhältnis beschäftigt werden. Minister Bode sagte laut Protokoll: „Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass aufgrund des vom DGB ausgehandelten Tarifvertrages für diese Mitarbeiter ein Stundenlohn von 7,79 Euro gezahlt würde. Die Firma Rothkötter legt aber Wert darauf, dass sie mit Randstad vereinbart hat, dass in der Zeitarbeitsphase über Tarif und über 8 Euro gezahlt wird.“ Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) wies hingegen in der Debatte auf eine Stellenanzeige der Firma Randstad bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit für den Schlachthof Wietze mit einem Stundenlohn von 7,79 Euro hin.
Die Landesregierung bezog sich bei ihrer Beantwortung der Antwort der Grünen ausschließlich auf Angaben des Unternehmens selbst. Damit hat die zu prüfende Dienststelle dem zu überprüfenden Betrieb die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen allein überlassen. Es ist schwer vorstellbar, dass das Unternehmen einen möglichen Verstoß gegen die Bedingungen selbst anzeigt, da in diesem Fall eine Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro gegebenenfalls zu leisten wäre. Aufgrund von Medienberichten ist bekannt, dass in deutschen Schlachthöfen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und des Arbeitnehmer-Entsendegesetz missachtet werden, um Lohndumping zulasten anderer Betriebe und der Beschäftigten zu betreiben. Am Beispiel des Schlachthofes Haren der Firma Rothkötter, bei dem über die Zeitarbeitsfirma Randstad Leiharbeiter beschäftigt sind, wurde laut dem ARD-Magazin „Monitor“ vom 24.11.2011 die Problematik von gesetzeswidrigen Arbeitszeitkonten, die den Stundenlohn der Beschäftigten auf Niedrigstlohnhöhe drücken, aufgezeigt. Die Lohnstruktur im Schlachthof Haren soll laut Minister Bode auch der im Schlachthof Wietze entsprechen.
Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren von der Uni Münster sagt in Bezug auf die Leiharbeitsverträge im Schlachthof Haren, dass diese Praxis „mit dem Gesetz so nicht vereinbar“ sei.
Zweite Bedingung für die Förderung war laut Landesregierung, „die Verträge zur Erzeugerbindung bis spätestens zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes“ vorzulegen (Drs. 16/3570). Genehmigt wurde der Schlachthof für eine maximale Ausbaustufe von 135 Millionen Hühnern pro Jahr. Dafür werden ca. 400 bis 450 neue Mastställe mit je 40 000 Hühnern benötigt. Laut Antwort der Landesregierung vom 05.12.2011 wurden 2010 in Niedersachsen außerhalb des alten Regierungsbezirks Weser-Ems jedoch nur 22 neue Hühnermastställe genehmigt, weitere 28 waren im Sommer 2010 beantragt.
Da unklar ist, ob die maximal 50 neuen Ställe in den Jahren 2009 und 2010 auch für Rothkötter arbeiten, ist nach Einschätzung von Beobachtern zweifelhaft, wie die Nachfrage für den Riesenschlachthof aus der Region entlang der A 7 erfüllt werden kann. Nach Berichten von „Spiegel-TV“ über die Verwendung von dänischen Hähnchen in Wietze antwortete die Landesregierung, dass der „Anteil von aus Dänemark stammenden Hähnchen an der Gesamtzahl der in Wietze geschlachteten Tiere (…) kleiner als 1 %“ sei.
Dem widerspricht die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Nachweise dafür hat, dass Rothkötter „für seinen unausgelasteten Schlachthof etwa 40 dänische Mäster beim dortigen Geflügelkonzern Rose Poultry abgeworben“ habe und dieser einen Schlachthof in Dänemark deswegen geschlossen habe. In dem Bericht „Hähnchen-Karussell“ der taz vom 25.11.2011 heißt es, dass sogar mehr als die Hälfte des Geflügels aus Dänemark kommen bzw. in einem Karussellverkehr zum Harener Schlachthof gebracht würde und die Hähnchen für den Harener Schlachthof nach Wietze transportiert würden.
