Merci-Bonbons
Der Abgeordnete Schminke (SPD) hatte gefragt:
In der Plenarsitzung des Landtages am 19.01.2012 hatte der Abgeordnete Ronald Schminke (SPD) über ein Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, berichtet. Das auf den 24.11.2011 datierte Schreiben wurde dem Abgeordneten überreicht, als er den Beschäftigten einer Straßenmeisterei in Göttingen, so wie in jedem Jahr, Merci-Bonbons im Wert von 1,29 Euro je Tüte überreichen wollte.
Der Abgeordnete hatte das an ihn übergebene Schreiben auch Wirtschaftsminister Bode übergeben. Wirtschaftsminister Bode hatte in seiner Antwort die Vorstellung geäußert, dass jemand in Bezug auf Korruption und Vorteilsnahme besonders vorsichtig sein wollte und dass man offensichtlich in der Verwaltung von jedem Anschein eines Fehlverhaltens befreit sein wollte. Ferner hat Wirtschaftsminister Bode erklärt, er gehe davon aus und er freue sich, wenn der Abgeordnete Schminke auch in diesem Jahr die Präsente verteilen würde, und er werde Sorge dafür tragen, dass sich der Abgeordnete dabei nicht strafbar mache.
In einer Stellungnahme gegenüber dem NDR unter der Überschrift „Kein Raum für Missverständnisse“ äußert die Sprecherin der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen, Frau Heike Haltermann, auf Nachfrage, sie finde die Empfehlung, gar nichts mehr anzunehmen, ganz normal, das schaffe Klarheit.
Angesichts dieser Aussagen, die sich im Widerspruch zu den Erklärungen von Wirtschaftsminister Bode befinden, ist bei den Bediensteten nunmehr eine große Unsicherheit darüber eingetreten, wie man sich zukünftig verhalten soll.
Darum frage ich die Landesregierung:
- Haben sich die Bediensteten in Zukunft an die Empfehlung der Landesbehörde zu halten, oder gilt die Aussage von Wirtschaftsminister Bode im Plenum, oder welche rechtsverbindliche Regelung gilt zukünftig für die Gewährung von Geschenken für die Straßenmeistereien?
- Wo und in welchem Umfang hat es bei Straßenmeistereien Rücksendungen von Kalendern und/oder anderen Präsenten an welche Firmen oder sonstige Spender gegeben, und welche Postgebühren oder sonstige Kosten sind dafür entstanden?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Recherche der Landesbehörde nach dem Herausgeber des Schreibens an Herrn Schminke innerhalb der Bediensteten und des Personalrats des Geschäftsbereichs Gandersheim, und welches Ziel hat die Recherche?
Mitarbeiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) haben in jüngster Vergangenheit hinsichtlich der Wertgrenzen ihnen überlassener Gegenstände nicht immer zutreffende Entscheidungen getroffen, weil sie den Wert der „Geschenke“ versehentlich zu gering eingeschätzt haben. So führte etwa die Annahme von Holz, das von Firmen als „ohne Wert“ überlassen wurde, oder die Annahme von elektronischen Geräten, die Mitarbeiter nach Abschluss einer Baumaßnahme „als abgeschrieben und wertlos“ von den Firmen erhielten, zu einem Korruptionsverfahren und zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, weil die maßgebliche Wertgrenze von 10 Euro (gemäß Erlass über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 1.9.2009) erheblich überschritten wurde.
In einem Fall wurde einem Mitarbeiter ein Holzspalter zur persönlichen Nutzung überlassen, was ebenfalls Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nach sich zog.
Aufgrund dieses Sachverhalts hatte die NLStBV allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahe gelegt, künftig auf die Annahme von Geschenken jeder Art zu verzichten; damit war beabsichtigt, sie vor unberechtigten Anschuldigungen zu schützen.
Diese gut gemeinte Empfehlung kann in Fällen, in denen die Aufmerksamkeit zweifelsfrei die maßgebliche Wertgrenze von 10 € unterschreitet zu Unverständnis bei Bürgern führen, die damit die Leistung z.B. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Straßenmeisterei würdigen möchten.
Das Beispiel einer Tüte Bonbons zeigt, dass es vielfach unproblematisch ist, den geringen Wert eines Geschenks zu erkennen. Aus diesen Gründen wird die NLStBV gebeten, ihre Empfehlung in geeigneter Weise zu ändern.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Antwort auf die Frage ergibt sich bereits aus der formalen Semantik. Wenn die „Empfehlung“ verbindlich sein sollte, hätte die NLStBV einen treffenden Begriff verwendet, wie beispielsweise „Anweisung“. Daraus folgt, dass die landesweiten einschlägigen Regelungen (s. Erlass über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 1.9.2009) weiter rechtsverbindlich Anwendung finden. Danach ist es natürlich erlaubt, die streitbehafteten Merci-Bonbons anzunehmen insbesondere, wenn der Preis von 1,29 Euro bekannt ist.
Die Landesregierung begrüßt das Anliegen des Herrn MdL Schminke, die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenmeisterei zu würdigen. Sie geht davon aus, dass es den Beschäftigten nach entsprechender Änderung der Empfehlung der NLStBV künftig möglich sein wird, kleine Aufmerksamkeiten, die zweifelsfrei die Wertgrenze unterschreiten ohne schlechtes Gewissen anzunehmen.
Zu 2.:
Rücksendungen hat es durch den zentralen Geschäftsbereich und durch fast alle regionalen Geschäftsbereiche gegeben. Die dabei entstandenen Kosten belaufen sich insgesamt auf rd. 1.200 Euro. Im Rahmen der Korruptionsprävention ist diese Summe angemessen. Es wird erwartet, dass aufgrund der Erklärung im Rahmen der Rücksendungen künftig die Anzahl der Geschenke zurück gehen wird, so dass sich der Aufwand reduzieren wird.
Zu 3.:
Der Regionale Geschäftsbereich Gandersheim wurde von der Zentrale der NLStBV am 20.01.2012 ausschließlich um Darstellung des Sachverhaltes gebeten. Der Herausgeber des Schreibens war dabei nicht von Interesse.
Gegen diese Sachverhaltsaufklärung bestehen aus Sicht der Landesregierung keine Bedenken.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2012

