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Netzhalle und Alten Fischereihafen in Cuxhaven erhalten

Die Abgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte gefragt:

Der Alte Fischereihafen in Cuxhaven ist schon lange sanierungsbedürftig. Nachdem der Meinkenkai und der Dugekai bereits vor Jahren als Anliegerplatz für die Krabbenfischer wegfielen, ließ Niedersachsen Ports im September auch den Nordseekai sperren, für den man akute Einsturzgefahr konstatierte. Nicht nur bei den betroffenen Krabbenfischern rief diese Maßnahme scharfe Kritik hervor. Auch viele Cuxhavener Bürger fürchten, dass durch die Sperrung des Kais eine touristische Attraktion und ein Teil der Identität der Stadt verloren gehen. Eine Bürgerinitiative kämpft inzwischen für den Erhalt des Nordseekais. Zudem muss auch die nahe gelegene denkmalgeschützte Netzhalle dringend saniert werden, bevor an eine weitere Nutzung zu denken ist. Diese wird in der Bevölkerung ebenfalls begrüßt und könnte auf ehrenamtliche Unterstützung zurückgreifen.

Die Situation im Alten Fischereihafen in Cuxhaven zeigt, dass Niedersachsen Ports dem Erhalt denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen keine Priorität einräumt bzw. einräumen kann. Verpflichtungen im Denkmalschutz werden nicht wahrgenommen. Niedersachsen Ports ist offensichtlich finanziell nicht in der Lage, notwendige Erhaltungsmaßnahmen von Hafenanlagen vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Gebäude und Anlagen, die denkmalgeschützt sind, gehören Niedersachsen Ports? Wie viele davon sind sanierungsbedürftig?
  2. Welche Mittel stehen Niedersachsen Ports zur Verfügung, um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation am Alten Fischereihafen in Cuxhaven? Wie wird sie gewährleisten, dass Niedersachsen Ports das Hafenbecken und die Netzhalle nicht verkommen lässt, sondern angemessen saniert?
  4. Wie schätzt das Landesamt für Denkmalpflege die Situation des Alten Fischereihafens in Cuxhaven ein?
  5. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Sanierung der gesamten Kaianlagen im Alten Fischereihafen in Cuxhaven? Welche Mittel stehen Niedersachsen Ports für diese Aufgabe zur Verfügung?
  6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Sanierung der Netzhalle?
  7. Welche Nutzungsmöglichkeiten bevorzugt die Landesregierung?
  8. Was tut man, um private Investoren zur Wiederherstellung der Netzhalle zu finden?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 01.03.2012 wie folgt:

Nach einer neuerlichen statischen Untersuchung und Berechnung im Frühsommer 2011 und einer ergänzenden Untersuchung der Kaimauer bei extremem Niedrigwasser hat ein Statiker Mitte August 2011 festgestellt, dass weite Teile der Westseite akut einsturzgefährdet sind. Auf Grund der statischen Berechnung hat NPorts in der 36. KW (ab 05.09.2011) den unmittelbaren Kaibereich am Nordseekai in einer vom Statiker geforderten Breite von 8,50 m ab Kaikante durch einen Bauzaun abgesperrt, um mögliche Gefahren durch herabfallende Teile auszuschließen. Der Bereich hinter der Sperrzone kann weiterhin begangen und befahren (Pkw, Fahrrad) werden. Die Liegeplätze der Krabbenkutter im Alten Fischereihafen sind weiterhin landseitig gesperrt. Zwischenzeitlich hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Cuxhaven und NPorts ein Konzept entwickelt, das den Fischern kurzfristig sichere Liegeplätze im alten Fischereihafen bietet. Hierzu werden Schwimmpontons mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zum Nordseekai installiert.

Für das Kerngeschäft von NPorts haben die Kaianlagen im Alten Fischereihafen keine Funktion. Das Erscheinungsbild mit den dort liegenden Krabbenkuttern trägt im Wesentlichen zum touristischen Erscheinungsbild bei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) ist Eigentümerin folgender Liegenschaften im Bereich des „Alten Fischereihafens“ in Cuxhaven, die unter Denkmalschutz stehen:

a) Einzelbaudenkmal: Nordsee-, Duge-, Meinkenkai (Alter Fischereihafen)
b) Gruppe baulicher Anlagen: Fischhalle VI, Fischhalle IV, Fischhalle V (Präs.-Herwig-Straße, Alter Fischereihafen)
c) Einzelbaudenkmal: Verwaltungsgebäude Kapitän-Alexander-Straße 34-40 (einschl. Netzhalle).