Dieser massive Widerspruch zwischen den Angaben des Unternehmens und der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft lässt die Vermutung zu, dass die Firma Rothkötter der Landesregierung gegenüber falsche Angaben gemacht hat.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie hat die Landesregierung den Wahrheitsgehalt der Angaben des Unternehmens überprüft, das bei Meldung von Verstößen gegen die Förderbedingungen Gefahr läuft, die Fördermittel in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro zurückzahlen zu müssen?
- Bleibt die Landesregierung bei ihrer Auffassung, dass es trotz anderslautender Stellenausschreibungen auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit keine Stellen unter 8 Euro für Leiharbeiter der Firma Randstad im Wietzer Schlachthof gibt?
- Wie bewertet die Landesregierung die im Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ vom 24.11.2011 allgemein geschilderte Praxis der Lohndrückerei?
- In welcher Weise ist es der Landesregierung möglich, die Praxis der Lohndrückerei über Arbeitszeitkonten, wie sie im Beitrag von „Monitor“ geschildert wird, in den Schlachthöfen Wietze und Haren auszuschließen oder aber zu bestätigen?
- Wann wird die Landesregierung eigene Prüfungen vornehmen, um festzustellen, ob oder ob nicht Rothkötter die Praxis der Arbeitszeitkonten in den Schlachthöfen Wietze und Haren nutzt?
- Wann wird die Landesregierung eigenständig Kontrollen beim Schlachthof Wietze durchführen und überprüfen, ob Rothkötter fest und unbefristet 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem durchschnittlichen Stundenlohn von 10 Euro beschäftigt und welche atypischen Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit, Werksverträge, Honorarverträge) zu welchem Stundenlohn bestehen?
- Wie bewertet die Landesregierung die widersprüchlichen Angaben des Unternehmens und der AbL bezüglich der Herkunft der Hähnchen, die in Wietze geschlachtet werden?
- Für welche Ausbaustufe und Investitionssumme war der Förderantrag an das Land gestellt vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung noch am 08.03.2010 im Landtag antwortete: „Die Celler Land Frischgeflügel GmbH plant den Neubau eines Geflügelverarbeitungsbetriebes für Hähnchen in Wietze. Die Kapazität des Betriebes beträgt wöchentlich bis zu 2 592 000 Hähnchen“?
- Wie viele Mastställe mit im Durchschnitt 40 000 Hühnern sind zur Auslastung des Betriebs in der Region erforderlich?
- Rechnet die Landesregierung damit, dass angesichts der Bedenken vieler Landwirte an agrarindustriellen Strukturen und des Widerstandes von Kommunen und Bürgerinitiativen die erforderlichen Mastställe in einem Umkreis von 150 km zustande kommen?
- Welche Kapazitäten müssen für die „Verträge zur Erzeugerbindung bis spätestens zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes“ nachgewiesen werden?
- Von wie vielen Mastbetrieben mit welcher Kapazität außerhalb der Region Weser-Ems geht die Landesregierung zurzeit aus?
- Vor dem Hintergrund, dass das Ziel der Landesregierung der Ausbau von Tierfabriken in der weiteren Region um Celle war, fragen wir: Könnten die Verträge zur Erzeugerbindung auch mit Mästern außerhalb Niedersachsens erfüllt werden?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Schlachtung von dänischen Hühnern jeweils in den Schlachthöfen in Haren und Wietze durch die Firma Rothkötter?
- Hält die Landesregierung an ihrer Aussage „Der Anteil von aus Dänemark stammenden Hähnchen an der Gesamtanzahl der in Wietze geschlachteten Tiere ist kleiner als 1 %“ (Protokoll vom 11.11.2011) fest, und wie hat sie dies überprüft?
- Wie haben sich der menschliche Pro-Kopf-Verbrauch und der Selbstversorgungsgrad für Deutschland mit Hähnchenfleisch in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- Wie haben sich die Schlachtkapazitäten bei Hähnchenfleisch in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- Wie haben sich die Exportmengen von Hähnchenfleisch aus Deutschland in den letzten zehn Jahren verändert?
- Wie hoch waren die Exportsubventionen für Hähnchenfleisch in der EU in den letzten zehn Jahren?
Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf die mündliche Anfrage im November-Plenum (Anlage 24 des Protokolls vom 11.11.2011) und auf die kleine Anfrage Drs. 16/4314 erläutert, dass bei Förderungen einzelbetrieblicher Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) grundsätzlich die Einhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheids zum Ende des für ein Vorhaben bestimmten Durchführungszeitraums überprüft werden. Die Prüfung erfolgt dann anhand des vom Zuwendungsempfänger einzureichenden Verwendungsnachweises und – sofern erforderlich – eines Vor-Ort-Termins. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da dem Antragsteller zur Erfüllung der Auflagen in der Regel der gesamte Zeitraum vom Anfang bis zum Ende des Durchführungszeitraums zur Verfügung steht. Um den Fortschritt des Investitionsvorhabens dennoch auch bereits im Vorfeld beurteilen zu können und so einer nicht zweckgerechten Verwendung der Fördermittel vorzubeugen, wird dem Zuwendungsempfänger auferlegt, während der Durchführungsphase jeweils zum 31.03. eines jeden Haushaltsjahres einen Zwischennachweis vorzulegen. In diesem Nachweis wird ein Sachbericht über den Fortgang der Maßnahme vorgelegt. Auch die vom Antragsteller eingereichten Mittelabrufe, mit denen die Belege für zu fördernde Anschaffungen vorzulegen sind, ermöglichen eine Kontrolle des jeweils aktuellen Stands des Vorhabens. In Fällen, in denen Fördermittel der EU vergeben werden, werden stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. In Großfällen, ab einer Gesamtinvestition von 3 Mio. €, werden solche Kontrollen immer durchgeführt.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind vom Zuwendungsempfänger alle Unterlagen einzureichen, die die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel und die Einhaltung aller Auflagen des Zuwendungsbescheids belegen.
Unregelmäßigkeiten, die während der laufenden Förderung auftreten oder bei der Prüfung des Verwendungsnachweises bekannt werden, haben eine sofortige Aufforderung des Zuwendungsempfängers zur Klärung des Sachverhalts sowie ggf. eine Vor-Ort-Überprüfung bzw. eine unverzügliche Rückforderung der bereits ausgezahlten Zuwendung, die dann vom Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung an auch zu verzinsen ist, zur Folge.
Bei der Förderung der Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG sieht die Landesregierung nach den heute vorliegenden Unterlagen keine Veranlassung von der allgemeinen Prüfpraxis abzuweichen. Aus Sicht der Prüfbehörde gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass es Verstöße gegen den Zuwendungsbescheid geben könnte. Entsprechend wird kein Anlass gesehen, die Angaben des Unternehmens grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.
Im Hinblick auf den in der Anfrage benannten Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 24.11.2011 (Quelle: ARD-Mediathek) weist die Landesregierung darauf hin, dass in dem Bericht weder die Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG noch ein anderes Unternehmen der Rothkötter Gruppe mit den dargestellten Verfahren des Unternehmens Randstad in Verbindung gebracht werden. Die in dem Bericht thematisierte Vorgehensweise zu Arbeitszeitkonten in der Zeitarbeit wurde auch nicht am Beispiel eines dieser Unternehmen behandelt. Auch bezog sich das in der Anfrage erwähnte Zitat des Arbeitsrechtlers Prof. Peter Schüren in dem Filmbeitrag nicht auf die Verträge im Schlachthof in Haren.
Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage im November-Plenum dargestellt, gibt es derzeit weder Anhaltspunkte noch Hinweise dafür, dass in Deutschland oder Niedersachsen systematisch und weit verbreitet Werkverträge genutzt werden, um den Lohn zu drücken oder arbeitsrechtliche Standards zu umgehen. Verdachtsfällen wird in Niedersachsen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Arbeitseinheit der Zollbehörden, nachgegangen.
Unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften im Veterinärbereich eingehalten werden, gibt es aus Sicht der Landesregierung keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Schlachtung von Geflügel aus Dänemark. Zu den Angaben der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL) zu Hähnchen aus Dänemark liegen der Landesregierung keine konkreten Nachweise vor.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Einhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheids wird nach Eingang des Verwendungsnachweises geprüft. Die Prüfung erfolgt anhand von schriftlichen Unterlagen (u. a. Gehaltslisten und Verträge mit Hähnchenmästern). Sofern erforderlich, wird die Auflagenerfüllung aber auch direkt vor Ort überprüft. Dies entspricht dem üblichen Verfahren.
