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Grundsanierung der BAB 7 durch PPP-Projekt

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.03.2012 - TOP 37. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE)


Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Nach Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und laut aktuellem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes soll das derzeit vom Bundesverkehrsministerium und dem Anschein nach auch vom niedersächsischen Verkehrsministerium favorisierte PPP-Verfahren für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 7 wenig bis keinen wirtschaftlichen Nutzen für die öffentlichen Haushalte haben und deutlich später umsetzbar sein, als dies bei einer konventionellen Umsetzung als öffentliche Baumaßnahme wäre.

In seinem Prüfbericht bemängelt der Bundesrechnungshof, dass der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreiecken Salzgitter und Drammetal schon weiter vorangeschritten wäre, wenn sich nicht das Bundesministerium 2008 für ein ÖPP-Projekt entschieden hätte. Erst frühestens 2016 wäre wegen des aufwendigen Vorlaufes mit dem Beginn des ÖPP-Projektes für die noch nicht begonnenen Bauabschnitte zu rechnen. Da diese nur mit erheblichem Erhaltungsaufwand in einem verkehrssicheren Zustand zu halten seien, würde bei einem umgehenden Baubeginn in konventioneller Vorgehensweise im Auftrag der Straßenbauverwaltung Niedersachsen dem Bund ein Erhaltungsaufwand von 45 Millionen Euro erspart bleiben.

Zu diesem direkten wirtschaftlichen Vorteil des Bundes käme der gesamtwirtschaftliche Nutzen der früheren Fertigstellung der überfälligen Sanierungsmaßnahme von bis zu zwei Jahren hinzu.

Daneben sind die Themen der mit einem A-Modell verbundenen erheblichen Einnahmeverluste der öffentlichen Hand aus der Lkw-Maut als kreditähnliches Geschäft im Sinne der Schuldenbremse bisher politisch genauso wenig geklärt wie die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der mit einem A-Modell verbundenen Privatisierung von Instandhaltung und Wartung der zeitlich befristet in private Hand gegebenen Autobahnabschnitte.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Teilt die Landesregierung die Einschätzungen vom Bundesrechnungshof und der Landesbehörde für Verkehr hinsichtlich der verspäteten Umsetzung und der erheblichen zusätzlichen Instandhaltungskosten im Vorfeld eines ÖPP-Projektes auf dem genannten Abschnitt der A 7, oder welche Position hat sie dazu?
  2. Wie hoch schätzt die Landesregierung für die voraussichtliche Laufzeit eines ÖPP-Projektes in dem genannten Abschnitt die möglichen Einnahmen aus der Lkw-Maut, und wie bewertet sie den Verzicht auf diese Einnahmen in Bezug auf die Einhaltung der Schuldenbremse bei Bund und Land?
  3. Wie bewertet die Landesregierung Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit des bisherigen öffentlichen Betriebsdienstes für diesen Autobahnabschnitt gegenüber den Erfahrungen aus der Vergabe an die Privatwirtschaft insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der niedersächsischen Privatisierungspilotprojekte?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Bundesrechnungshof hat dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Januar 2012 das Ergebnis seiner Prüfung der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen in Niedersachsen übersandt und darin Ausführungen zu den Grundlagen der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen sowie der Erhaltungsplanung für Bundesautobahnen in Niedersachsen gemacht. In Einzelfeststellungen wird

u. a. die BAB-A7 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Salzgitter und AD Drammetal unter den Aspekten Verkehrssituation, Straßenaufbau/Straßenzustand, sechsstreifiger Ausbau ohne/mit ÖPP-Projekt sowie Erhaltungsmaßnahmen und -ausgaben gewürdigt.

Grundlage für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf definiert. Der im Bedarfsplan für Niedersachsen ausgewiesene Neu- und Ausbaubedarf steht im Einklang mit den verkehrspolitischen Zielen der Landesregierung. Die vom Bund vorgesehenen und zu finanzierenden Vorhaben sichern auch künftig Mobilität und schaffen Potenzial für die weitere wirtschaftliche Entwicklung.

