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Hirche: Wer gegen Vergaberecht verstößt, muss mit Unwirksamkeit der Verträge rechnen

Öffentliche Ausschreibungen


HANNOVER. "Rechtsverstöße im öffentlichen Auftragswesen ohne wirksame Sanktionen – das darf es künftig nicht mehr geben", fordert Wirtschaftsminister Walter Hirche. Er appelliert in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, diese Gesetzeslücke im Bundesrecht im Zuge der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu schließen. "Wo Ausschreibungen vorgeschrieben sind, müssen sie auch durchgeführt werden", sagte Hirche. "Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen bis hin zur Unwirksamkeit des Vertrages rechnen."

Zurzeit gibt es in Deutschland eine widersprüchliche Rechtslage: Wird eine vorgeschriebene Ausschreibung unterlassen, so bleibt dieser schwerwiegende Verstoß ohne Folgen. Die Verträge haben Bestandsschutz. Wird dagegen eine Ausschreibung durchgeführt und werden dabei Fehler gemacht, sind im Gesetz Sanktionen vorgesehen. Hirche: "Es kann doch nicht sein, dass schwerste Verstöße weniger geahndet werden als leichtere!"

Kontakt:
Andreas Beuge
(0511/120-5426)

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2004
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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