Zu 2.:
Wie bereits dargelegt, besteht derzeit keine Veranlassung an den Angaben des Unternehmens zu zweifeln und außerordentliche Prüfungen durchzuführen.
Die Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG hat jedoch freiwillig Bestätigungen der Fa. Randstad vorgelegt, die zeigen, dass Arbeitnehmer, die auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (ANÜV) für die Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG arbeiten, eine sog. einsatzbezogene Zulage erhalten. Vertragsentgelt und einsatzbezogene Zulage führen danach zu Stundensätzen von über 8 €.
Zu 3.:
Die Landesregierung kann mangels entsprechender Erkenntnisse der für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeitsbranche zuständigen Behörden (Bundesagentur für Arbeit und Zollbehörden) und mangels sonstiger empirisch belastbarer Hinweise nicht beurteilen, ob das von den beiden Zeitarbeitnehmern im Fernsehbericht dargestellte und kritisierte Verfahren, insbesondere die im Bericht gezeigten Arbeitsverträge der Fa. Randstad, tatsächlich der dortigen „Praxis“ entspricht.
Unabhängig hiervon teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das dem Verleiher infolge des vom Gesetzgeber des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gewählten Arbeitgebermodells obliegende Beschäftigungsrisiko, d.h. die Vergütungspflicht auch in Nichteinsatzzeiten, nicht auf den Leiharbeitnehmer abgewälzt werden darf.
Zu 4.:
Der ARD-Monitor Bericht stellt keinen Bezug zu bestimmten Unternehmen her, die Leiharbeitnehmer auf Basis eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages über Randstad beschäftigen – auch nicht zu Unternehmen der Rothkötter Gruppe.
Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.
Zu 5.:
Siehe Antworten zu den Frage 3 und 4.
Zu 6.:
Die Erfüllung der Auflagen des Zuwendungsbescheids vom 14.06.2010 werden zum Ende des Durchführungszeitraums – hier nach dem 28.12.12 – geprüft.
Anhand der Gehaltslisten wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung eine Prüfung erfolgen, inwieweit die vom Unternehmen selbst zugesicherten Mindestlöhne im Betrieb in Wietze gezahlt werden. Sofern in dieser Hinsicht Auflagen des Zuwendungsbescheids nicht erfüllt worden sein sollten, ist – wie in derartigen Fällen üblich – eine Rückforderung der Zuwendung zu prüfen.
Zu 7.:
Die Angaben der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL) sind der Landesregierung nur aus der Presse bekannt. Die Herkunft der Angaben kann nicht nachvollzogen werden.
Das Ziel der Auflage im Zuwendungsbescheid zum Nachweis der Erzeugerbindung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Dieses Ziel findet sich auch in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen. Gemäß dieser Richtlinie können nur Unternehmen gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 % der durch die Investition geschaffenen Kapazitäten, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. Eine räumliche Einschränkung auf Erzeuger aus einem bestimmten Umkreis gibt es nicht und wäre auch vor dem Hintergrund des Europäischen Binnenmarktes nicht zulässig. D.h. der Anteil der aus Dänemark stammenden Hähnchen ist förderrechtlich nicht relevant.
Die Auflage wird im Rahmen des Verwendungsnachweises zu gegebener Zeit bei der Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG entsprechend überprüft.
Zu 8.:
Der Förderantrag wurde für die 1. Ausbaustufe in Wietze gestellt. In diesem Zusammenhang sollte mit Hilfe einer Gesamtinvestition von 60 Mio. Euro die erste von zwei Schlachtlinien geschaffen werden. Hierbei sollten 250 Arbeitsplätze, darunter 5 Ausbildungsplätze entstehen. Da für beide Schlachtlinien zusammen eine Schlachtleistung von maximal 27.000 Hühnern stündlich bzw. 432.000 Hühnern täglich möglich ist, ist davon auszugehen, dass mit der ersten Schlachtlinie maximal eine Kapazität von 13.500 Hühnern stündlich bzw. 216.000 Hühnern täglich erreicht werden kann.
