Artikel-Informationen
erstellt am:
19.12.2005
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
Der im Oktober für die neue Heizperiode eingeleitete Gaspreisvergleich hat zu ersten Ermittlungen geführt. Die Landeskartellbehörde hat bisher gegen fünf Unternehmen Vorermittlungen im Rahmen der Missbrauchsaufsicht - zunächst außerhalb eines förmlichen Kartellverwaltungsverfahren - eingeleitet. Dies teilte Wirtschaftsminister Walter Hirche am Freitag mit. 63 regionale Gasversorger wurden im Oktober von der Landeskartellbehörde aufgefordert, ihre häufigsten Abnahmefälle und Preise sowie Angaben zur Kunden- und Netzstruktur mitzuteilen. Diese Angaben wurden erstmals in eine Datei beim Bundeskartellamt eingestellt, um Vergleichsunternehmen auch außerhalb des eigenen Bundeslandes mit einbeziehen zu können. Im Vergleich ergab sich bei fünf Stadtwerken der vorläufige Verdacht, dass missbräuchlich hohe Preise verlangt werden. Ob dieser Verdacht begründet ist, wird in den nächsten Wochen durch die Offenlegung der Preiskalkulation der Unternehmen geklärt werden. Die Unternehmen müssen jetzt die erheblichen Preisabweichungen schriftlich und in einem Gespräch in der Landeskartellbehörde begründen.
Bereits im März wurden die Gaspreise landesweit überprüft. Dabei wurden gegen insgesamt 16 Unternehmen Vorermittlungen aufgenommen. Bei fünf Unternehmen wurden diese eingestellt. Zehn dieser Unternehmen verpflichteten sich die angekündigte weitere Preiserhöhung zum April auszusetzen. Bei einem Unternehmen konnte sogar eine Preissenkung durchgesetzt werden.
16.12.2005
Kontakt:
Andreas Krischat
(0511/120-5427)
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19.12.2005
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19.03.2010