Dies gilt auch für die A 7 zwischen dem AD Salzgitter und dem AD Drammetal. In diesem Bereich ist deren sechsstreifiger Ausbau abschnittsweise abgeschlossen, im Bau bzw. in der fortgeschrittenen Planung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Juni 2008 – zusätzlich zur ersten Staffel von bundesweit vier ÖPP-Vorhaben als A-Modell Pilotprojekte - eine zweite Staffel von acht weiteren potenziellen ÖPP-Projekten angekündigt - eines davon, der Ausbau der A 7 zwischen dem AD Salzgitter und AD Drammetal, in Niedersachsen.

Bestandteile bisheriger ÖPP-Projekte für den Ausbau von BAB sind der Bau sowie die Er- und Unterhaltung dieser Strecken.

Unabhängig davon, ist der Bauabschnitt vom AD Salzgitter bis zur AS Bockenem seit Mai 2011 im Bau. Die Finanzierung erfolgt konventionell.

Der daran anschließende besonders erhaltungskostenintensive Bauabschnitt AS Bockenem– AS Seesen ist durch Beschluss des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes enthalten. Mit dem ebenfalls konventionell finanzierten Bau wird in diesem Jahr begonnen.

Für das in Rede stehende potenzielle ÖPP-Projekt verbleibt somit als baulicher Bestandteil die Strecke zwischen Seesen und Nörten–Hardenberg.

Die in den Vorbemerkungen angesprochene vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird entgegen der Annahme des Fragestellers nicht von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), sondern vom BMVBS durchgeführt. Die NLStBV stellt hierfür Basisdaten zur Verfügung.

Der Bearbeitungsstand der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erlaubt derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und somit Bauwürdigkeit dieses ÖPP-Projektes.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Vor dem Hintergrund des im Bau befindlichen Abschnittes AD Salzgitter – AS Bockenem und dem in diesem Jahr anstehenden Baubeginn (siehe Vorbemerkungen) des anschließenden Abschnittes AS Bockenem– AS Seesen ist das Erfordernis der weiterhin teueren Betonplattensanierung in diesem Bauabschnitt - dies ist der Abschnitt mit den stärksten Schäden - erfreulicherweise weitgehend obsolet geworden.

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Prüfungsmitteilung war dies dem Bundesrechnungshof noch nicht bekannt.

Unabhängig davon werden die Kosten zur Beseitigung von Schäden in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundes berücksichtigt und gehen damit in die Entscheidung für eine wirtschaftliche Beschaffungsvariante (ÖPP oder konventionell) ein.

Die Position der Landesregierung ergibt sich aus den Vorbemerkungen.

Zu 2.:
Schätzungen von Einnahmen aus der LKW-Maut obliegen nicht der Landesregierung.

Bisherige analoge ÖPP-Projekte wurden vom BMVBS – mit einer Ausnahme - auf 30 Jahre angelegt. Diese Laufzeit ist auch für das in Rede stehende Projekt geplant.

Auswirkungen auf die Schuldenbremse des Bundes und des Landes werden nicht gesehen.

Zu 3.:
Der Betriebsdienst auf den niedersächsischen Bundesfernstraßen erfolgt nach den Vorgaben des Bundes anhand der Maßnahmenkataloge Straßenbetriebsdienst und den dazugehörenden Leistungsheften. Vergleichbare Erfahrungen aus der Vergabe analoger Leistungen an die Privatwirtschaft auf der BAB A 1 zwischen Hamburg und Bremen zeigen, dass ein privater Betreiber diese ebenso zuverlässig und nach gleichen Maßstäben wie die öffentliche Hand durchführen kann.

Über die Wirtschaftlichkeit des Betriebsdienstes des Konzessionsnehmers auf der A 1 liegen, da es sich dabei um firmeninterne Kennzahlen handelt, keine Kenntnisse vor.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2012

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