Eine Schlachtlinie kann im Ein- oder im Zwei-Schicht-Betrieb (maximale Auslastung) gefahren werden. Im Zusammenhang mit der Förderung hat das Unternehmen immer dargelegt, dass zunächst die 1. Ausbaustufe nur mit einer Schicht betrieben wird. Auf dieser Grundlage wurde die Förderung erteilt.
Die Angaben vom 08.03.10 bezogen sich auf die Kapazität bei voller Auslastung (2 Schicht-Betrieb) und maximaler Ausbaustufe (2 Schlachtlinien).
Zu 9.:
Für die volle Auslastung (Zwei-Schicht-Betrieb) der 1. Ausbaustufe (rd. 67,5 Mio. Hähnchenschlachtungen/Jahr) werden 200-220 Ställe mit einer Kapazität von durchschnittlich 40.000 Plätzen benötigt. Eine Prognose, inwieweit diese Zahl in welcher Zeit und in welchem Umkreis erreicht wird, kann nicht abgegeben werden.
Zu 10.:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Im Übrigen ist es förderrechtlich nicht notwendig, dass die erforderlichen Erzeuger aus einem Umkreis von 150 km kommen. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 7.
Zu 11.:
Die Grundlage der Förderung ist der Ausbau der 1. Schlachtlinie im Ein-Schicht-Betrieb. Dafür werden ca. 100 Ställe mit einer Kapazität von durchschnittlich 40.000 Plätzen benötigt. Zum Ablauf des Bewilligungszeitraums ist nachzuweisen, dass das Unternehmen mindestens 40% der durch die Investition geschaffenen Kapazitäten, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslastet.
Zu 12.:
Nach der Landwirtschaftszählung 2010 (Stichtag 01. März) wurden in Niedersachsen außerhalb des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems 444 Betriebe mit 6.571.000 Masthühnern gezählt; das entspricht einer Jahresproduktion von rd. 49,283 Mio. Tieren. Zusätzlich lagen Anfang 2010 in dieser Region 42 Anträge für den Neubau von rd. 1,94 Mio. Stallplätzen vor; dies entspricht einer Jahreskapazität von rd. 14,55 Mio. Tieren.
Zu 13.:
Grundsätzliches Ziel der Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Mit der Förderung des Neubaus des Schlachthofes in Wietze konnte nach bisherigem Sachstand dieser Förderzweck erfüllt werden.
Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 7.
Zu 14.:
Der Landesregierung liegen keine Unterlagen zur Herkunft der Hähnchen in den Schlachthöfen in Haren und Wietze vor.
Zu 15.:
Die Landesregierung hat keine Veranlassung an den Angaben des Unternehmens von November 2011 zu zweifeln. Eine Überprüfung hat nicht stattgefunden, da der Anteil der aus Dänemark stammenden Hähnchen förderrechtlich nicht relevant ist.
Zu 16.:
Der Selbstversorgungsgrad für den Bereich Hühner (Hühner = Hähnchen und Schlachthennen) stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Dieser spiegelt jedoch nicht den Nachholbedarf an Schlachtkapazitäten wider, da er sich aus der Relation „Verbrauch und Bruttoeigenerzeugung“ (der hierzulande gemästeten Tiere) berechnet. Nicht alle hierzulande gemästeten Tiere gelangen auch in Deutschland zur Schlachtung.
Der Pro-Kopf-Verbrauch von Hähnchenfleisch stieg von 8,2 kg im Jahr 2000 auf 11,4 kg im Jahr 2010 an; für 2011 wird ein Anstieg auf 11,5 kg prognostiziert.
Nach derzeitigen Einschätzungen wird in 2011 der Selbstversorgungsgrad für den Bereich Hühner (Hähnchen und Schlachthennen) 114% erreicht haben.
Versorgungsbilanz Hähnchen-/Hühnerfleisch in Deutschland |
|||||||||||
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Hähnchen, Verbrauch je Kopf in kg |
8,2 |
9,6 |
8,7 |
9,0 |
9,2 |
9,4 |
9,0 |
10,1 |
10,2 |
10,8 |
11,4 |
Hühner, Verbrauch je Kopf in kg |
9,1 |
10,5 |
9,5 |
9,8 |
10,0 |
9,9 |
9,6 |
10,7 |
10,8 |
11,4 |
11,5 |
Selbstversorgungsgrad Hühner in % |
79,5 |
70,9 |
80,0 |
83,0 |
93,0 |
96,8 |
100,8 |
99,2 |
105,1 |
108,2 |
109,9 |
Anmerkung: Hühner = Hähnchen und Schlachthennen |
|||||||||||
Quelle: ZMP 2006, AMI 2011 |
Zu 17.:
Aktuelle, detaillierte Angaben zu Schlachtkapazitäten, insbesondere untergliedert nach Geflügelart, liegen nicht vor.