Das Verwaltungsgebäude (Buchst. c) wurde aktuell teilsaniert und entsprechend neu vermietet. Für eine marktgerechte Nutzung der übrigen Gebäude und Anlagen ist eine Sanierung erforderlich.

Zu 2.:
Niedersachsen Ports (NPorts) erhält keine gesonderten Mittel zum Erhalt der Baudenkmale. Die NPorts zur Verfügung stehenden Mittel für die allgemeine bauliche Unterhaltung der Gebäude und Anlagen werden insbesondere nach wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und vertraglichen Anforderungen bedarfsabhängig eingesetzt.

Zu 3.:
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Cuxhaven und NPorts hat ein Konzept entwickelt, das kurzfristig die derzeit wesentlichen Problemlagen am Alten Fischereihafen löst: der öffentliche Zugang wird wieder hergestellt und die Fischer bekommen verkehrssichere Liegeplätze auf Basis von Schwimmpontons, die die vorherige wesentlich Situation verbessern. Für die Netzhalle wird zurzeit von einem potentiellen Erwerber des Gebäudes, dem Förderverein Schifffahrtsgeschichte Cuxhaven e.V., ein Sicherungs-, Sanierungs- und Nutzungskonzept erstellt.

Zu 4.:
Das Hafenbecken ist seit dem 1.6.1988 als Baudenkmal ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die zwischen 1918 und 1923 ausgeführte südliche Verlängerung (600 m lang, 75 m breit) des alten Hafens, der mit (Eisen-) Betonkaimauern eingefasst wurde. Diese Hafenerweiterung dokumentiert nicht nur einen besonderen Teil der Stadt- und Wirtschaftsgeschichte Cuxhavens, sondern stellt gemeinsam mit den übrigen denkmalwerten Hafenanlagen einen das Stadtbild durch seine ausgedehnte räumliche Dimension prägenden Bereich dar.

Der sich verschlechternde bauliche Zustand des Hafenbeckens ist bereits seit vielen Jahren bekannt (Schreiben der Bezirksregierung Lüneburg vom 6.7.2000 an das Landesamt für Denkmalpflege, NLD). Eine belastbare Einschätzung zur Standsicherheit der Kaianlagen kann vom NLD nicht abgegeben werden. Zur Standsicherheit des Nordseekais (Westseite des Hafenbeckens) liegen zwei von NPorts beauftragte Gutachten vor (Planungsgesellschaft mbH, Cuxhaven, 8.8.2011; KSF GmbH, Bremerhaven, 18.10.2011), die auf der Webseite von NPorts veröffentlicht wurden. In diesen werden zwei Bereiche als einsturzgefährdet benannt. Gutachten, die nach Aussage der „Initiative zur Rettung des Alten Fischereihafens“ (CN 11.11.11) die Baufälligkeit widerlegen, sind dem NLD nicht bekannt.

Zu 5.:
Die Kosten für die Wiederherstellung/ Erneuerung der Kaianlagen des Alten Fischereihafens in ihrer bisherigen Ausdehnung werden auf ca. 25 Mio. € veranschlagt. Über den tatsächlich zu erwartenden finanziellen Aufwand einer Sanierung der Kaimauern sind seitens des NLD keine Aussagen möglich. Eventuell mögliche Kostenminderungen durch alternative Umgangsweisen bei der Sicherung und Instandsetzung müssten eruiert werden.

NPorts stehen für die Sanierung des Alten Fischereihafens keine gesonderten Mittel zur Verfügung.

Zu 6.:
Die Sanierungskosten der Netzhalle sind insbesondere abhängig vom Nutzungskonzept und dem Auffinden bzw. Entsorgen von schadstoffbelasteten Bauteilen (z.B. Holzfußboden). Eine qualifizierte Kostenschätzung für eine Sicherungsmaßnahme liegt dem NLD nicht vor. Sie wird erst nach Abschluss der Untersuchungen möglich sein.

Zu 7.:
Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Förderverein Schifffahrtsgeschichte Cuxhaven e.V., der sein Interesse an einem Kauf des Gebäudes erklärt hat. Ziel des Vereins ist es, mit vorhandenen Eigenmitteln, Fördergeldern und dem persönlichen Einsatz der Mitglieder die Netzhalle zu sichern und zu sanieren. Der Verein erstellt zurzeit ein Nutzungskonzept.

Zu 8.:
Es finden derzeit Verhandlungen zwischen dem Förderverein und NPorts über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages statt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2012

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