Die Schlachtmengen und der Verbrauch sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Nettoerzeugung von Hähnchenfleisch, d.h. die in Deutschland geschlachtete Menge, ist von 553.000 t Schlachtgewicht im Jahr 2004 auf 807.000 t Schlachtgewicht in 2010 gestiegen.
Gleichzeitig stieg der jährliche Verbrauch in Deutschland von 759.100 t Schlachtgewicht im Jahr 2004 auf 937.000 t Schlachtgewicht in 2010 an. In Folge davon hat es in den letzten Jahren Kapazitätserweiterungen gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Schlachtkapazitäten ausgelastet waren.
Im Übrigen wurden im Jahr 2010 129.000 t Hähnchenfleisch mehr importiert als exportiert.
Zu 18.:
Trotz steigender Exporte und eher stagnierender Importe von Hähnchenfleisch übertreffen die Einfuhren deutlich die Ausfuhrmengen. So stieg der Import von 471.200 t im Jahr 2005 um 24 % auf 585.000 t im Jahr 2010 an.
Der Export stieg von 278.000 t im Jahr 2005 um 64 % auf 456.000 t im Jahr 2010 an. Somit wurden im Jahre 2010 129.000 t Hähnchenfleisch mehr importiert als exportiert.
Einfuhr/Ausfuhr Hähnchenfleisch |
|||||||||||
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
Einfuhr in 1.000t |
385 |
547,7 |
503,5 |
530,5 |
430,2 |
471 |
440 |
523 |
520 |
552 |
585 |
Schlachtgewicht |
|||||||||||
Ausfuhr in 1.000t |
125 |
182,5 |
216,7 |
283,8 |
224,1 |
278 |
273 |
346 |
392 |
425 |
456 |
Schlachtgewicht |
|||||||||||
Quelle: ZMP 2006, AMI 2011 |
Zu 19.:
Die EU-Exportsubventionen für Geflügelfleisch unterlagen in den letzten 10 Jahren großen Schwankungen. Sie betrugen im Jahr 2001 insgesamt 51,9 Mio. €, stiegen in 2003 auf 94,1 Mio. € an, sanken in 2006 bis auf 55,0 Mio. €, stiegen in 2009 wieder auf 91,6 Mio. € an und betrugen 81,7 Mio. € in 2011 (s. Tabelle). Den größten Teil der EU-Zahlungen erhielt in 2011 Frankreich mit 91,2 %. Der deutsche Anteil betrug in 2011 mit 3,0 Mio. € nur rd. 3,7 %, in 2008 nur 7,8 %, in 2004 nur 2,3 % und in 2001 lag der Anteil bei 3,7 % (s. Tabelle).
EU Exportsubventionen - Sektor Geflügelfleisch- |
|||||||||||
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
EU in Mio. € |
51,9 |
71,7 |
94,1 |
85,2 |
80,8 |
55,0 |
86,0 |
97,2 |
91,6 |
90,7 |
81,7 |
D in Mio. € |
1,9 |
0,7 |
3,2 |
2,0 |
1,7 |
1,3 |
4,5 |
7,6 |
7,0 |
2,6 |
3,0 |
D in % |
3,7 |
1,0 |
3,2 |
2,3 |
2,1 |
2,4 |
5,2 |
7,8 |
7,6 |
2,9 |
3,7 |
Quelle: BMELV |
Die Erstattungszahlungen haben sich in den vergangenen 13 Jahren vornehmlich auf zwei Produktbereiche beschränkt (ganze, gefrorene Hühnerschlachtkörper und lebende Küken), wobei der Erstattungsanteil für lebende Küken vergleichsweise gering war und ab dem 21.10.2011 auf „Null“ gesetzt wurde.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2012